Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 15/2009

Guten Tag ...,



… die 66. Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg am 13. Mai 2009 stand ganz im Zeichen des gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderung. Die allgemeine Sonderschulpflicht soll künftig abgeschafft werden. Den Eltern soll ein stärkeres Wunsch- und Wahlrecht eingeräumt werden. Eine Abschaffung der Sonderschule, insbesondere der Schule für Geistig Behinderte, Körperbehinderte, Hörbehinderte, Sehbehinderte / Blinde hat keine Fraktion gefordert. Und das sind unsere weiteren Themen:


Höchstrichterlich entschieden
Bundesfinanzhof: Kindergeld gehört den Eltern
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 13. Mai 2009 ein Urteil vom 9. Februar 2009 (Az. III R 37/07) veröffentlicht. Eltern behinderter volljähriger Kinder, die vollstationär in einem Heim leben, haben dann Anspruch auf Auszahlung des ganzen Kindergeldes, wenn sie Aufwendungen mindestens in gleicher Höhe wie das monatliche Kindergeld nachweisen. Dies gilt auch dann, wenn ein Sozialleistungsträger die Heimunterbringung zahlt. Entscheidend sind bei der Prüfung die tatsächlich entstandenen Aufwendungen. Der BFH hat damit unsere Rechtsauffassung bestätigt und Eltern behinderter Kinder können aufatmen. Die Entscheidung finden Sie unter » externer Link «


Argumentationshilfe vorbereitet
Unzureichende Versorgung mit Inkontinenzhilfen
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Teilweise haben Eltern behinderter pflegebedürftiger Kinder berichtet, dass sie seit einiger Zeit nicht mehr die Inkontinenzhilfen (Windeln) erhalten, die ihr Kind benötigt. Dies trifft sowohl Familien als auch Menschen mit Behinderung, die im Heim leben. Das Bundesministerium für Gesundheit hat erklärt, dass der individuelle Versorgungsanspruch der Versicherten durch Ausschreibungen der Krankenkassen nicht eingeschränkt wird. Maßgeblich bleibt weiterhin der im Einzelfall festgestellte Bedarf. Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen hat eine Argumentationshilfe (u. a. Mustertext für Antrag und Widerspruch) sowie Hintergrundinformationen zum Thema erarbeitet. Sie finden die Informationen unter » interner Link «


Ausgeschrieben
Wettbewerb „Echt gut! Ehrenamt in Baden-Württemberg“
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Bereits zum 6. Mal ist der Wettbewerb „Echt gut! Ehrenamt in Baden-Württemberg“ ausgeschrieben. Die Bewerbungen können online unter www.echt-gut-bw.de vom 9. Mai bis zum 17. Juli eingereicht werden. Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Günther H. Oettinger werden in den Kategorien Sport und Kultur, Umwelt und nachhaltige Entwicklung, Soziales Leben, Lebendige Gesellschaft, Junge Macher und EnBW Ehrenamt Impuls herausragende Aktivitäten des bürgerschaftlichen Engagements von Einzelpersonen, Gruppen, Vereinen, Projekten und Initiativen stellvertretend für die vielen Aktiven im Land ausgezeichnet. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die vorgeschlagenen Projekte in Baden-Württemberg stattfinden.



Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
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