Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 20/2020

Guten Tag ...,

…“erzähl mir von Pippi Langstrumpf“, bat die kranke Karin ihre Mutter Astrid Lindgren. Die Mutter erzählte ihrer Tochter die Geschichten, schrieb sie auf und schenkte das Manuskript ihrer Tochter zum Geburtstag am 21. Mai 1945. Und so feierte die ganze Welt gestern den 75. Geburtstag der Superheldin Pippi Langstrumpf, die wir alle kennen …

In unserer heutigen Ausgabe 20/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht … wobei der Schwerpunkt aus aktuellem Anlass erneut auf Corona liegt.


Gesundheit
Erklärvideo „Regeln zum Schutz vor Coronavirus in Leichter Sprache“
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Am Dienstag stellte das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg erstmals ein Erklärvideo mit Maßnahmen zum Schutz vor der Ansteckung mit dem Coronavirus in Leichter Sprache und mit Untertitel vor. Mehr dazu unter » externer Link «/


Gesundheit
Landesverband fordert mehr Aufklärung über Ausnahmen von der Maskenpflicht
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Am Dienstag hat sich unser Landesverband per E-Mail direkt an die Lenkungsgruppe der Landesregierung zu Corona gewandt und insbesondere mehr Aufklärung über Ausnahmen von der Maskenpflicht gefordert. Viele Menschen mit Behinderungen können aufgrund ihrer Einschränkung keine Maske tragen und sind daher in der Corona-Verordnung Baden-Württemberg befreit. Doch sie kommen in echte Bedrängnis. Es wird ihnen der Zugang zu Läden oder Bussen verwehrt. Ständig kommt es auch zu Missverständnissen. Zum Beispiel regelt die Corona-Verordnung Einzelhandel nur Ausnahmen für Beschäftigte und nicht für Kunden. Ein weiterer Punkt, der derzeit im Alltag für Ärger sorgt: es gibt keine Ausnahme vom Kontaktverbot, wenn ein freiwilliger Helfer unterstützungsbedürftige Personen aus zwei Haushalten in der Stadt begleitet. Erlaubt ist in Baden-Württemberg nur die Begleitung durch hauptamtliche Mitarbeiter einer Einrichtung oder Dienstes. Corona-Verordnungen anderer Bundesländer haben hierfür Regelungen gefunden. Mehr dazu unter » interner Link «
Das Staatsministerium hat unsere E-Mail mit den formulierten Anliegen an das Ministerium für Soziales und Integration weitergeleitet mit der Bitte um Prüfung.


Gesundheit
Corona-Krise: Notbetreuung an Schulen in den Pfingstferien möglich
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Heute Morgen (22. Mai) hat Kultusministerin Dr. Eisenmann in einer Presseerklärung verkündet, dass eine Notbetreuung an Schulen in den Pfingstferien möglich ist. Wir gehen davon aus, dass dies auch für die Schulkindergärten gilt. Dies geschieht auf freiwilliger Basis. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. In der Pressemitteilung 57/2020 heißt es: „Die Schulleitungen entscheiden in eigenem Ermessen, ob eine Notbetreuung und wenn ja, in welchem Umfang angeboten wird - je nach Platzangebot und zur Verfügung stehendem Personal. (…) zudem können auch Betreuungskräfte von außerschulischen Partnern oder der Kommunen eingesetzt werden.“
Ein Schreiben des Kultusministeriums vom 19. Mai 2020 dazu finden Sie unter » externer Link «

Das Kultusministerium aktualisiert laufend die Informationen. Wir empfehlen Ihnen, bei speziellen Fragen direkt reinzuschauen und sich durch die lange Liste der Veröffentlichungen zu klicken. Mehr dazu unter » externer Link «
Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei Einzelfragen im Rahmen unserer Möglichkeiten. Schreiben Sie uns bei Fragen eine E-Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de


Gesundheit
Corona-Krise: 4. Änderung der Corona-VO Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
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Heute Morgen (22. Mai) hat uns der Paritätische Baden-Württemberg per E-Mail mitgeteilt, dass das Ministerium für Soziales und Integration am 22. Mai 2020 die 4. Änderungs-Verordnung der Corona-VO WfbM verkünden wolle. Die Neuregelungen sollen vom 29. Mai bis 15. Juni 2020 gelten. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen für die weitere Öffnung der WfbM und der Fub (Tagesförderstätten). Bis zum Versand unseres LVKM-Newsletters war die Änderung noch nicht veröffentlicht. Sie werden diese voraussichtlich finden unter » externer Link «/


Gute Nachrichten 1
KBZO UK-Theatergruppe gewinnt den Deutschen Amateurtheaterpreis 2020
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In Zeiten wie diesen sind gute Nachrichten selten. Eine gute Nachricht erreichte uns diese Woche von unserer Mitgliedsorganisation KBZO Weingarten. Die UK-Theatergruppe hat mit ihrem Stück „Roller im Roggen“ den Deutschen Amateurtheaterpreis amarena 2020 in der Kategorie „Kinder- und / oder Jugendtheater“ gewonnen. Die offizielle Preisverleihung soll im September 2020 erfolgen. Wir gratulieren den kreativen Oberschwaben ganz herzlich. Für uns sind sie sowie die „weltbeste UK-Theatergruppe“. Mehr dazu unter » externer Link «


Gute Nachrichten 2
Karlsruher Kreisbehindertenbeauftragter: Süße Werbung für „Toiletten für alle“
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Die zweite gute Nachricht dieser Woche kam von Reimar Neumann, dem Behindertenbeauftragten des Landkreises Karlsruhe. Er dachte sich, dass nicht nur Liebe durch den Magen geht. Anfang März – vor Beginn der Corona-Krise – stellte er turnusgemäß seinen Tätigkeitsbericht im zuständigen Ausschuss des Kreistages vor. Und er verband dies mit der Werbung für „Toiletten für alle“ und buk zuhause Plätzchen mit dem Logo. Den Gremienmitgliedern haben die Plätzchen geschmeckt. Und jetzt hoffen wir gemeinsam, dass diese Aktion den Impuls gibt, im Landkreis „Toiletten für alle“ zu schaffen. Wir stehen jedenfalls beratend zur Seite. Mehr zur Aktion unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Das habe ich vorher noch nie versucht, also bin ich völlig sicher, dass ich es schaffe.“ (Pippi Langstrumpf – Astrid Lindgren, schwedische Kinderbuchautorin, 1907 – 2002)

In diesem Sinne: bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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