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Guten Tag ...,
…auch in den Herbstferien haben wir aktuelle Informationen für Sie:
Surftipp
www.service-bw.de
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Nicht ganz neu, aber immer aktuell, ist das Serviceportal der Landesregierung Baden-Württemberg, das Bürgerinnen und Bürger sicher durch alle Lebenslagen führt: www.service-bw.de. Der Behördenwegweiser beschreibt kurz und knapp, aber dennoch ausführlich, einzelne Lebenslagen und in welcher Behörde der richtige Ansprechpartner sitzt. Die Ministerien sind für die jeweiligen Inhalte verantwortlich, so dass Bürgerinnen und Bürger die Sicherheit haben, dass alle Informationen auch verlässlich sind.
Surftipp
Online-Landeskunde Baden-Württemberg
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Die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg präsentiert zum ersten Mal eine umfangreiche politische Landeskunde im Internet und stellt damit das zentrale Portal zur südwestdeutschen Landeskunde zur Verfügung. Baden-Württemberg in all seinen Facetten wird informativ, verständlich und reich bebildert vorgestellt.
Der thematische Bogen ist weit gespannt. Fünf Hauptrubriken geben einen Überblick über das Land, die Menschen, die Geschichte, das politische Leben und aktuelle Themen. Grundlageninformationen zu Politik, Wirtschaft und Verwaltung sind ebenso zu finden wie Wissenswertes über Kultur und Religion. Übersichtliche biographische Abschnitte, zum Teil mit Tondokumenten historischer Persönlichkeiten, werden vorgestellt, ebenso Dialekte, Brauchtum und Kulinarisches. Das Portal eröffnet eine abwechslungsreiche und unterhaltsame Gesamtschau auf das Land, die immer übersichtlich bleibt. Weiterführende Verweise laden zu vertiefender Information bis hin zu fachwissenschaftlichen Aufsätzen ein. Mehr dazu unter www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de
betreute Wohnformen
Neues Heimvertragsrecht angekündigt
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Zum 1. Oktober 2009 trat das neue Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz in kraft. Dieses Bundesgesetz regelt die Anforderungen an das Heimvertragsrecht. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen seines Landesheimgesetzes bereits zum 1. Juli 2008 ein eigenes Heimvertragsrecht formuliert. Da der Bund andere Anforderungen an den Heimvertrag stellt als das Land, ist die Verwirrung bei allen Beteiligten groß. Sozialministerin Dr. Stolz hat bei der Sitzung des Landespflegeausschusses am 20. Oktober 2009 angekündigt, dass das Land das Landesheimgesetz in Kürze ändert. Ziel ist ein einheitliches Heimvertragsrecht, das die Verbraucher, also die künftigen Bewohner betreuter Wohnformen, in besonderem Maße schützt.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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