Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 10/2021

Guten Tag ...,

… Sie ahnen es sicher – heute ist der „Sei stolz auf Deinen Zweitnamen Tag“ … den Impuls dazu gab vor einigen Jahren Jerry Hill anlässlich einer Aktionswoche zur Namensforschung. Die Idee dahinter: viele von uns haben einen solchen Zweitnamen, doch nur wenige kennen ihn … lassen Sie sich also heute überraschen …

In unserer heutigen Ausgabe 10/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ohne Corona geht es auch noch nicht …


Gesundheit
Änderung der Coronavirus-Impfverordnung: Mehr impfberechtigte Menschen
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Gestern wurde die geänderte Coronavirus-Impfverordnung veröffentlicht. Die wichtigste Änderung: die bislang geltende Altersbeschränkung von 18 Jahre bis einschließlich 64 Jahre für den Impfstoff von Astra Zeneca wurde aufgehoben. So sind nun alle in § 3 der Verordnung genannten Personen (ab 18 Jahre) impfberechtigt. Neu in die Verordnung aufgenommen wurden unter Absatz 1 Nr. 2a) Menschen mit einer Conterganschädigung. Bereits bei der vorherigen Änderung wurden (Nr. 2 f) sind Menschen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen aufgenommen. Die Verordnung zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Neue Nachweise für die Impfberechtigungen seit 9. März 2021
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Als Folge der geänderten Coronavirus-Impfverordnung hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg die Formulare zum Nachweis der Impfberechtigung diese Woche geändert. Die neuen Formulare für enge Kontaktpersonen finden Sie unter » externer Link «
Immer aktuell informiert Sie das Ministerium unter » externer Link «/#/
Und selbstverständlich sind wir immer für Ihre Fragen da. Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de. Wir versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.


Gesundheit
Seit Montag (8. März 2021) gilt die neue Corona-Verordnung
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Wir haben uns alle fast schon daran gewöhnt, dass nach einer Vorankündigung nach einer Ministerpräsidentenkonferenz am Wochenende eine geänderte Verordnung verkündet wird. Seit Montag können unter bestimmten Voraussetzungen auch Einzelhandelsgeschäfte öffnen – abhängig von der Entwicklung der Fallzahlen im jeweiligen Stadt- und Landkreis. Im privaten Bereich sind nun wieder Treffen von zwei Haushalten mit insgesamt max. fünf Personen möglich (Kinder unter 14 Jahre zählen dabei nicht mit). Die Regelungen gelten zunächst bis zum 28 März 2021. Die neue Verordnung finden Sie unter » externer Link «/

Eine kurze Übersicht über die aktuell geltenden Regeln finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Kostenlose Corona Antigen-Schnelltest auch in Apotheken
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Einigkeit besteht, dass – neben der Einhaltung der AHA+L-Regeln – anlasslose sowie die Impfungen uns alle aus der Coronakrise führt. Inzwischen haben einige Städte und Gemeinden eigene Teststationen aufgebaut. Im Auftrag des Landes bieten auch einige Apotheken kostenlose Corona Antigen-Schnelltests an. Dazu gibt es eine Suchfunktion auf der Internetseite der Landesapothekenkammer unter » externer Link «
Wie die Ankündigung des Bundes, flächendeckend allen Bürgerinnen und Bürger wöchentliche anlasslose Schnelltests zu ermöglichen, umgesetzt wird, werden wir wohl erst in einem der nächsten Newsletter beschreiben können.


Gleichstellung
Weltfrauentag: Landesverband lenkt den Blick auf die pflegenden Mütter
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Am Montag war der Internationale Frauentag. „Pflegende Mütter behinderter Kinder sind die unsichtbaren Alltagsheldinnen in der Corona-Krise. Sie stehen massiv unter Druck. Freiräume zum neue Kraft tanken, fehlen. Alles ist auf Kante genäht. Die Frauen sind im Hamsterrad gefangen – Ausstieg unmöglich. Diese dauernde Überforderung und Zerrissenheit hat Folgen“, haben wir in einer Pressemitteilung deutlich gemacht – und als eine kurzfristig umzusetzende Maßnahme eine hohe Priorisierung bei der Impfberechtigung gefordert. Die gesamte Meldung zum Nachlesen finden Sie unter » interner Link «


Landtagswahl
Demokratie lebt vom Mitmachen! Barrierefreie Angebote im SWR
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Kompakte Infos und leicht verständlich gibt es barrierefrei beim SWR unter » externer Link «

Sämtliche Sendungen zur Landtagswahl sind selbstverständlich mit Untertitel, einige auch mit Gebärdensprache und Audiodeskription. Mehr Infos zu den barrierefreien Angeboten finden Sie unter » externer Link «

Da in diesem etwas anderen Landtagswahlkampf die Themen rund um Inklusion und Teilhabe zu kurz kamen, verweisen wir nochmals auf unsere Wahlprüfsteine und die Antworten der Parteien. Sie finden diese unter » interner Link «

Am kommenden Sonntag sind Landtagswahlen. Demokratie lebt vom Mitmachen. Jede Stimme zählt. Diese Chance sollten Sie sich nicht entgehen lassen!


Unser „Zitat der Woche“
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„Meine Lieblingsnamen? Ich habe keinen. Ich liebe die Namen nach den Menschen, die sie tragen.“ (Valentin Garavani, italienischer Modeschöpfer, geb. 1932)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Ida Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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