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LVKM-Newsletter 44/2010

Guten Tag ...,


…Heiner Geißler verkündete seinen Schlichtungsspruch zu Stuttgart 21, das Tief „Katharina“ kam mit dem Beginn des meteorologischen Winters, heute ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung und dazu passend unser heutiger Newsletter 44/2010 mit diesen Themen:


Sozialrecht
Versicherte haben Anspruch auf angemessene Versorgung mit Inkontinenzhilfen
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Viele Mitgliedsfamilien beklagen sich, dass die von den (neuen) Vertragspartnern der Krankenkassen gelieferten Inkontinenzhilfen nicht die Qualitätsanforderungen erfüllen, um den Bedarf ihrer behinderten Kinder zu decken. Teilweise hat sich die Situation seit 1. Oktober 2010 noch verschlechtert. Dies steht in krassem Widerspruch zum gesetzlich verankerten Anspruch auf eine angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Unser Bundesverband hat daher seine Argumentationshilfen aktualisiert. Sie finden diese unter » externer Link «.


Steuerrecht
Neu: pauschaler Steuerfreibetrag für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer
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Bereits am vergangenen Freitag (26.11.2010) hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt. Neu eingeführt wird ein pauschaler Steuerfreibetrag für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger. Zusammen mit der „Übungsleiterpauschale“ führt dies für die ehrenamtlich Tätigen zu einem Gesamtfreibetrag von 2.100 Euro jährlich. Geregelt ist dies in § 3 Nr. 26 a Einkommensteuergesetz (EStG) bzw. im neu eingefügten § 3 Nr. 26 b EStG. Das Jahressteuergesetz 2010 (Bundesratsdrucksache 679/10) finden Sie unter » externer Link «


Sozialrecht
Ausbildungsgeld darf nicht auf Grundsicherung angerechnet werden
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Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. März 2010 (Az. B 8 SO 17/09 R). Danach darf das Ausbildungsgeld in Höhe von monatlich 75 Euro, das behinderte Menschen erhalten, die im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beschäftigt sind, nicht auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angerechnet werden. Auch das kostenlose Mittagessen, das im Berufsbildungsbereich aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, mindert nicht den Grundsicherungsanspruch. Unser Bundesverband hat dazu nun Musterwidersprüche formuliert. Sie finden diese unter » externer Link «


Ausflugstipp
Mercedes Benz Museum in Stuttgart beteiligt sich am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen
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Das Mercedes Benz Museum für alle ist nicht nur am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung Auftrag und Selbstverpflichtung. Heute beteiligt sich das Museum erstmals mit Führungen für Rollifahrer und Sehbehinderte. Sie beginnen jeweils um 10, 13 und 15 Uhr. Eine Chance für Kurzentschlossene aus der Region Stuttgart, doch auch an anderen Tagen lohnt sich der Besuch des Museums, das für seine barrierefreie Architektur bereits ausgezeichnet wurde. Mehr dazu unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen
mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
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