Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 17/2008

Guten Tag ...,



… wir sind auch in den Herbstferien für Sie da und haben Ihnen einige aktuelle Informationen:


Jetzt bewerben: Selbsthilfepreis 2009
„Es ist egal, wie man sich bewegt. Entscheidend ist, was man bewegt!“
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Zum zweiten Mal schreibt der Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte einen Selbsthilfepreis aus. Er ist mit insgesamt 6.000 Euro dotiert und wird am 30. April 2009 in Berlin durch die Bundesbehindertenbeauftragte an die Gewinner überreicht. Anlass ist das 50-jährige Jubiläum des Bundesverbandes.
Mit dem Selbsthilfepreis sollen Initiativen und Aktivitäten ausgezeichnet werden, die beispielhaft und anregend für die Selbstvertretung und Selbsthilfe behinderter Menschen und von Familien mit behinderten Kindern sind. Einsendeschluss: 31. Januar 2009 – mehr dazu unter www.bvkm.de


Jetzt abstimmen! Ehrenamt in Baden-Württemberg
Reutlinger Computer-Oldies in der Endrunde
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Die Reutlinger Computer-Oldies haben es in der Kategorie „Lebendige Gesellschaft“ in die Endrunde geschafft! Ihr Motto ist die Teilhabe aller Menschen am alltäglichen Leben. Sie organisieren unter anderem Computerunterricht für Menschen mit Handicap und ältere Menschen in Kleinstgruppen, um die Selbständigkeit, das Selbstbewusstsein und die Kontakte zu fördern. So lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben - dabei kann der Computer helfen: mit Online-Einkäufen und Zulieferdiensten regionaler Anbieter, Online-Banking etc. Austausch mit Gleichgesinnten; von zu Hause aus am Leben "draußen" teilnehmen; mit Kindern, Enkeln, Freunden in aller Welt Kontakt halten. Seit 2006 erscheint jährlich der “Freizeitführer Erfahrbar“ für den Landkreis Reutlingen. Wer die Computer-Oldies unterstützen mag, kann bis zum 15. November im Internet für die ehrenamtlich engagierten Oldies abstimmen unter www.echt-gut-bw.de


Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe vom 8. August 2007
Zweiter Therapiestuhl für den Kindergarten
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Das Sozialgericht Karlsruhe hatte zu entscheiden, ob die gesetzliche Krankenkasse einem 2002 geborenes Kind, das seit 2005 mit einem Therapiestuhl „Puntu Blu“ von der gesetzlichen Krankenkasse versorgt war, auch einen weiteren modellgleichen Therapiestuhl (ca. 3000 Euro) für den Kindergarten aufgrund der Verordnung des Kinderarztes finanzieren muss. Das Gericht hat der Klage des Kindes stattgegeben. Das Kind habe Anspruch auf zwei Therapiestühle. Eine Mehrfachausstattung mit Hilfsmitteln sei möglich, wenn nur auf diese Weise der Behinderungsausgleich erreicht werden könne. Voraussetzung sei allerdings, dass die Doppelversorgung der Sicherstellung eines allgemeinen Grundbedürfnisses des Versicherten diene. Dies sei beim Besuch eines Kindergartens der Fall. – Az: S 5 KR 5364/06. (Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/08)
Anmerkung: Eine Entscheidung, die Mut macht und andererseits aufzeigt, welche Belastungen Familien mit schwer behinderten Kindern mit Hinweis auf die leeren Kassen der öffentlichen Hand tragen müssen.



Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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Links und Hinweise

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Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
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Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
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LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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