Pressemitteilungen |
Themen |
Leben ohne Barrieren |
Recht und Politik |
Mitgliedsorganisationen |
Landesverband |
EUTB-Stellen |
Publikationen |
Zum Reinhören |
Downloads |
Termine |
Links |
Ferienhäuser |
Newsletter |
Kontakt & Impressum |
Datenschutz |
YouTube |
LVKM-BW.Blog
|
coding + custom cms © 2002-2024 AD1 media · 1915942 | 9 |
(§ 4 Behindertengleichstellungsgesetz)
Alltag und Freizeit aktiv zu gestalten, Ausflüge und Unternehmungen zu starten, ist für körper- und mehrfachbehinderte Menschen oft mit vielen Hindernissen verbunden - selbst der Gang zum Arzt, der tägliche Einkauf, notwendige Behördengänge und vieles mehr. Schnell wird ein kleiner Stadtbummel zum Hürdenlauf. Zu hohe Bordsteinkanten, fehlende Aufzüge und Rampen, zu schmale Türen führen rasch zum Aus.