Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 13/2014

Guten Tag ...,

…nach der Umstellung auf Sommerzeit sind wir mitten im Frühling angekommen – und die Obstbäume blühen. Dazu passt das „unnütze BWissen 120“: Wussten Sie, dass die „Piemont-Kirschen“ für „Mon Chèrie“ zum großen Teil aus der Ortenau kommen? Baden ist also in fast aller Munde …
In unserem heutigen Newsletter 13/2014 finden Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Bildung
Bvkm-Tagung „Schülerinnen und Schüler mit hohem Unterstützungsbedarf und ihr Platz in einer inklusiven Schullandschaft“ am 28./29. März 2014 in Weimar
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Sperriger Titel und doch top aktuell: rund 200 Teilnehmer aus ganz Deutschland trafen sich zu einer zweitägigen Fachtagung unseres Bundesverbandes, bei der es um die Umsetzung des Rechts auf Bildung schwer mehrfachbehinderter Kinder ging. Es ging also um etwa 20 - 25 % der Kinder, die derzeit in der Inklusionsdebatte nicht im Mittelpunkt stehen. Sie waren auch beim UNESCO-Bildungsgipfel in Bonn nur eine "Randnotiz". Nach der Einführung durch die Bundesvorsitzende Helga Kiel folgten Vorträge, Praxisberichte und Arbeitsgruppen. Das Ziel war für alle klar: „optimale Bedingungen, um das Recht auf Bildung für alle Kinder umzusetzen.“ Die Tagung wird noch ausführlich dokumentiert.

Nachdenklich machten die Forschungsergebnisse „Ermittlung von Qualitätsbedingungen für den Ausbau gemeinsamer Beschulung (schulische Inklusion) und Sicherung des bestmöglichen Bildungsangebots (§24, 2e der UN-Konvention) von Schülern mit dem Förderbedarf körperliche und motorische Entwicklung“, die Prof. Dr. Reinhard Lelgemann (Uni Würzburg) vorstellte. Im Auftrag des Landschaftsverbandes Rheinland untersuchten die Wissenschaftler 2010 bis 2012 die Lernbedingungen. Erschreckend ist, dass sich viele Menschen einen gemeinsamen Unterricht mit "unseren" Kindern nicht vorstellen können.
Den umfangreichen Forschungsbericht, eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie eine Zusammenfassung in Leichter Sprache finden Sie unter » externer Link «/


Wohnen
Entwurf eines Gesetzes für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege (WTPG)
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Am gestrigen Donnerstag lud der Sozialausschuss des Landtags zu einer öffentlichen Anhörung zum WTPG ein. 10 Expertinnen und Experten aus der Praxis hatten die Gelegenheit, ihre Sichtweisen vorzustellen. Unser Landesverband war eingeladen, das WTPG aus der Sicht von Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung und deren Familien zu beleuchten. Im Vorfeld sorgten vor allem ungenaue Begrifflichkeiten für Verunsicherung. Unklar war, wann welche Form der ambulant betreuten Wohngemeinschaften künftig zum Anwendungsbereich des Gesetzes fällt oder nicht. Die Vertreter des Sozialministeriums stellten dabei klar, dass die derzeit üblichen ambulant betreute Wohnformen für Menschen mit Behinderungen ordnungsrechtlich als betreutes Einzelwohnen gilt, sofern „Wohnen“ und „Betreuung / Pflege“ nicht in einem gemeinsamen Vertrag als Leistung angeboten werden. Das Gesetz soll zum 1. Juni 2014 in Kraft treten und das seit 2008 geltende Landesheimgesetz ablösen.
Die Präsentation des Landesverbandes, unseren Bericht über die Anhörung sowie einen Link zum Gesetzestext finden Sie unter » interner Link «
Sozialministerin Katrin Altpeter MdL nahm an der Anhörung ebenfalls teil. Sie kündigte an, die bislang genannte Obergrenze von acht Personen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne einer sog. „Korridorlösung“ auf bis zu zwölf Personen erweitern zu wollen. Die Pressemitteilung dazu finden Sie unter » externer Link «
Die Mitteilung des sozialpolitischen Sprechers der GRÜNEN-Landtagsfraktion, Thomas Poreski MdL, finden Sie unter » externer Link «/
Die Dokumentation der Anhörung werden Sie in Kürze auf der Internetseite des Landtags finden.


Pflege
Landtag Baden-Württemberg setzt Enquetekommission „Pflege“ ein
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„Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten“ lautet der offizielle Titel der Enquetekommission (Landtagsdrucksache 15/4977). Alle Fraktionen im Landtag haben sich für die Einsetzung gestimmt. Ziel ist es, die Situation der Pflege im Land zu prüfen und dauerhaft hochwertig sicherzustellen. Dabei sollen auch die Arbeitsbedingungen in der Pflege untersucht werden. Bis zum 27. Januar 2016 hat die 15-köpfige Kommission Zeit für das Erarbeiten von Ergebnissen. Das Thema „Behinderung“ ist derzeit eher ein „Randthema“. Unter dem Stichwort „ambulante Pflege“ wird nach der Rolle der ambulanten Pflege- und Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, Demenz und psychischen Erkrankungen spielen. Mehr dazu unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Krumme Bäume tragen so viel Obst wie die geraden.“ (Sprichwort)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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