Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 27/2021

Guten Tag ...,

… heute möchten wir Sie etwas augenzwinkernd mit einem völlig unnützen Wissen in den Tag begleiten, aber diese Info wollen wir einfach mit Ihnen teilen. Wussten Sie, dass anscheinend Freitagmorgen der beliebteste Tag für Banküberfälle ist?

In unserer heutigen Ausgabe 27/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es leider nicht ...


Gesundheit
#dranbleibenBW – Land startet neue Infokampagne zur Corona-Schutzimpfung
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Gestern gab das Sozialministerium den Startschuss für eine neue Infokampagne zum Schutz vor Corona. Unter #dranbleibenBW will das Land die Impfbereitschaft der Bevölkerung fördern und den Zugang zur Impfung leicht machen. Erklärtes Ziel ist es, möglichst viele Menschen noch vor den Sommerferien ein Impfangebot zu machen, um im Herbst gut geschützt zu sein. Mehr dazu unter » externer Link «/
Nach Angaben des Sozialministeriums steht inzwischen ausreichend Impfstoff zur Verfügung, um allen impfwilligen Personen ab 12 Jahren ein Impfangebot machen zu können. Bitte geben Sie uns doch Bescheid unter info@lv-koerperbehinderte-bw.de, falls es irgendwo noch „ruckelt“.


Familie
Landesfamilienpass BW ermöglicht vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu Freizeit- und Kultureinrichtungen
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Ganz langsam gibt es wieder etwas Normalität. Am Mittwoch hat Landessozialminister Manne Lucha den Landesfamilienpass 2021 vorgestellt. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Bezugspersonen (neben den Eltern z.B. auch die Großeltern) vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen im Ländle. Dies gilt auch für Familien mit einem schwerbehinderten Kind. Den Landesfamilienpass und die dazugehörende Gutscheinkarte gibt es kostenlos am Wohnort der Familie im Rathaus / Bürgerbüro. Mehr dazu unter » externer Link «/


Mobilität
Landesregierung beschließt Parkgebühren-Verordnung
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Am Dienstag hat die Landesregierung einer Parkgebühren-Verordnung zugestimmt. Wir kennen deren Inhalt leider noch nicht. Aus den Medien war zu erfahren, dass insbesondere das Anwohnerparken teurer werden solle, da öffentlicher Raum gerade in den Städten knapp sei. Auch unter dem Aspekt des Klimaschutzes solle der öffentliche Raum stärker als bislang allen Menschen zur Verfügung stehen und daher auch Parkplätze möglichst reduziert werden. Mit der neuen Verordnung werden die Kommunen ermächtigt, für das Parken auf öffentlichem Straßenraum Gebühren selbst festzulegen. Bislang legte der Bund eine einheitliche Gebührenobergrenze von max. 30,70 Euro im Jahr fest. Ob und in welcher Weise es Ermäßigungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gibt, die auf ein eigenes Auto angewiesen sind, wissen wir leider nicht. Da wir bereits seit Bekanntwerden der neuen Verordnung etliche Nachfragen von Mitgliedern mit Behinderung erhalten haben, werden wir am Thema dran bleiben. Schreiben Sie uns Ihre Fragen an info@lv-koerperbehinderte-bw.de
Die Pressemitteilung der Landesregierung zur Parkgebühren-Verordnung finden Sie unter » externer Link «/


Teilhabe
Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit BW legt ersten Prüfbericht vor
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Die Barrierefreiheit von öffentlichen Internetseiten steigt – langsam. Zu diesem Ergebnis kommt der erste Bericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit Baden-Württemberg. Rund 200 Internetseiten öffentlicher Stellen – von kleinen Gemeinden bis zur Landesregierung war alles dabei – wurden dabei auf Barrierefreiheit überprüft. Dabei zeigte sich, dass die Internetseiten in ausreichendem Maße barrierefrei gestaltet sind. Mit der Prüfung wird auch die Erwartung verbunden, noch vorhandene Barrieren abzubauen – und die nächsten 200 Internetseiten bzw. Apps stehen zur Prüfung bereits fest. Den ersten Prüfbericht der Überwachungsstelle können Sie nachlesen unter » externer Link «


Fernsehtipp
50 Jahre Janusz-Korczak-Schule Freiburg – Elternselbsthilfe pur im SWR Fernsehen
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50 Jahre und kein bisschen leise … das ist – völlig zu Recht – unsere Freiburger Mitgliedsorganisation, das Janusz-Korczak-Haus. Eltern mehrfachbehinderter Kinder kämpften für das Recht auf Bildung ihrer Kinder – und gründeten mangels staatlicher Alternativen eine eigene Schule. Die Schule mitten in einem Freiburger Wohngebiet lässt kein Kind zurück und sorgt so für Teilhabe mittendrin im Leben. Da wird gelernt, gelacht, gesungen – und auch der Fußball rollt jetzt während der Fußball-Europameisterschaft. Mehr dazu unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Eine Bank ist eine Einrichtung, von der Sie sich Geld leihen können – vorausgesetzt, Sie können nachweisen, dass Sie es nicht brauchen.“(Mark Twain, US-amerikanischer Schriftsteller, 1835 - 1910).

Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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