Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 19/2020

Guten Tag ...,

… heute ist der „Internationale Tag der Familie“. Die Vereinten Nationen haben ihn 1993 eingeführt. Dieses Jahre geht es vor allem um die Unterstützung der Familien in Zeiten der Corona-Krise. Unsere Mitgliedsfamilien sind derzeit noch unsichtbarer als sonst – und längst am Limit. Sie brauchen Unterstützung – besser heute als morgen!

In unserer heutigen Ausgabe 19/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht … wobei der Schwerpunkt aus aktuellem Anlass erneut auf Corona liegt


Gesundheit
Corona-Virus: Corona-Verordnung Schule vom 14. Mai 2020 (gültig ab 18. Mai 2020)
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Gestern hat das Kultusministerium seine neueste Corona-Verordnung Schule veröffentlicht, die am kommenden Montag (18. Mai 2020) gilt. Auch Schüler der SBBZ können ab Montag wieder die Schule besuchen. Dies ist in § 2 Absatz 1 Ziffer 3 – 5 sowie in Absatz 2 Corona-Verordnung Schule geregelt. Als „besonderen Förder- und Betreuungsbedarf“ gilt beispielsweise auch der sonderpädagogigsche Förderbedarf“. Mehr dazu unter » externer Link «
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Klärung offener Fragen.


Gesundheit
Corona-Virus: schrittweise Öffnung der Kitas und Schulkindergärten am 18. Mai 2020
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Schulkindergärten sind schulische Einrichtungen und fallen daher auch unter die Regelung der Corona-Verordnung Schule, die gestern vom Kultusministerium veröffentlicht wurde. Sie sind insbesondere gemeint mit dem Begriffen „entsprechenden Einrichtungen des frühkindlichen Bereichs“ (§ 2 Absatz 1 Ziffer 5 Corona-Verordnung Schule). Sie sollen – über die erweiterte Notbetreuung hinaus – wieder mehr Präsenzangebote machen. Die neue Verordnung besagt, dass Schulkindergärten wieder betreten werden dürfen. Mehr dazu unter » externer Link «
Nun müssen vor Ort die Voraussetzungen geschaffen werden – soweit sie nicht bereits vorhanden sind. Hinweise dazu können Sie auch der gemeinsamen Pressemitteilung des Kultusministeriums und den kommunalen Spitzenverbänden entnehmen, siehe unter » externer Link «
Das Kultusministerium wird in Kürze noch Schreiben an die Schulkindergärten versenden, die Handlungsempfehlungen vor Ort darstellen werden.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten bei der Klärung offener Fragen.


Gesundheit
Corona-Virus: Nicht-Beachtung der Ausnahmen von der Maskenpflicht / Pflicht zum Nutzen eines Einkaufswagen ist ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz
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Die Corona-Verordnung Baden-Württemberg schreibt seit 27. April 2020 eine sog. Maskenpflicht beim Einkaufen sowie in Bussen / Bahnen (und Haltestellen) vor. Doch es gibt Ausnahmen aus „medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen“ (z.B. Behinderung, Asthma). Nachzuweisen ist dies durch den Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest. Darauf haben wir bereits mehrfach informiert.
Uns erreichen zahlreiche Rückmeldungen von Betroffenen, denen das Betreten von Läden verwehrt wurde. Ähnliches wurde uns auch von Rollstuhlnutzern berichtet, die keinen Einkaufswagen nutzen können. Daher stellen wir klar: dabei handelt es sich um eindeutige Verstöße gegen das Antidiskriminierungsgesetz (AGG). Die Maskenpflicht oder auch die Einkaufswagenpflicht ist an sich eine neutrale Regelung. Sie trägt dazu bei, das Infektionsrisiko zu senken. Sie ist insofern sachlich gerechtfertigt. Die Maßnahme muss aber auch verhältnismäßig sein (§ 3 Abs. 2 AGG). Da aufgrund behinderungsbedingter Einschränkungen das Befolgen der Regel nicht möglich ist, muss eine Ausnahme vorgesehen werden. Dadurch kann im Einzelfall zwar das Infektionsrisiko sich erhöhen – aber in einem zu vernachlässigendem Umfang. Die Ungleichbehandlung ist deshalb auch nicht zur Vermeidung von Gefahren, der Verhütung von Schäden oder anderen Zwecken vergleichbarer Art (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 AGG) gerechtfertigt – und ist somit ein klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat bereits etliche solcher Fälle in Zeiten von Corona gesammelt und veröffentlicht, siehe unter » externer Link «
Diskriminierung aufgrund von Behinderung (u.a. auch ein Beispiel zur Einkaufswagenpflicht) finden Sie auf Seite 4). Wir möchten Sie ermutigen, sich gegen solche Diskriminierungen im Alltag zu wehren. Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen. Wir helfen Ihnen gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter.


Lesetipp
Corona-Virus: Kinderbuch „Hallo, ich heiße K orona“ von Jennifer Bahro
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Jennifer Bahro aus Neusäß bei Augsburg wollte ihren Sohn über das Coronavirus aufklären und beruhigen. Um anderen Eltern zu helfen, macht sie ihr Kinderbuch nun kostenlos zugänglich. „Hallo, ich heiße K orona“ finden Sie unter » externer Link «


Lesetipp
Corona-Virus: „Menschen mit Behinderungen in der Corona-Krise“ - im „Spiegel“
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Die Coronakrise stellt Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige vor besondere Probleme. Doch viele von ihnen haben schon Schlimmeres durchgemacht. Im „Spiegel“ vom 10. April 2020 werden vier Menschen vorgestellt. Lesen Sie selbst unter
» externer Link «


Gesundheit
LVKM.BW-Blog „Inklusiv im Krodil“ - neue Beiträge
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In unseren neuen Beiträgen geht es um Barrierfreiheit, Diskriminierung, Inklusion, Familien am Limit …. neugierig? Dann klicken Sie rein unter » externer Link «/
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Unser „Zitat der Woche“
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„Familie ist wie ein Baum. Die Zweige mögen in unterschiedliche Richtungen wachsen, doch die Wurzeln halten alles zusammen.“ (Verfasser unbekannt)


In diesem Sinne: bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
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