Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 13/2011

Guten Tag ...,


…haben Sie gewusst, dass gestern der Weltgesundheitstag war? Mit diesem Tag erinnert die Weltgesundheitsorganisation jährlich an ihre Gründung am 7. April 1948. Das diesjährige Motto lautet „Gemeinsam Antibiotikaresistenzen verhüten und bekämpfen“.
Unser newsletter 13/2011 bietet Ihnen heute folgende Informationen rund um das Leben mit Behinderung:


Frühe Hilfen
Wegweiser „Frühförderung in Baden-Württemberg“ aktualisiert
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Frühe Hilfen und interdisziplinäre Frühförderung sind in Baden-Württemberg seit vielen Jahren eine Selbstverständlichkeit. Die Überregionale Arbeitsstelle Frühförderung (der medizinische und der pädagogische Bereich) hat den Wegweiser „Frühförderung in Baden-Württemberg“ aktualisiert. Sie finden diesen unter » externer Link «


Gesundheit
Bundessozialgericht: Reha-Sport kann ohne zeitliche Begrenzung verordnet werden.
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Mit Urteil vom 2. November 2010 entschied das Bundessozialgericht (AZ. B 1 KR 8/10 R): „Ein behinderter Versicherter kann ärztlich verordneten medizinisch notwendigen Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung von seiner Krankenkasse auch dann längerfristig beanspruchen, wenn er bezogen auf diesen Sport über besondere Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.“ Der 1975 geborene querschnittsgelähmte Kläger nahm seit 1998 an den Übungsstunden einer Selbsthilfegruppe teil. Die beklagte Krankenkasse lehnte Ende 2006 eine ärztliche Folgeverordnung für weitere „Bewegungsspiele in der Gruppe“ ab, weil die in der „Rahmenvereinbarung für den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ festgelegte Leistungshöchstdauer bereits ausgeschöpft sei. Das BSG verwies in seiner Begründung u. a. darauf, dass das Gemeinschaftserlebnis, mit anderen vergleichbar Betroffenen Sportliches leisten zu können, in besonderer Weise rehabilitativ wirke. Eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung müsse jedoch im Einzelfall geeignet, notwendig und wirtschaftlich sein. Das Urteil zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «


Teilhabe
Tagungsdokumentation „Wohnen inklusive“
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Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen möchten wohnen wie andere auch. Große Wohnanlagen mit pauschaler Rundumversorgung für möglichst viele Menschen mit Behinderung waren gestern – heute sind individuelle Wohnmöglichkeiten gefragt. Unser Bundesverband hatte im November zu einer viel beachteten Fachtagung „Wohnen inklusive – Leben und Wohnen mit hohem Unterstützungsbedarf“ nach Berlin eingeladen. Nun können im Internet eine Fülle von Informationen nachgelesen und / oder angehört werden: Menschen mit Behinderungen berichten über ihre Wohn(t)räume, Anbieter stellen ihre Konzepte vor und Verbandsvertreter formulieren Forderungen an die Politik. Dies alles und noch viel mehr finden Sie unter » externer Link «


Freizeit
Barrierefrei radeln im Kinzigtal (Schwarzwald)
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Vergangene Woche wurde im Kinzigtal nach Angaben der Veranstalter der erste barrierefreie Radweg im Schwarzwald eröffnet. Auf 95 km – von Freudenstadt bis Offenburg – führt der Radweg durch das Kinzigtal. Eine kleine spiralgebundene Broschüre mit dem Titel „Kinzigtal Radweg für alle“ kann beim Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord unter www.naturparkschwarzwald.de im Shop bestellt werden. Die neuen Etappen sind darin ausführlich beschrieben. Die Zeichen sind in einer Legende gut erklärt, und es werden viele Tipps zu Sehenswertem in der Nähe gemacht. Der Kinzigtal Radweg zeichnet sich aus durch ein sanftes Gefälle und lädt somit zum Genießen entlang des Flusses Kinzig ein.
Die zweite Besonderheit: in Haslach wurde eigens eine Mietstation für Spezialräder der Firma draisin aus Achern eingerichtet. Weitere Informationen gib es unter www.draisin.com . Die Fahrräder können für 20 Euro am Tag, 50 Euro für ein Wochenende und 100 Euro pro Woche über die Tourist-Informationen im Kinzigtal ausgeliehen werden. (Quelle: Pressemitteilung der draisin GmbH Achern).


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen
mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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Ziel: Barrierefreiheit!
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
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