Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 3/2010

Guten Tag ...,


… gestern war der „Weltumarmungstag“, der auf den umarmenden Richter im Ruhestand Lee Shapiro aus San Francisco zurückgeht. Er fing vor einigen Jahren damit an, ihm völlig unbekannten Menschen eine Umarmung anzubieten und schenkte ihnen dazu ein kleines rotes Herz. Die Resonanz war beeindruckend und zeigte, wie viele Menschen sich nach ein bisschen Nähe – und wenn nur für einen kleinen Augenblick – sehnten. Inzwischen gibt es auch in Europa Menschen, die als „Umarmer“ in Fußgängerzonen unterwegs sind – und eben den „Weltumarmungstag“.
Wir haben dagegen „nur“ einige Informationen in unserem newsletter 3/2010 für Sie bereit.


Urlaubstipp
Urlaub ohne Barrieren im südlichen Schwarzwald
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In Stuttgart hat die Reisemesse CMT noch bis einschl. dem Wochenende ihre Tore geöffnet. Wir möchten Sie heute auf das Aktivhotel Elzach aufmerksam machen, das rundum auf Menschen mit Behinderung vorbereitet ist und so ein barrierefreier Urlaub möglich wird. Mehr dazu finden Sie unter » externer Link «.


Nachgefragt
Mehr Flugsicherheit durch Körperscanner?
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Durch den Terroranschlag in Detroit wurde die Diskussion um die Einführung von Körperscannern („Nacktscannern“) an Flughäfen zur Erhöhung der Flugsicherheit neu entfacht. Wir haben die Sorge einiger unserer Mitglieder aufgegriffen, dadurch möglicherweise durch ihre Behinderung zusätzlich diskriminiert zu werden. Während in den Medien über den Eingriff ins Persönlichkeitsrecht berichtet wird, der sich dadurch ergibt, dass die Fluggäste nackt dargestellt werden, wird über die Abbildung von Inkontinenzhilfen (z.B. Urinbeutel), künstliche Darmausgang oder Prothesen aller Art nicht berichtet. Um rechtzeitig vor einer möglichen Einführung solcher Geräte diese Sorgen ausräumen zu können, haben wir bei der Landesregierung nachgefragt. Wir werden Sie über das Ergebnis berichten, sobald uns die Antwort der Landesregierung vorliegt.


In Vorbereitung
Änderung des Landesheimgesetzes Baden-Württemberg / Heimmitwirkungsverordnung
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Seit Herbst 2009 gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz des Bundes, das Vorgaben für heimvertragliche Regelungen beinhaltet. Da das Landesheimgesetz Baden-Württemberg ebenfalls heimvertragliche Regelungen enthält, hat die Landesregierung beschlossen, diese aufzuheben und so eine eindeutige Rechtslage herzustellen. Rückwirkend gelten nun auch die Regelungen des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes für alle Heime im Land. Das offizielle Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesheimgesetzes ist abgeschlossen.
Parallel dazu hat das Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg einen Entwurf einer Heimmitwirkungsverordnung in das Anhörungsverfahren gegeben.
Die Stellungnahme des Landesverbandes zur Änderung des Landesheimgesetzes und zur Heimmitwirkungsverordnung finden Sie unter » interner Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Ziel: Barrierefreiheit!
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
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