Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 45/2012

Guten Tag ...,

… wussten Sie, dass die Honigbiene auf Platz 3 der wichtigsten Nutztiere steht? Nur Rind und Schwein belegen die Plätze davor. „Bienenfleißig“ ist unsere Vereinsfamilie auch in der Adventszeit: zahlreiche Advents- und Weihnachtsfeiern werden organisiert und gefeiert. Es ist Zeit, danke zu sagen für die großartige Unterstützung in 2012 und Spenden zu sammeln, um Selbsthilfearbeit für und von Menschen mit Behinderung zu finanzieren.
In unserem heutigen newsletter 45/2012 haben wir folgende Informationen rund um das Leben mit Behinderung für Sie zusammengestellt:


Brand in Titisee-Neustadt
Wir sagen danke!
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Wir sagen ganz herzlich danke für die Anteilnahme und die Unterstützung, die wir in den vergangenen zwei Wochen von vielen Seiten erhalten haben! Es tut einfach gut, zu wissen, dass man mit dem Schmerz und der Trauer nicht alleine ist. Stellvertretend für alle aus dem Haus Lebensheimat in Löffingen danken wir Ihnen ganz, ganz herzlich!


Rundfunkbeitrag
Befreiung vom Rundfunkbeitrag jetzt beantragen!
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Ab 2013 gibt es den neuen Rundfunkbeitrag. Wir haben Sie an dieser Stelle bereits schon mehrfach darüber informiert. Inzwischen steht das Antragsformular für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag auch online zur Verfügung. Alle Infos zu den Voraussetzungen sowie das Formular finden Sie unter » externer Link «
Wichtig: Die bisherigen Befreiungen enden automatisch zum Jahresende 2012. Deshalb müssen Sie jetzt handeln!


Teilhabe
Forderung nach einem Bundesteilhabegesetz
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Seit Jahren fordern die Selbsthilfeverbände ein Bundesteilhabegesetz. Leistungen für Menschen mit Behinderung sollten „raus“ aus dem Sozialhilferecht. Im Vorfeld der Arbeits- und Sozialministerkonferenz hatte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Hubert Hüppe, erneut ein Bundesteilhabegesetz gefordert. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «
Es wird zwar noch viel Wasser Rhein, Neckar und Donau hinabfließen, aber wir wissen ja, dass steter Tropfen den Stein höhlt …


Pflege
Anteiliges Pflegegeld kann auch vor dem 30.10.2012 gewährt werden
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Wie schon mehrfach berichtet, wird seit 30.10.2012 im Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in § 38 SGB XI gesetzlich klargestellt, dass pflegebedürftige Menschen für die Zeit der häuslichen Pflege Anspruch auf anteiliges – ungekürztes – Pflegegeld haben. Diese Regelung geht auf einen intensiven Dialog unserer Selbsthilfeverbände mit den Verantwortlichen zurück. Das Bundesversicherungsamt hat nun in einem nahezu gleichlautenden Schreiben sowohl an uns als auch an unseren Bundesverband erklärt, dass eine Auszahlung des vollen Pflegegeldes vor dem Inkrafttreten des PNG – also für die Zeit vor dem 30.10.2012 – „aufsichtsrechtlich toleriert“ werde. Eine allgemeine Anweisung zur Auszahlung gibt es nicht. Deshalb empfehlen wir den betroffenen Familien, ihre Klagen vor dem Sozialgericht aufrechtzuerhalten. Im Übrigen lohnt sich in jedem Fall, sich an die Pflegekasse zu wenden und um Auszahlung der gekürzten Beträge zu bitten. Wir helfen Ihnen gerne weiter!


In eigener Sache …
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Im vorletzten lvkm-newsletter 2012 danken wir Ihnen für Ihr Interesse an unserer Arbeit und die vielfältigen Rückmeldungen. Wie Sie wissen, finanzieren wir unsere Arbeit aus Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen des Landes Baden-Württemberg sowie der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der gesundheitlichen Selbsthilfeförderung. Dennoch sind auch wir bei der Finanzierung unsrer Arbeit auf Spenden angewiesen. Deshalb gestatten Sie uns bitte den dezenten Hinweis, dass Sie unsere Arbeit auch mit einer Spende – gerne auch online – unterstützen können. Mehr dazu unter » interner Link «


Mit vorweihnachtlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
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