Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
Pressemitteilungen

Themen

Leben ohne Barrieren

Recht und Politik

Mitgliedsorganisationen

Landesverband

EUTB-Stellen

Publikationen

Zum Reinhören

Downloads

Termine

Links

Ferienhäuser

Newsletter

Kontakt & Impressum

Datenschutz

facebook

YouTube
LVKM-BW.Blog


coding + custom cms © 2002-2024
AD1 media · 1811788 | 34

Newsletter-Archiv
vorheriger | 27.02.2021 | nächster


LVKM-Sonder-Newsletter 8a/2021

Guten Tag ...,

… es war einmal … so beginnen oft Märchen. Ein Märchen werden wir Ihnen heute Abend nicht erzählen, denn wir halten uns immer streng an die Fakten.

Wie bereits heute Vormittag in unserem regulären Newsletter 8/2021 zugesagt, gibt es heute noch eine Aktualisierung zum alles beherrschenden Thema Impfen … und einen kleinen Ausblick auf den März …


Gesundheit
Update: Liste aller ab heute ebenfalls impfberechtigte Menschen (Übersicht)
--------------------------------
Derzeit sind noch nicht alle Personen mit der höchsten Priorität (v.a. Menschen über 80 Jahre, in Pflegeheime lebend) geimpft. Grund ist, dass der hierfür benötigte Impfstoff von Biontech/Pfizer und Moderna nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.
Da jedoch in Baden-Württemberg ein hohes Kontingent des Impfstoffes von Astra Zeneca zur Verfügung steht, wurde heute der Kreis der Impfberechtigten deutlich ausgeweitet für die Altersgruppe der 18- bis 65-jährigen Menschen. Wer in Baden-Württemberg geimpft werden will, muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Voraussetzung 1: Sie wohnen in Baden-Württemberg oder haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ländle oder sind hier überwiegend beruflich tätig.
Voraussetzung 2: Sie gehören aufgrund ihres Alters, ihrer Krankheit oder Behinderung, Ihres Berufes bzw. Tätigkeit oder als enge Kontaktperson in die Gruppe der Impfberechtigen mit höchster oder hoher Priorität.
Die gesamte Liste finden Sie unter » externer Link «/


Gesundheit
Update: Impfen mit Astra Zeneca für Menschen mit Behinderungen (unter 65 Jahre)
----------------------------------
Zu den impfberechtigten Personen (mind. 18 Jahre, unter 65 Jahre9 zählen Menschen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Covid-19-Erkrankung besteht (§ 3 Corona Impf -Verordnung, STIKO Stufe 2 und 3) Dazu zählen insbesondere: Menschen mit Trisonomie21, geistiger Behinderung, Demenz, Organtransplantation, Mukoviszidose, COPD, Krebserkrankung (max. 5 Jahre), Diabetes, Adipositas (detaillierte Voraussetzung sehen Sie in der Liste).
Als Nachweis für Ihre Impfberechtigung müssen Sie im Impfzentrum vorlegen: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) + ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Erkrankung.
Der Nachweis – ärztliches Attest – stellt der behandelnde Arzt aus. Die Kassenärztliche Vereinigung bittet, nicht unangemeldet in der Arztpraxis vorbeizukommen sondern einen Termin zu vereinbaren. Mehr dazu unter » externer Link «/

Wichtig bei gesetzlicher Betreuung:
Falls der impfberechtigte Mensch mit Behinderung eine gesetzliche Betreuung für den Bereich der Gesundheitssorge hat, so muss der gesetzliche Betreuer der Impfung zustimmen. Wenn Sie als gesetzlicher Betreuer beim Impftermin dabei sind, ist das relativ unproblematisch (bitte Bestallung zum gesetzlichen Betreuer als Nachweis mitnehmen!). Noch nicht abschließend ist geklärt, wie zu verfahren ist, wenn der gesetzliche Betreuer beim Impftermin nicht persönlich anwesend ist.


Gesundheit
Update: Impfen mit Astra Zeneca für Menschen mit Behinderungen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall (unter 65 Jahre)
----------------------------------
Hier gab es diese Woche bereits ziemlich Ärger wie uns betroffene Familien berichtet hatten. So akzeptiere das Impfzentrum nicht das ärztliche Attest einer Fachklinik. Seit heute ist grundsätzlich geklärt, wie der Nachweis der Impfberechtigung aussieht. Als Nachweis für Ihre Impfberechtigung müssen Sie im Impfzentrum vorlegen: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis (z.B. Führerschein) + ärztliches Zeugnis einer Einrichtung, die von den obersten Landesgesundheitsbehörden oder den von ihnen bestimmten Stellen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt sind. Allerdings ist uns noch immer nicht diese Stelle bekannt, die das ärztliche Attest ausstellen darf. Mehr dazu unter » externer Link «/


Gesundheit
Update: Impfen mit Astra Zeneca für max. zwei enge Kontaktpersonen (unter 65 Jahre) von Menschen mit Behinderungen
----------------------------------
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen (zwischen 18 und 65 Jahren) sind impfberechtigt.
Voraussetzung 1: der über 70 jährige alte, pflegebedürftige oder behinderte / kranke Mensch lebt zuhause (und nicht in einer Einrichtung). Diese Voraussetzung erfüllen u.E. auch Internatsschüler mit Behinderung eines SBBZ. Noch nicht abschließend geklärt ist dies für Bewohner stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe, die regelmäßig die Ferien (WfbM-Urlaub, Wochenende) im Elternhaus verbringen.
Voraussetzung 2: alte, pflegebedürftige oder behinderte / kranke Mensch oder von einer sie vertretenden Person (bei Minderjährigen: Erziehungsberechtigte, bei Volljährige: gesetzliche Betreuer) benennt die Kontaktperson.
Das Ministerium hat für den Nachweis eine Bescheinigung veröffentlicht, die ausgefüllt werden muss. Selbst kreativ entwickelte Vorlagen werden nicht akzeptiert. Die Bescheinigung finden Sie unter » externer Link «
Als Nachweis für Ihre Impfberechtigung als enge Kontaktperson müssen Sie im Impfzentrum vorlegen: Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis (z.B. Führerschein + Bestätigung der pflegebedürftigen Person oder einer sie vertretenden Person (ausgefülltes Formular) + Altersnachweis dieser Person oder ärztliches Zeugnis über die Erkrankung)
Mehr dazu unter » externer Link «/

Weitere Anmerkung: Selbstverständlich sind auch enge Kontaktpersonen (über 65 Jahre) grundsätzlich mit hoher Priorität impfberechtigt. Doch diese müssen noch warten, da der hierfür benötigte Impfstoff nicht in ausreichender Anzahl verfügbar ist.


Gesundheit
Update: Impfen mit Astra Zeneca für Menschen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Unterstützungsangebote im Alltag, SBBZ (unter 65 Jahre)
----------------------------------
Als Nachweis bedarf es sog. Arbeitgeberbescheinigungen. Hierfür hat das Ministerium Vorlagen erstellt, die zwingend genutzt werden müssen. Eigene Formulare oder abgeänderte Formulare sind ungültig und werden nicht akzeptiert. Das Formular finden Sie unter » externer Link «

Die Arbeitgeberbescheinigung für Kita, Schulkindergarten, SBBZ finden Sie unter » externer Link «

Denkbar ist, dass in Einrichtungen der Eingliederungshilfe auch mobile Impfteams kommen. Die Einrichtungen und Dienste werden gesondert informiert werden, wie die bei ihnen Tätigen und / oder Menschen mit Behinderungen schnell geimpft werden können.

Wir haben uns bemüht, in diesem Sonder-newsletter die wichtigsten Punkte kompakt darzustellen. Uns ist bewusst, dass wir nicht immer alle Punkte aufgelistet haben. Deshalb empfehlen wir Ihnen, immer auch den Link zum Sozialministerium zu folgen. Infos finden Sie auch in einer Übersicht unter » externer Link «/

Es ist verwirrend, zugegeben. Wenn Sie konkrete Fragen haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de. Wir versuchen, Ihre Fragen zu beantworten.


Landtagswahl
SWR stellt ab 1. März 2021 ein Basisangebot in Leichter Sprache bereit
----------------------------------
Unter » externer Link «!


Unser „Zitat zum Wochenende“
---------------------------------
„Was Du mit guter Laune tust, fällt Dir nicht schwer.“ (ungarisches Sprichwort)


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
......................................................................................................
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
........................................
Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

......................................................................................................




zum Seitenanfang


Links und Hinweise

Spenden
Ferienhäuser des Landesverbandes
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
Serviceportal für Baden-Württemberg
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Ziel: Barrierefreiheit!
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen | Externer Link zur Seite:  »Online Beratung«  (Seite öffnet im neuen Fenster)
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.