Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 4/2022

Guten Tag ...,

… heute ist Weltkrebstag, der dieses Jahr unter dem Motto „Versorgungslücken schließen“ steht. Als Zeichen der Solidarität mit Menschen mit einer Krebserkrankung tragen heute viele eine rosa Schleife.

In unserer heutigen Ausgaben 4/2022 haben wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es nicht …


Gesundheit
Weltkrebstag: Menschen mit Behinderungen in der Krebsprävention oft vergessen – Ratgeber in Leichter Sprache
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Der heutige Weltkrebstag ist eine gute Gelegenheit, auf unsere Ratgeber in Leichter Sprache zur Krebsfrüherkennung hinzuweisen. Gemeinsam mit dem Krebsverband Baden-Württemberg hat unser Landesverband in einem – bundesweit einmaligen – Projekt die Ratgeber „Check your balls“ (Hodenkrebs) und „Brustkrebs? - Nein danke!“ sowie „12 Tipps gegen Krebs“ entwickelt. Finanziell wurde das Projekt vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration gefördert. Unser Wunsch ist, damit unseren Beitrag leisten können, bestehende Versorgungslücken zu schließen. Die Ratgeber gibt es gedruckt (Bestellung an info@lvkm-bw.de) sowie als barrierefreie PDF.
Brustkrebs: » interner Link «
Hodenkrebs: » interner Link «
Allgemeine Tipps gegen Krebs: » interner Link «


Gesundheit
Infos rund um die Impfkampagne Corona - » externer Link «/
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Gestern Abend lud das Sozialministerium kurzfristig ein zu einer Online-Veranstaltung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein. Über 3000 Teilnehmer haben am Bildschirm das Gespräch verfolgt. Im Vorfeld gingen weit über 400 Fragen zur Umsetzung ein. Ab 16. März 2022 wird die im Infektionsschutzgesetz (§ 20 a) verankerte Impfpflicht gelten. Prof. Dr. Lahl, Amtschef im Sozialministerium erklärte, dass diejenigen, die bis zum Stichtag zumindest einen Piks haben und glaubhaft versichern, sich vollständig impfen zu lassen, werden weiterhin arbeiten können. Handlungsempfehlungen zur Umsetzung werden derzeit noch erarbeitet. Und sämtliche Infos – auch zu Impfangeboten – finden Sie unter » externer Link «/

Das Bundesgesundheitsministerium aktualisiert laufend die Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht unter » externer Link «/


Gesundheit
STIKO: Impfstoff Nuvaxovid von Novavax zugelassen – verfügbar ab 21.02.2022
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Gestern hat die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Corona-Impfempfehlungen wieder aktualisiert. Nun soll der lange erwartete Impfstoff Nuvaxovid von Novavax ab 21.02.2022 für alle Volljährigen zur Verfügung stehen. Dabei handelt es sich nicht um einen mRA-Impfstoff. Mit der Zulassung verbunden ist die Hoffnung, Menschen, die den mRA-Impfstoffen gegenüber skeptisch sind, eine Alternative anbieten zu können. Mehr dazu unter » externer Link «


Teilhabe
Landessozialgericht BW: Für Parkberechtigung „aG“ ist Gehvermögen in freumder Umgebung maßgeblich
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Die Frage nach Nachteilsausgleich beim Parken – also das Merkzeichen „außergewöhlich gehbehindert (aG)“ im Schwerbehindertenausweis – wird uns in der Geschäftsstelle oft gestellt. Das Landessozialgericht BW hat mit Urteil vom 18. März 2021 (Az: L 6 SB 3843/19) ein Urteil mit Bedeutung über den Einzelfall gesprochen. Die Leitsätze: „Nach dem Sinn und Zweck des Nachteilsausgleichs "aG" des behinderungsbedingten Mobilitätsausgleichs und der damit verbundenen Integration schwerbehinderter Menschen in die Gesellschaft ist allein maßgeblich, in welchem Ausmaß das Gehvermögen in einer dem Schwerbehinderten fremden Umgebung eingeschränkt ist. Unerheblich ist, ob das Gehvermögen in einer vertrauten Umgebung in einem weiteren Umfang besteht.“ Das Urteil zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «


Teilhabe
Literaturwettbewerb des Vereins Wortfinder: „Besondere Tage und außergewöhnliche Lebensereignisse“
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Der Bielefelder Verein „Wortfinder“ lobt auch in 2022 zu einem Literaturwettbewerb für Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernbeeinträchtigung ein. Das Motto des diesjährigen Wettbewerbs lautet „Besondere Tage und außergewöhnliche Lebensereignisse“ - Gedanken zu Feiertagen, Festen und besonderen Lebensereignissen. Einsendeschluss: 2. April 2022. Weitere Infos finden Sie unter » externer Link «/


Fernsehtipp
SWR Heimat: Zerebralparese – Juliette geht zur Schule, ohne Laufen oder Sprechen zu können
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Bildung ist ein Menschenrecht. Die Gründungseltern unseres Landesverbandes hatten in den 1960er Jahren bereits für das Recht auf Bildung für alle Kinder gekämpft. Schulabschluss ohne Laufen und Sprechen zu können? Klar, geht das! Juliette zeigt, wie das geht unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Kümmere dich um deinen eigenen Körper. Es ist der einzige Ort, den du zum leben hast.“ (Jim Rohn, US-amerikanischer Unternehmer und Motivationstrainer, 1930 - 2009)

Bleiben Sie gesund!Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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