Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 38/2020

Guten Tag ...,

… heute ist der „internationale Tag des Brotes“. Die Idee dazu hatte die International Union of Bakers and Confectioners (UIBC) einem internationalen Verband des Bäckerwesens. Mit dem Aktionstag will man auf die Bedeutung von Brot für die Ernährung weltweit aufmerksam machen. Brot ist schließlich eines der ältesten und wichtigsten Lebensmittel überhaupt …

In unserer heutigen Ausgabe 38/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht – und ohne Corona geht es noch nicht ...


Gesundheit
Anpassung Corona Verordnung Schule zum 16. Oktober 2020
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Das Corona-Infektionsgeschehen erfordert laufende Anpassungen der geltenden Verordnungen. Ab heute gelten weitere Schutzmaßnahmen in den Schulen. So gilt nun u.a. eine strengere Maskenpflicht. Schulen erhalten Handreichungen im Umgang mit der Maskenpflicht. Angepasst wurden auch die Regelungen zum Lüften. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Anpassung der Coronavirus Test Verordnung des Bundes zum 15. Oktober 2020:
besserer Schutz von Einrichtungen der Pflege, für Menschen mit Behinderungen
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Die steigenden Infektionszahlen machen eine Überarbeitung der Regelungen notwendig, wer wann getestet wird auf Corona und wer die Kosten hierfür übernimmt. Die neue Corona Virus Test Verordnung des Bundes gilt seit gestern. Sie finden diese unter » externer Link «
Eine gute Übersicht (Grafik zur nationalen Teststrategie) finden Sie unter » externer Link «
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Schnelltests finden Sie unter » externer Link «


Finanzen
Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderungen (BT-Drucksache 19-22408)
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Viele unserer Mitgliedsfamilien mit volljährigen Kindern mit Behinderungen klagen über die überbordene Bürokratie. Dies betrifft Familien, deren erwachsene Kinder aufgrund der Schwere der Behinderung nicht selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten können und die Eltern daher auch über das 25. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld haben (sofern sie Unterhaltsleistungen für die Kinder erbringen). Doch die Familienkassen verlangen in engen Zeitabständen darüber einen Nachweis – obwohl die Behinderung – leider – dauerhaft ist. Nach einem Gespräch mit Pascal Kober, sozialpolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, hat die FDP-Fraktion das Anliegen aufgegriffen. Inzwischen liegt die Antwort der Bundesregierung dazu vor. Sie finden diese unter » externer Link «

Unsere Bitte an Sie: schreiben Sie uns Ihre konkreten Erfahrungen rund um die Beantragung von Kindergeld für volljährige Kinder mit Behinderungen!


Teilhabe
Landtag von Baden-Württemberg beschließt inklusives Wahlrecht
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Was lange währt …. am Mittwoch dieser Woche hat der Landtag von Baden-Württemberg das inklusive Wahlrecht verabschiedet. Damit wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Konkret bedeutet dies, dass ab sofort auch Menschen mit Behinderungen, für die eine gesetzliche Betreuung „in allen Angelegenheiten“ bestellt ist, wahlberechtigt sind bei Landtagswahlen, Volksabstimmungen und Kommunalwahlen. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales betrifft dies rund 6.000 Menschen in Baden-Württemberg.Nachdem die Oppositionsparteien SPD und FDP einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt haben, haben die Regierungsfraktionen GRÜNE und CDU ebenfalls einen – fast identischen – Gesetzentwurf vorgelegt. Für uns zählt, dass das inklusive Wahlrecht kommt. Mehr dazu unter » externer Link «


Teilhabe
SWR-Fernsehen berichtet über fehlende „Toiletten für alle“
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Wir wissen es nur zu gut: 62 „Toiletten für alle“ in ganz Baden-Württemberg sind viel zu wenig, um den Bedarf zu decken. In Stadt- und Landkreis Karlsruhe gibt es nur bei der Messe Karlsruhe einen „Ort zum Wechseln“. Was dies für Betroffene bedeutet, zeigt der Fernsehbeitrag von Susann Bühler. Sehen Sie selbst unter » externer Link «
Übrigens: die Antragsfrist für den Förderaufruf „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg endet am 15. November 2020!


Unser „Zitat der Woche“
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„Nötiger als Brot hat der Mensch, in der Gesellschaft erwünscht zu sein.“
(Mutter Teresa, indische Ordensschwester, 1990 - 1997)


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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