Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
Pressemitteilungen

Themen

Leben ohne Barrieren

Recht und Politik

Mitgliedsorganisationen

Landesverband

EUTB-Stellen

Publikationen

Zum Reinhören

Downloads

Termine

Links

Ferienhäuser

Newsletter

Kontakt & Impressum

Datenschutz

facebook

YouTube
LVKM-BW.Blog


coding + custom cms © 2002-2024
AD1 media · 1811839 | 32

Newsletter-Archiv
vorheriger | 20.03.2009 | nächster


LVKM-Newsletter 9/2009

Guten Tag ...,



Zum Frühlingsanfang haben wir heute folgende aktuellen Informationen für Sie.


Radiotipp
Schule ohne Lobby? – Das Dilemma der Förderschulen
Samstag, 21. März 2009, 8.30 Uhr – 9.00 Uhr in SWR 2
------------------------------
Förderschulen haben Großes geleistet und einen unschätzbaren wichtigen Beweis erbracht: Auch Kinder mit Behinderung können intensiv lernen und Wissen erwerben! Dennoch mehren sich die Zweifel am Sinn der einst als vorbildlich geltenden Schulform. Der Anteil armer und ausländischer Schüler ist mit bis zu 90 Prozent auffallend hoch, die Abschlussquote trotz kleiner Klassen und besonderer Förderung erschreckend niedrig. Kritiker wie der UN-Sonderbeauftragte für Bildung, Vernor Munoz, werfen den Förderschulen daher vor, dass sie gegen das Menschenrecht auf Bildung verstoßen und als „Abschulstation“ für schwierige Kinder benutzt werden. Ist die Förderschule tatsächlich überholt? Oder ist sie in Wirklichkeit besser als die Statistik vermuten lässt? Diese Fragen beschäftigen nicht nur Bildungsforscher und Sonderpädagogen. Auch Förderschüler und ihre Eltern machen sich darüber Gedanken. – Beate Kroll, SWR2
Skripte und Sendungen nach Ausstrahlung online unter www.swr2.de/wissen


Rechtstipp
Barrierefreier Zugang für pflegebedürftige Kinder als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
-----------------------------
Der Bau einer Rollstuhlrampe in den Garten kann bei Kindern und Jugendlichen eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Absatz 4 SGB XI sein. Dies hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 17. Juli 2008 festgestellt (Az. B 3 P 12/07 R).
Das Interesse von Pflegebedürftigen im Kinder- und Jugendlichenalter am Aufenthalt und an der Bewegung im Freien auch im eigenen Garten ist höher zu bewerten als bei Erwachsenen. Bei Kindern und Jugendlichen sei ein von der Rechtsordnung in besonderer Weise geschütztes elementares Bedürfnis nach Eingliederung in die übliche Lebensgestaltung Gleichaltriger als Bestandteil ihres sozialen Lernprozesses anzuerkennen. Dabei sei neben dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen auch zu berücksichtigen, dass der Zugang zu wohnbereichsnahen Plätzen zum Aufenthalt und zum Spielen im Freien und zur Begegnung mit anderen Kindern / Jugendlichen selbst für Mehrfamilienhäuser nicht unüblich sei und eine entsprechende Ausstattung – etwa der hauseigene Garten oder Spielplatz für die gesamte Hausgemeinschaft – nicht als eine das Maß des Üblichen überschreitende Gestaltung anzusehen sei. Davon könne nur dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn in der unmittelbaren Wohnumgebung des Pflegebedürftigen nahe gelegene Plätze zum Spielen und zur Begegnung mit anderen Kindern und Jugendlichen vorhanden seien und diese so genutzt werden können, dass ein Bedürfnis für die zusätzliche Anlage eines barrierefreien Zugangs zum hauseigenen Garten nicht bestehe.
Das Bundessozialgericht hat im vorliegenden Fall die Rampe aus anderen Gründen abgelehnt. Dennoch bleibt die Feststellung, dass der Bau einer Rampe eine förderfähige Maßnahme der Pflegeversicherung sein kann.


Steuertipp
Aufwandsentschädigung für gesetzliche Betreuer steuerfrei
--------------------------------
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries dankte am 19. März, dem „Tag der Betreuung“, den rund 800.000 ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern für ihr unverzichtbares Ehrenamt. Seit 2007 ist die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuer bis zu einem Betrag von 500 Euro von der Einkommenssteuerpflicht befreit. Anstelle der Einzelabrechnung können sie für jede übernommene Betreuung eine pauschale Aufwandsentschädigung von 323 Euro jährlich verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass Eltern behinderter erwachsener Kinder die gesetzliche Betreuung übernehmen.
Durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen wurde zwischenzeitlich bindend für alle Finanzämter klargestellt, dass der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus allen nebenberuflichen Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts auch für gesetzliche Betreuung gilt. Dies hat zur Folge, dass rückwirkend seit 2007 Aufwandsentschädigungen für jedenfalls zwei Betreuungen im Jahr steuerlich begünstigt sind (2 x 323 Euro = 646 Euro). Der Freibetrag von 500 Euro kann kombiniert werden mit dem Freibetrag von max. 256 Euro für Einkünfte nach § 22 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes. Im Ergebnis führt dies dazu, dass auch bei zwei Betreuungen keine Steuerpflicht besteht.


Zitat des Tages
---------------------
„Was für die Bäume Wurzeln, sind Grundsätze für die Menschen. Bäume ohne Wurzeln stürzen um, wenn heftige Winde über sie hinwegfegen. Menschen ohne Grundsätze halten den Stürmen des Lebens nicht stand.“ (Verfasser unbekannt, Quelle: tempus Zeitplaner)



Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

......................................................................................................
Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
........................................
Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

......................................................................................................




zum Seitenanfang


Links und Hinweise

Spenden
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
Ziel: Barrierefreiheit!
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen | Externer Link zur Seite:  »Online Beratung«  (Seite öffnet im neuen Fenster)
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Serviceportal für Baden-Württemberg
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
Ferienhäuser des Landesverbandes
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg