Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 7/2018

Guten Tag ...,

… wussen Sie, dass in Norwegen an Wahltagen kein Alkohol verkauft werden darf? Nun, wir wissen nicht, ob und wie sich dieses Verbot auf die Wahl und die Regierungsbildung auswirkt. Wir denken mal darüber nach …
In unserem Newsletter 7/2018 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung bereit:


Teilhabe
Landesregierung hat Gesetzentwurf zur Umsetzung des BTHG beschlossen
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Am vergangenen Dienstag hat die Landesregierung den Gesetzentwurf zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg beschlossen. Die erste Lesung findet nächsten Mittwoch im Landtag statt. Leider kennen wir den Gesetzentwurf noch nicht, da er bislang noch nicht online zur Verfügung steht.
Wir kennen aber die Pressemitteilung der Landesbehindertenbeauftragten. Sie fordert – wie auch der Landesbehindertenbeirat und die Selbsthilfeverbände behinderter Menschen – eine von den Trägern der Eingliederungshilfe (die Stadt- und Landkreise) unabhängige Stelle, die den individuellen Hilfebedarf entsprechend dem neuen landeseinheitlichen Instrument ermittelt. Wenn das Gesetz im Landtag eingebracht ist, haben es die Abgeordneten in der Hand, den Entwurf weiter zu verbessern. Die Pressemitteilung der Landesbehindertenbeauftragten finden Sie zum Nachlesen unter » externer Link «/


Teilhabe
Paritätische Jahreskampagne 2018: Mensch, Du hast Recht!
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Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine der Erklärung der Menschenrechte beschlossen. Der Paritätische greift diesen runden Geburtstag mit seiner Jahreskampagne 2018 auf. Das Motto lautet: „Mensch, Du hast Recht!“ Im Mittelpunkt stehen die zentralen Themen Wohnen, Gesundheit, Bildung, Selbstbestimmung, Teilhabe und Schutz. Mehr zur Kampagne, den Materialien (auch in Leichter Sprache) unter » externer Link «/


Schutz
Neues bvkm-Merkblatt: „Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern in Einrichtungen“
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Mittlerweile wird relativ oft über Freiheitsentziehende Maßnahmen in Pflegeheimen gesprochen. Doch auch Kinder und Jugendliche sind von Missverbrauch in Bezug auf Freizeitsentziehende Maßnahmen nicht gefeit – leider. Seit Oktober 2017 gilt das „Gesetz zur Einführung eines familiengerichtlichen Genehmigungsvorbehaltes für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern“. Wenn also Kinder in einer Einrichtung - z.B. Frühförderstelle, Kindertagesstätte, Schule, usw. - „fixiert“ werden sollen, braucht es dazu der vorherigen (!) Genehmigung durch das Familiengericht. Nicht genehmigungspflichtig sind Maßnahmen, die zwar freiheitsentziehend wirken, aber ausschließlich therapeutischen oder medizinischen Zwecken dienen. Sicher gibt es im Alltag Fälle, die genau irgendwo dazwischen liegen. Unser Bundesverband hat dazu nun erstmals ein Merkblatt veröffentlicht, das allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem schwierigen Thema geben soll. Lesen Sie selbst unter » externer Link «


Bildung
Kooperative Organisationsformen des gemeinsamen Unterrichts / Schulbegleitung
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Zwei Themen, die unseren Verband immer wieder bewegen, wurden gestern im Schulausschuss des Landtags beraten. Den Impuls dazu gaben Anträge der Fraktionen. Die Rolle der kooperativen Organisationsformen (früher: Außenklassen) standen im Mittelpunkt eines Antrags der FDP/DVP-Landtagsfraktion, siehe unter » externer Link «
Und um die Rolle der Schulbegleitung ging es im Antrag der SPD-Landtagsfraktion, siehe unter » externer Link «


Wohnen
Bericht der Landesregierung über die Auswirkungen des Wohn-, Teilhabe- und Pflegesetzes (WTPG)
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Nach dem WTPG ist die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag über die Auswirkungen des WTPG zu berichten. Dieses ist vor gut 3 ½ Jahren in Kraft getreten. Die Landesregierung bewertet das Gesetz sehr positiv. So sei die Zahl der ambulant betreuten Wohngemeinschaften stark angestiegen. Das ist durchaus erfreulich, doch hören wir sehr oft, welche hohen Hürden (Barrierefreiheit, Raumzuschnitte, Brandschutz, Personalausstattung, usw.) übersprungen werden müssen, um zum Ziel zu gelangen. Gstern wurde der Bericht im (nicht-öffentlich) tagenden Sozialusschuss des Landtags vorgestellt. Lesen Sie selbst unter
» externer Link «


zu guter Letzt …
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„Inklusion am Arbeitsplatz“ zählt zu den zehn „vergessenen Nachrichten“, präsentierte diese Woche die „Initiative Nachrichtenaufklärung“. Lesen Sie selbst unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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