Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 45/2020

Guten Tag ...,

… „Corona-Pandemie“ hat die Gesellschaft für deutsche Sprache diese Woche zum „Wort des Jahres 2020“ gewählt. Ein Wort, das die meisten von uns vor einem Jahr noch gar nicht kannten – und dessen Bedeutung wir alle im Laufe des Jahres erleben konnten ...

In unserer heutigen Ausgabe 45/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht – dieses Mal wieder mit viel Corona ...


Gesundheit
Neue Corona-Verordnung Absonderung gilt seit 2. Dezember 2020
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Noch immer steigen die Infektionszahlen stark. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist eine sog. Absonderung – also die zeitlich begrenzte Reduzierung von Kontakten zu anderen Personen – das geeignete Mittel der Wahl. Die Absonderung dauert mindestens zehn Tage. Die Absonderung erfolgt unverzüglich nachdem man vom Verdacht der Erkrankung bzw. Bestätigung durch ein positives Testergebnis. Jeder Einzelne ist aufgerufen, sich in diesen Fällen „abzusondern“ – auch ohne Anordnung durch ein Amt. Alle Infos dazu finden Sie zusammengefasst unter » externer Link «/


Gesundheit
Expertenkreis „Aerosole“: Notwendig ist Hygiene, Abstand und richtiges Lüften
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Diese Woche hat der Expertenkreis „Aerosole“ eine gemeinsame Stellungnahme vorgelegt. Die Kombination aus Einhalten der Hygiene- und Abstandsregeln ist ein wirksamer Schutz. Der Expertenkreis appelliert eindrücklich an das richtige Tragen wirksamer Masken sowie an das richtige Lüften. Stoß- und Querlüften ist am wirksamsten, Kippen der Fenster dagegen nicht. Mehr dazu unter » externer Link «/


Gesundheit
Maskenpflicht: ärztliches Attest enthält keine konkreten medizinischen Befunde ----------------------------------
Diese Woche erreichten uns zahlreiche Rückfragen zur Maskenpflicht von völlig verunsicherten Menschen. Daher nutzen wir unseren Newsletter zur Klarstellung. Grund für die Verunsicherung war eine Information, das ärztliche Attest müsse genaue Diagnosen enthalten. Diese Information ist schlicht falsch. Richtig ist, dass die Befreiung von der Maskenpflicht nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen ist. Das ist auch in unser aller Interesse, denn wir alle wollen nicht in den gleichen Topf wie Corona-Leugner und Maskengegner geworfen werden. Ein Nachweis kann z.B. durch ein ärztliches Attest erfolgen. In den FAQ stellt die Landesregierung klar: „Die ärztliche Bescheinigung muss den Namen, die Anschrift und die Fachrichtung des ausstellenden Arztes erkennen lassen und von diesem unterschreiben sein.Die Nennung konkreter medizinischer Befunde ist nicht erforderlich.“ Sie können alles nachlesen (einfach nach unten scrollen) unter » externer Link «/


Gesundheit
Standorte für Impfzentren in den Stadt- und Landkreisen stehen fest
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Uns erreichten unzählige Nachfragen zu Corona-Impfungen. Diese Woche wurden landesweit in allen Stadt- und Landkreisen die Standorte für Impfzentren festgelegt. Diese werden nun schrittweise auf- und ausgebaut. Ab Mitte Januar 2021 sollen diese ihre Arbeit beginnen. Zusätzlich soll es auch sog. Mobile Impfteams geben, die die Menschen zuhause aufsuchen, die nicht in das Kreisimpfzentrum kommen können. Dazu zählen z.B. alte pflegebedürftige Menschen in Pflegeheimen, Menschen mit Behinderungen in gemeinschaftlichen Wohnformen oder auch die zuhause versorgt werden. Das Konzept wird derzeit noch entwickelt. Dies ist alles umzusetzen, ist eine riesige Herausforderung. Wir informieren Sie auf jeden Fall, wenn konkrete Schritte bekannt sind. Einen ersten Überblick finden Sie unter » externer Link «/


Gesundheit
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Teilhabe und Gesundheitsschutz
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Auf Bundesebene trafen sich diese Woche die Fachverbände behinderter Menschen – wenn auch „nur“ digital. Gastgeber der 82. Konferenz war unser Bundesverband bvkm. Die Botschaft ist eindeutig: Auch in Zeiten von Corona muss sowohl das Recht auf Teilhabe als auch das Recht auf Gesundheitsschutz für Menschen mit Behinderung umgesetzt werden. Mehr dazu unter » externer Link «/

In einem Hörfunkinterview mit SWR4 Baden-Württemberg am gestrigen „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ haben wir unsere Sorge formuliert, dass durch Corona die Bemühungen für Teilhabe (Inklusion) uns um Jahrzehnte zurückwirft. Wir haben konkret dargestellt, wie sich Corona auf die Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen und ihrer Familien auswirkt. Leider dürfen wir aus rechtlichen Gründen das Interview nicht veröffentlichen, aber vielleicht haben Sie es ja gestern im Radio gehört.


Arbeit
Inklusionsbarometer Arbeit 2020 – Aktion Mensch stellt Studie vor
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Zum „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ präsentierte Aktion Mensch diese Woche die Ergebnisse des Inklusionsbarometer Arbeit 2020. Die Studie wurde vom Handelsblatt Research Institute erstellt. Demnach waren im Oktober 2020 13 Prozent mehr Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos als zur selben Zeit im Vorjahr. Durch die Corona-Krise hat auch die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt einen deutlichen Rückschlag erlitten. Besonders schwerwiegend äußert sich die Situation in Bayern, Hamburg und Baden-Württemberg. Mehr dazu unter » externer Link «


Teilhabe
Bundesteilhabepreis 2020: „Perspektive auch in Corona-Zeiten: Barrierefrei reisen in Deutschland“
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Diese Woche wurde der Bundesteilhabepreis 2020 verliehen. Dabei stand das barrierefreie Reisen im Mittelpunkt. Wir freuen uns, dass ein Preisträger aus dem Ländle kommt. Den zweiten Preis ging an das Projekt „Stadtführung für alle“ in Reutlingen. Mehr dazu unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Ich will wirken in dieser Zeit, in der die Menschen ratlos und hilfsbedürftig sind.“ (Käthe Kollwitz, deutsche Grafikerin und Bildhauerin, 1867 - 1945)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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