Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 36/2019

Guten Tag ...,

… die neue Lust am Lesen wird nicht nur bei der aktuellen Frankfurter Buchmesse geweckt sondern auch beim landesweiten Frederick-Tag, dem landesweiten Literatur-Lese-Fest. Namenspate ist Frederick, die Wörter-Farben-und-Sonnenstrahlen sammelnde Maus, nach dem bekannten Bilderbuch von Leo Lionni. Noch bis zum 25. Oktober gibt es an vielen Orten tolle Aktionen rund um das Abenteuer Lesen ...

In unserem heutigen Newsletter 36/2019 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht:


Lesetipp
Neu erschienen: Kinderbuch „Alle behindert! 25 spannende und bekannte Beeinträchtigungen in Wort und Bild“
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„Für alle, die den Alltag rocken,obwohl Soul läuft“, sagen die Autoren Monika Osberghaus und Horst Klein. Gemeinsam haben sie das Kinderbuch „Alle behindert! 25 spannende und bekannte Beeinträchtigungen in Wort und Bild“ geschrieben, das im Klett-Verlag im September 2019 erschienen ist (ISBN 978-3-95470-217-6, kostet 14 Euro). Über das Buch heißt es weiter: „Öffnet Augen und Herzen: Was Kinder wirklich über Behinderungen wissen wollen“. Unser Tipp: einfach loslesen! Mehr dazu unter » externer Link «


Rechtstipp
Gesetzliche Betreuung: Aus der Staatskasse finanzierte gesetzliche Betreuung muss im Erbfall zurückgezahlt werden ...
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Heute laden Justiz- und Sozialministerium gemeinsam zum „Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer“ nach Stuttgart ein, um den ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuern für ihre Arbeit zu danken. Über die Hälfte aller gesetzlichen Betreuungen werden ehrenamtlich geleistet. Wir wollen heute den Blick darauf lenken, wenn eine unter gesetzlicher Betreuung stehende Person erbt – und bislang die ehrenamtlichen gesetzlichen Betreuer die jährliche Aufwandspauschale von derzeit 399 Euro – von der Staatskasse erhalten haben, weil die Person mittellos war. Die Staatskasse kann in diesem Fall die Auslagen für die gesetzliche Betreuung zurückfordern. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2010 gilt dafür aber nicht mehr die 10-Jahres-Frist. Die Ansprüche verjähren nun bereits nach drei Jahren. Aus unserer Beratungspraxis erleben wir, dass diese Änderung sich noch nicht überall herumgesprochen hat. Mehr Infos zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
„Intensivpflege – Angst vor Zwangseinweisungen“ PlusMinus berichtete diese Woche
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Als mitten in den Sommerferien Bundesgesundheitsminister Spahn einen Referentenentwurf eines Reha- und Intensivplfegestärkungsgesetzes (RISG) vorlegte, ist es mit der Ruhe in den Selbsthilfeorganisationen behinderter Menschen endgültig vorbei. Pflegebedürftige Menschen, die dauerhaft beatmet werden, sollen vorrangig in speziellen Facheinrichtungen leben – und nur in begründeten Einzelfällen in der eigenen Wohnung. Das verstößt nach unserer Auffassung eindeutig gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die ein selbstbestimmtes Leben für alle Menschen in den Mittelpunkt stellt. Vorgestern hat die ARD-Sendung PlusMinus das Thema erneut aufgegriffen und gezeigt, was die Pläne des Gesundheitsministeriums für Betroffene bedeuten würde. Das Video aus der Sendung finden Sie unter » externer Link «


Veranstaltungstipp
Stiftung Nikolauspflege u.a. laden ein zur Fachmesse „Besser sehern“ am 25. Oktober 2019 in Stuttgart
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Die diesjährige „Woche des Sehens“ ist gerade vorbei und die Stiftung Nikolauspflege setzt gemeinsam mit vielen Partnern einen Schlusspunkt am 25. Oktober 2019 mit der überregionalen Fachmesse „Besser sehen“. Gutes Sehen ist nicht selbstverständlich. Inzwischen gibt es aber viele Unterstützungsmöglichkeiten, die den Alltag erleichtern. Das Programm und weitere Informationen finden Sie unter » externer Link «/


Unsere Freude der Woche …
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… hat eigentlich einen traurigen Anlass. Eine Familie mit einem behinderten Kind war zum Mittagessen in einem Gasthaus und am Nachbartisch beschwerte sich eine Frau darüber, dass „solche“ Menschen kein Recht auf einen Besuch eines Gasthofes hätten. Dem Wirt platzte buchstäblich der Kragen und er schrieb einen emotionalen Post auf Facebook, in dem er klar machte, dass ihm alle Gäste willkommen sind. Wir haben uns über diese klare Haltung des Wirtes gefreut. Mehr dazu unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Bücher sind fliegende Teppiche ins Reich der Phantasie.“ (James Daniel, amerikanischer Schriftsteller, 1946 - 2012)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Serviceportal für Baden-Württemberg
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Ziel: Barrierefreiheit!
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg