Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 29/2013

Guten Tag ...,

… die Wettervorhersage für heute kündigt wieder sommerliche Hitze mit Temperaturen bis zu 38 Grad Celsius an. Wir haben für Sie diese Meldung entdeckt: „Regentropfen fallen mit einer Geschwindigkeit von 11 km / Stunde.“ Testen Sie es selbst beim nächsten Regen …
In unserem heutigen Newsletter 29/2013 finden Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Das ist neu
Seit 1. August 2013: Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr
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Seit gestern hat jedes Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat, einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege. Dies gilt selbstverständlich auch für Kinder mit Behinderung. Heftig wird derzeit gestritten, ob es genügend Betreuungsplätze gibt. Wie die Situation für Kleinkinder mit Behinderung aussieht, ist völlig offen. Unser Landesverband weist seit rund zwei Jahren in Gesprächsrunden im zuständigen Kultusministerium darauf hin, dass immer mehr Eltern behinderter Kinder ebenfalls einen geeigneten Betreuungsplatz brauchen. Unsere aktuelle Pressemitteilung dazu finden Sie unter » interner Link «
Ob es sich im Einzelfall lohnt, einen Betreuungsplatz einzuklagen, muss in jedem Einzelfall genau geklärt werden. Eine Klage kann den Druck auf die jeweilige Gemeinde erhöhen, Betreuungsplätze bereitzustellen. Eine Klage schafft aber nicht unmittelbar neue und geeignete Betreuungsplätze.
Wir bleiben weiter am Thema dran und bitten Sie um Ihre Rückmeldungen!


Kinderkrippe
„Alle inklusive – von Anfang an gemeinsam!“ - eine Standortbestimmung
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Unser AK „Frühkindliche Bildung“ hat eine Standortbestimmung zur Frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung unter drei Jahren in inklusiven Kinderkrippen erarbeitet. Beschrieben werden Gelingensfaktoren für inklusive Kinderkrippen, Erwartungen und Forderungen aus Elternsicht. Einige unserer Mitgliedsorganisationen haben bereits vor Jahren begonnen, inklusive Kinderkrippen zu schaffen. Im Anhang finden Sie daher auch eine (noch nicht vollständige) Adressliste der inklusiven Kinderkrippen innerhalb unseres Landesverbandes. Ergänzt wird die Standortbestimmung durch eine Checkliste für Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr behindertes Kleinkind suchen. Mehr dazu unter » interner Link «


Das ist neu
Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer
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Von vielen (noch) unbemerkt, wurde zum 1. August 2013 die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche gesetzliche Betreuer von jährlich 323 Euro auf 399 Euro erhöht. Die Höhe der Pauschale beträgt nach § 1835 a BGB das 19fache des Stundenhöchstsatzes der Zeugenentschädigung nach § 22 Justizvergütungs- und –entschädigungsgsetz (JVEG). Im Rahmen des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wurde nun der Stundenhöchstsatz von 17 Euro auf 21 Euro erhöht. Auch wenn sich das alles ziemlich kompliziert anhört, so ist doch entscheidend, dass ehrenamtliche gesetzliche Betreuer nun 76 Euro mehr für ihre anspruchsvolle und wichtige Tätigkeit erhalten. Das Gesetz finden Sie unter » externer Link «


Veranstaltungstipp
Ludwigsburg: „Arbeit & Wohnen – Inklusion ist Menschenwürde“ (Wahl 2013)
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Der Verein Selbstbestimmt Leben e.V. mit Sitz in Ludwigsburg lädt im Vorfeld der Bundestagswahl 2013 zu einer ganz besonderen Podiumsdiskussion ein. Mit den Kandidaten der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien aus dem Wahlkreis Ludwigsburg geht es um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Handlungsfeldern Arbeit & Wohnen. Die Veranstaltung wird von Gebärdendolmetschern begleitet. Sie findet in barrierefreien Räumen des Staatsarchivs statt. Merken Sie sich den Termin bereits heute vor: Mittwoch, 28. August 2013, 19 Uhr. Mehr dazu unter » externer Link «/


Zu guter Letzt …
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Vergessen Sie nicht: bei Hitze viel trinken! Darauf weist die Bundesärztekammer in ihrem Gesundheitstipp unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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