Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 13/2019

Guten Tag ...,

… der Landtag von Baden-Württemberg will den Dialekt fördern. Vom Aussterben bedroht wären so wunderbare Worte wie „Brestlingsgsälz“ (Erdbeermarmelade), „Bettsoicher“ (Löwenzahn), „Ebieresalood“ (Kartoffelsalat) oder „hälenga“ (heimlich), um nur einige zu nennen. Wer wie wir Mundart spricht, steht zu seiner regionalen Identität, ist sprachbegabt und versteht auch Hochdeutsch …
In unserem heutigen Newsletter 13/2019 haben wir heute folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht:


Teilhabe
Landtag hat (befristetes) Gesetz zum inklusiven Wahlrecht beschlossen
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Die gute Nachricht: Bei der Kommunalwahl im Mai sind erstmals alle Menschen mit Behinderung wahlberechtigt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am späten Mittwochnachmittag in zweiter Lesung der bestehende Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten besteht, abgeschafft – wenn auch nur befristet bis Herbst 2021. Bis dahin muss auch der Bundestag über das Bundestagswahlrecht neu entscheiden, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu erfüllen. Verfolgen Sie Debatte in der Landtagsdebatte unter » interner Link «
Die Stuttgarter Zeitung / Stuttgarter Nachrichten haben u.a. darüber berichtet, siehe unter » externer Link «


Mobilität
Bundesregierung macht den Weg frei für E-Roller mit Lenk- bzw. Haltestange
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Am Mittwoch hat die Bundesregierung den Entwurf der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Doch bevor „Elektrokleinstfahrzeuge mit Lenk- bzw. Haltestange“ – besser bekannt als E-Roller oder E-Scooter, also Tretroller mit Elektromotor – bei uns durch die Städte flitzen dürfen, muss der Bundesrat noch zustimmen. Die E-Roller gelten als wichtigen Baustein für den Klimaschutz, der die „letzte Meile“ zwischen Haltestelle und Arbeitsplatz schließt. E-Tretroller mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 12 km / Stunde sollen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren werden. Hier sehen wir einen Konflikt zwischen Fußgängern – insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgängern – und den drei Mal so schnellen E-Tretrollern. Auf schmalen Gehwegen kann dies gefährlich werden. Dies gilt auch für „wild abgestellte“ E-Tretroller auf Gehwegen, die ein Hindernis oder eine Stolperfalle sein können. Bei einer Anhörung im Landesverkehrsministerium Mitte März hatten wir darauf bereits mündlich verwiesen, ebenso die Vertreter der Blinden- und Sehbehindertenverbände. Nun haben wir eine ausführliche schriftliche Stellungnahme nachgereicht. Sie können unsere Stellungnahme nachlesen unter » interner Link «


Leben
Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet: Leben ist kein Schaden
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Am Dienstag dieser Woche hat der BGH entschieden, dass ein Arzt nicht haftet, wenn das Leben eines Patienten aufgrund künstlicher Ernährung erhalten wird. Der Patient hatte keine Patientenverfügung errichtet und auch nicht anderweitig seinen Willen geäußert, welche Haltung er zum Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen hat. Der Sohn des Patienten, der an einer fortgeschrittenen Demenz erkrankt war, hatte den behandelten Arzt auf Schadensersatz verklagt. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden zu betrachten, meinten die Richter. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Bundesgerichtshof (BGH): Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Zusammenbruch im Sportunterricht
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Gestern hat der BGH ein weiteres wegweisendes Urteil gefällt. Der BGH entschied, dass Sportlehrer eine sog. Amtspflicht hätten, erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Ein Notruf allein reiche nicht aus. In dem Prozess ging es um einen ehemaligen Abiturienten aus Wiesbaden, der im Jahr 2013 beim Aufwärmen im Sportunterricht zusammengebrochen und seitdem zu 100 Prozent schwer behindert ist. Der ehemalige Schüler hatte das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Der BGH gab der Klage teilweise Recht und verwies die Sache zur endgültigen Klärung an das Berufsgericht zurück. Das dortige Gericht hatte versäumt, ein entsprechendes medizinisches Gutachten einzuholen. Mehr dazu unter » externer Link «


Fernsehtipp
Selbstbestimmt! Die Reportage „Dennis und wie er die Welt sieht – Ein Leben mit Autismus“ am Samstag, 6. April 2019, 9.30 – 10.00 Uhr auf ARD Alpha
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„Gefühle zeigen und verstehen ist nicht immer einfach. Sich in unserer Welt "richtig" zu verhalten auch nicht. Was ist heutzutage schon normal? Was nicht? "Dennis und wie er die Welt sieht" erzählt aus der Perspektive eines Autisten Geschichten vom kleinen Glück, von Freundschaften, Beziehungen und Vertrauen, das im Laufe der Zeit wächst - und vom Erwachsenwerden“, heißt es in der Programmankündigung. Die 30-minütige Reportage wird morgen um 9.30 Uhr auf ARD Alpha gesendet. Mehr dazu unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Wenn Du nicht gleich Erfolg hast, versuche es erneut, versuche es immer wieder.“ (William Edward Hickson, britischer Schriftsteller, 1803 - 1870)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Achim Hoffer, Christine Kühnau, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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