Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 28/2009

Guten Tag ...,

… alles hat ein Ende – auch unsere Sommerpause. Kurz vor Ende der Sommerferien melden wir uns mit einem aktuellen newsletter zurück und hoffen, dass auch Sie erholsame Ferientage hatten.


Erinnerung
Fachtagung „Keine Sorge, Du schaffst das schon!“ – Leben mit Behinderung und der Umgang mit Ängsten und Sorgen“ am 29. September 2009 in Stuttgart
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Es sind noch ein paar Plätze frei bei unserer diesjährigen Fachtagung. Im Mittelpunkt steht der Umgang mit Sorgen im Alltag von Familien mit behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Tagung richtet sich aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und Diensten. Das ausführliche Programm sowie die Anmeldekarte finden Sie im Internet unter » interner Link «.


Neu
In Baden-Württemberg gilt seit 1. September 2009 eine neue Heimmindestbauverordnung
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„Auch bei der Ausgestaltung stationärer Versorgungsformen müssen wir uns in erster Linie an der Würde und Selbstbestimmung der Menschen orientieren. Zugleich müssen wir gesellschaftliche Veränderungen bei den Wertehaltungen und Lebensstilen berücksichtigen. Deswegen sollen den Menschen, die auf die Unterstützung eines Heimes angewiesen sind, dort nicht nur die notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen, sondern immer auch individuelle Lebensräume zur Verfügung stehen. Mit unserer Heimbauverordnung, die am Dienstag (1.9.) in Kraft tritt, wollen wir für alle Heimbewohner das Recht auf eine geschützte Privatsphäre in den stationären Einrichtungen des Landes sichern“, sagte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz am Freitag (28.8.). Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das sein Landesheimgesetz konkretisiert und eine eigene Heimmindestbauverordnung vorlegt. Erstmals wird ein Anspruch auf ein Einzelzimmer festgeschrieben. Die Verordnung gilt allerdings nur für Neubauten und enthält für bestehende Einrichtungen Übergangsfristen von bis zu 25 Jahren. Den Verordnungstext finden Sie im Internet unter » externer Link «.


Neu
Integrationshilfen in Kindertagesstätten auch für unter dreijährige Kinder - § 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII
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„Der integrativen bzw. inklusiven Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit Behinderung wird damit ein noch größerer Stellenwert eingeräumt. Auch aus Sicht der Eingliederungshilfe wirkt der gemeinsame Besuch von Kindern mit und ohne Behinderung der Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung und damit der Gefahr, ein Leben lang auf ein „Sondersystem“ angewiesen zu sein, entgegen. Auf diesem Hintergrund erfolgte die Überarbeitung der Integrationshilfen, die nunmehr nicht nur Kindergärten, sondern alle Kindertagesstätten umfasst. Wesentlich ist dabei die Öffnung, dass auch Kinder unter 3 Jahren Anspruch auf integrative Maßnahmen haben können.“ So heißt es in einem gemeinsamen Rundschreiben der Kommunalen Landesverbände vom 27.08.2009. Der Städtetag hat der Neuregelung bereits zugestimmt, der Landkreistag wird Ende Oktober beschließen. Die Spitzenverbände „haben keine Bedenken, wenn in geeigneten Einzelfällen bereits entsprechend verfahren wird“, heißt es in dem Rundschreiben. Beiträge für den Besuch der Einrichtungen sowie die Fahrtkosten sind weiterhin keine Leistungen der Eingliederungshilfe. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserer LV-Geschäftsstelle.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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