Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 38/2013

Guten Tag ...,

…bitte denken Sie dran, dass bereits am morgigen Samstag die Sommerzeit endet. Die Uhr wird in der Nacht zum Sonntag um eine Stunde zurückgestellt – und Sie können dadurch ohne schlechtes Gewissen eine Stunde länger schlafen …
In unserem heutigen Newsletter 38/2013 finden Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Aktion
Lichtermeer: Laternenlauf für Kinder mit Behinderung am 25. Oktober 2013
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Seit 2009 gibt es schon in ein paar Städten (Hamburg, Dortmund..) die Aktion „ Ein Lichtermeer für Deutschlands behinderte Kinder.“ Dabei handelt es sich um einen Laternenlauf für behinderte Kinder, deren Eltern, Familie, Freunde und Menschen, die finden, dass behinderte Menschen nicht an den Rand, sondern in die Mitte der Gesellschaft gehören. Unter dem Motto „Ein Licht von Kind zu Kind“ werden im Vorfeld Laternen von Kindern ohne Behinderung für diejenigen gebastelt, die dies nicht selbst können. Gemeinsam ziehen dann an verschiedenen Veranstaltungsorten tausende Teilnehmer ein leuchtendes Band der Integration durch ihre Städte.“ – So haben es die Initiatoren beschrieben. Termin ist immer der letzte Freitag im Oktober – Start um 17 Uhr.
Erstmals wird es auch ein „Lichtermeer“ in Tübingen geben. Der große Laternenzug durch die Altstadt wird organisiert von der Arche Intensivkinder. Mitmachen lohnt sich!


Barrierefreiheit
Zielvereinbarung mit dem Sparkassenverband Baden-Württemberg wird konkret
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Nachdem am 1. Oktober 2013 die Zielvereinbarung über die barrierefreien Bankdienstleistungen unterzeichnet wurde, sind die ersten drei Sparkassen im Land der Zielvereinbarung bereits beigetreten. Es handelt sich dabei um die Sparkassen Biberach, Hanauerland (Kehl) und Ortenau (Offenburg). Wir hoffen, dass rasch weitere Sparkassen folgen. Die Zielvereinbarung zum Nachlesen finden Sie unter » interner Link «
Bei der offiziellen Unterzeichnung war auch ein Team vom bwfamily.tv mit der Kamera dabei. In dem landesweit erreichbaren privaten Fernsehsender wird der Bericht in der Sendung „BW Land & Leute – Das Magazin“ in dieser Woche gesendet. Kurze Zeit finden Sie das Video auch unter » externer Link «/


Geburtstag
Therapeutikum Raphaelhaus in Stuttgart wird 45 Jahre alt
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Eine Woche lang – vom 21. bis zum 27. Oktober – feiert das Therapeutikum Raphaelhaus in Stuttgart seinen 45. Geburtstag. Seit der Gründung im Jahr 1968 steht das Wohl der Menschen mit schweren Behinderungen im Mittelpunkt. Damals hatte man vor allem die Kinder im Blick. Heute sind es vielfach erwachsene Menschen mit schweren Behinderungen und hohem Hilfebedarf. Gemeinsam feiern gehört dazu. Am Dienstagnachmittag feierten alle zusammen bei frisch gepresstem Apfelsaft, Rahm- und Zwiebelkuchen. Die Teilnehmer unserer Wohnstättenkonferenz feierten am Schluss des Treffens fröhlich mit. Wir gratulieren herzlich zum „halbrunden“ Geburtstag und wünschen dem Raphaelhaus weiterhin alles Gute!


Recht
Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kommt ab 1. Dezember 2013
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In Baden-Württemberg wird der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ab dem 1. Dezember 2013 eingeführt. Die alten Schwerbehindertenausweise im Papierformat behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Wer seinen alten Ausweis in einen neuen umtauschen möchte, kann dies ab 2. Dezember 2013, unter Vorlage eines farbigen Lichtbilds im Passbildformat beim Rathaus des Wohnorts oder beim Landratsamt (Versorgungsamt) beantragen. Der Umtausch ist für die Menschen mit Behinderung gebührenfrei. Eine sofortige Aushändigung des Ausweises vor Ort im Versorgungsamt ist nicht mehr möglich. Der Ausweis wird nach Erstellung automatisch an den Antragsteller übersandt. Da in der ersten Einführungsphase mit einer hohen Anzahl von Umtauschanträgen zu rechnen ist und diese neben den Neu- und Änderungsanträgen zusätzlich bearbeitet werden müssen, kann die Wartezeit auf die neuen Ausweise bis zu 6 Wochen betragen. (Quelle: Pressemitteilung des Landkreises Reutlingen vom 17. Oktober 2013)


Urteil
Landessozialgericht BW: Anspruch auf Anschaffung eines Autos einschl. Umbau
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Bereits am 26. September 2012 hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg ein wichtiges Urteil (L 2 SO 1378/11) getroffen: „Auch schwerstbehinderte Menschen haben Anspruch auf eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“ Mit dieser Begründung hat der für Sozialhilfe zuständige Zweite Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg einer jungen Frau aus Südbaden die Kosten für die Anschaffung und den behindertengerechten Umbau eines Kfz zugesprochen. Der zuständige Sozialhilfeträger hatte eine Kostenübernahme bis zuletzt verweigert, unterlag jedoch mit seiner Berufung in zweiter Instanz. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «

Der Selbsthilfeverein „Mobil mit Behinderung e.V.“ kennt sich sehr gut mit Fragen rund um das Thema Mobilität und Fahrzeuge aus und berät Betroffene. Mehr Infos finden Sie unter » externer Link «


Zu guter Letzt:
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Wir wünschen Ihnen erholsame Herbstferien und melden uns zurück am 8. November 2013 mit unserem lvkm—newsletter 39/2013!

„Die besten Entdeckungsreisen macht man nicht in fremden Ländern, sondern indem man die Welt mit neuen Augen betrachtet.“ (Marcel Proust, französischer Schriftsteller, 1871 – 1922)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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