Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 9/2021

Guten Tag ...,

… an diesem Wochenende – genauer gesagt am Sonntag – feiert die Maus Geburtstag. Nicht irgendeine Maus, sondern die „Sendung mit der Maus“ wird 50 Jahre alt. Ihre Lach- und Sachgeschichten begeistern Jung und Alt gleichermaßen. Die Maus spricht nicht. Aber sie kann recht laut mit den Augen klimpern – und setzt sich durch, ist neugierig auf das Leben, die Menschen und ihre Geschichten. Und auch auf die meist gestellte Kinderfrage „Warum ist der Himmel blau?“ weiß sie eine Antwort. Herzlichen Glückwunsch, Maus!

In unserer heutigen Ausgabe 9/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ohne Corona geht es auch noch nicht …


Gesundheit
Impfberechtigung von Menschen mit Behinderungen und Angehörige
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Von früh bis spät erreichen uns Anfragen rund um das Thema Impfen. Stand heute (5.3.2021, 10 Uhr) – zählen zum impfberechtigten Personenkreis ausschließlich die in der STIKO Stufe 2 und 3 genannten, siehe unter » externer Link «/

Auch in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) ist nach Rücksprache mit dem Ministerium für Soziales und Integration nur Menschen mit geistiger Behinderung / Trisonomie 21 / psychischer Behinderung oder aufgelistete Vorerkrankungen impfberechtigt. Eltern sind als enge Kontaktpersonen impfberechtigt, wenn die „Kinder“ zuhause leben – und nicht in einer besonderen Wohnform (selbst dann, wenn sie regelmäßig die Wochenenden und Ferien zuhause verbringen). Wir haben das Ministerium gebeten, dies zu ändern – doch die Antwort steht noch aus. Die Bescheinigung für die bis zu zwei engen Kontaktpersonen finden Sie unter » externer Link «

Gestern hat die STIKO empfohlen, die Impfstoff von AstraZeneca für alle Altersgruppen freizugeben, siehe unter » externer Link «
Diese Empfehlung führt aber – leider – nicht automatisch dazu, dass nun in Baden-Württemberg auch Personen der STIKO Gruppe 2 und 3. die älter als 65 Jahre sind, impfberechtigt sind. Davon betroffen sind z.B. zahlreiche Eltern behinderter Kinder, die zwischen 65 und 80 Jahre alt sind und enge Kontaktpersonen sind. Wir erwarten von der Landesregierung, dass die Altersgrenze rasch aufgehoben wird, damit auch ältere Menschen in der Gruppe mit hoher Priorität endlich impfberechtigt werden.

Absolut ärgerlich und unverständlich ist, dass Pflegekräfte, die im Rahmen des sog. Arbeitgebermodells direkt bei einem pflegebedürftigen Menschen mit Behinderung angestellt sind, nicht impfberechtigt sind – im Unterschied zu Pflegekräften, die bei einem ambulanten Pflegedienst arbeiten. Unklar ist auch noch immer, wer in Baden-Württemberg zuständig ist über die Entscheidung über eine vorrangige Impfberechtigung.
Unser aktueller Blogbeitrag beschreibt ein besonders dramatisches Beispiel aus dem Alltag, was es bedeutet, bei der Impfung vergessen zu werden. Lesen Sie selbst unter » externer Link «/

Baden-Württemberg startet am Montag mit dem Pilotprojekt „Impfen in Praxen“ an ausgewählten Standorten. Leider ist auch dazu bislang noch nichts konkretes bekannt, so dass wir Sie nur auf die Pressemitteilung verweisen können unter » externer Link «/

Es ist und bleibt verwirrend. Schreiben Sie uns Ihre konkreten Fragen an info@lv-koerperbehinderte-bw.de. Wir versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.


Gesundheit
Neue Corona-Verordnungen am Montag (8. März 2021) in Baden-Württemberg
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Am Mittwoch haben sich die Bundesländer und die Bundeskanzlerin erneut beraten. Der Lockdown soll größtenteils bis mindestens 28. März 2021 weitergeführt werden. Lockerungen sind abhängig von den sog. Inzidenzwerten. Die Landesregierung hat sich dafür entschieden, auf die regionalen – landkreisweiten – Inzidenzwerte zu schauen und nicht auf die Landeswerte. Dies wird zur Folge haben, dass in manchen Stadt- und Landkreisen die Einzelhandelsgeschäfte öffnen dürfen und in anderen nicht. Einen ersten Überblick finden Sie in der gestrigen Pressemitteilung des Staatsministeriums unter » externer Link «/
Eine Zusammenfassung des vereinbarten Stufenplanes finden Sie unter » externer Link «

Heute Vormittag hat der Ministerpräsident im Landtag das Konzept vorgestellt und der Landtag hat darüber diskutiert. Am Wochenende wird die Landesregierung die verschiedenen Corona-Verordnungen anpassen. Ggf. werden wir Sie über einen Sonderausgabe unseres Newsletters aktuell informieren.


Teilhabe
Bundesweite Aktion gegen Ausgrenzung und Diskriminierung: Wir sind dabei!
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Bundesweit haben sich inzwischen über 450 Initiativen, Einrichtungen und Verbände, die sich für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung einsetzen, eine gemeinsame Aktion gegen jegliche Form von Ausgrenzung und Diskriminierung gestartet. In einer Erklärung „Wir treten ein für Menschlichkeit und Vielfalt“ betonen die Unterzeichner, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Aus Baden-Württemberg zählen neben dem Paritätischen und dem Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg u.a. auch die Vereine Gemeinsam (Tamm), Rückenwind (Esslingen), Verein für Körperbehinderte Esslingen und das Korczak-Haus-Freiburg zu den Erstunterzeichnern. Mehr dazu – auch in Leichter Sprache – unter » externer Link «/


Landtagswahl
Barrierefreie Angebote im SWR zur Landtagswahl 2021 – Infos in Leichter Sprache
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Erstmals gibt es im SWR ein Basisangebot in Leichter Sprache zur Landtagswahl am 14. März 2021. Mit Hochdruck arbeitet der SWR daran, ein entsprechendes Nachrichtenangebot aufzubauen. Seit Montag ist die Seite online und inzwischen gibt es Berichte über die Parteien und deren Spitzenkandidaten sowie eine tägliche TOP-Nachricht. Unser Tipp: reinklicken unter
» externer Link «
Sämtliche Sendungen zur Landtagswahl sind selbstverständlich mit Untertitel, einige auch mit Gebärdensprache und Audiodeskription. Mehr Infos zu den barrierefreien Angeboten finden Sie unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist ein Mensch.“ (Erich Kästner, deutscher Schriftsteller, 1899 - 1974)


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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