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Guten Tag ...,
…bevor wir uns in die Sommerpause verabschieden, haben wir Ihnen nochmals aktuelle Informationen zusammengestellt:
Neu
Betreuung behinderter Kinder in einer Pflegefamilie ist Leistung der Eingliederungshilfe
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Das langjährige Streiten um die Zuständigkeiten hat ein Ende. Mit dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus haben Bundestag und Bundesrat den Weg frei gemacht und § 54 SGB XII einen Absatz 3 hinzugefügt. Ab sofort ist die Betreuung eines behinderten Kindes in einer Pflegefamilie eine Leistung der Eingliederungshilfe. Begrenzt ist diese Neuregelung bis zum 31. Dezember 2013. Die Neuregelung wurde im Bundesgesetzblatt BGBl I Nr. 50 am 4. August 2009 verkündet.
Neu
Behinderte Menschen mit Merkmal „B“ können Hund kostenlos in Busse und Bahnen mitnehmen
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Ebenfalls im Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus wurde auch § 145 SGB IX geändert. Die Folge: Ab sofort haben schwer behinderte Menschen mit einem „B“ im Schwerbehindertenausweis freie Fahrt für die gleichzeitige Mitnahme einer Begleitperson und eines Hundes.
Neu
Mitnahme von Assistenzkräften im Krankenhaus
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Durch das Gesetz zur Regelung des Assistenzbedarfs im Krankenhaus haben schwer behinderte Menschen, die ihren Hilfebedarf im Rahmen des sog. „Arbeitgebermodells“ abdecken, die Möglichkeit erhalten, ihre Assistenzkräfte bei einem Krankenhausaufenthalt mitzunehmen.
Neu
Ratgeber und Wegweiser des Landesverbandes
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Der beliebte Ratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es in Baden-Württemberg“ haben wir auf den aktuellsten Rechtsstand gebracht. Sie finden ihn zum download unter » interner Link «.
Immer wieder fragen Mütter und Väter behinderter Kinder nach barrierefreien Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren. Wir haben diesen Impuls aufgegriffen und erstmals ein umfassender Wegweiser „Mütterkuren und Kureinrichtungen für Mütter / Väter und behinderte Kinder“ zusammengestellt. Sie finden ihn zum download unter » interner Link «.
Der nächste newsletter erscheint erst wieder am 11. September 2009. Wir wünschen Ihnen eine erholsame Sommerzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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