Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
Pressemitteilungen

Themen

Leben ohne Barrieren

Recht und Politik

Mitgliedsorganisationen

Landesverband

EUTB-Stellen

Publikationen

Zum Reinhören

Downloads

Termine

Links

Ferienhäuser

Newsletter

Kontakt & Impressum

Datenschutz

facebook

YouTube
LVKM-BW.Blog


coding + custom cms © 2002-2024
AD1 media · 1811796 | 34

Newsletter-Archiv
vorheriger | 15.01.2010 | nächster


LVKM-Newsletter 2/2010

Guten Tag ...,

… der Winter mit seiner Schneepracht stellt mobilitätsbehinderte Menschen, insbesondere Rollifahrer, vor ganz besondere Herausforderungen (unser Audiobeitrag „Rollis im Schnee“ gibt entsprechende Einblicke). Der Wetterbericht hat Tauwetter angekündigt, so dass das Verlassen der Wohnung und des Hauses wieder leichter möglich wird. In unserem Newsletter 2/2010 haben wir folgende Informationen für Sie bereit.


Aktualisiert
Steuererklärung leicht gemacht - Steuermerkblatt
----------------------------
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Wie Eltern prüfen können, ob ihnen ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind zusteht, wird dieses Mal besonders ausführlich dargestellt. Sie finden das Steuermerkblatt im Internet unter » externer Link «


Aktualisiert
Ratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“
-----------------------------
Mit dem Jahreswechsel 2009 / 2010 sind einige Änderungen in kraft getreten. Wir haben daher unseren Ratgeber „Mein Kind ist behindert – dies Hilfen gibt in Baden-Württemberg“ aktualisiert. Sie finden den Ratgeber im Internet unter » interner Link «.


Unser Tipp
Landesfamilienpass Baden-Württemberg – Gutscheine 2010
---------------------------
Alle Jahre wieder weisen wir auf den Landesfamilienpass Baden-Württemberg und der dazugehörenden Gutscheinkarte hin. Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und mindestens ein kindergeldberechtigten schwer behindertes Kind (Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 50) haben Anspruch auf den Landesfamilienpass. Damit können Sie mehr als 140 Einrichtungen im Land kostenfrei oder ermäßigt besuchen. Den Landesfamilienpass erhalten Sie im Rathaus Ihrer Wohnortgemeinde. Mehr Informationen dazu finden Sie unter » externer Link «.


Abschließend erinnern und gedenken wir an den Beginn der Euthanasie vor 70 Jahren. Am 18. Januar 1940 wurden erstmals behinderte Menschen nach Grafeneck transportiert und umgebracht, da der Staat sie als „lebensunwert“ bewertet hat. Im Herbst 2009 hat die Bürgeraktion „Spur der Erinnerung“ daran erinnert.


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
......................................................................................................
Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
........................................
Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

......................................................................................................




zum Seitenanfang


Links und Hinweise

Spenden
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Serviceportal für Baden-Württemberg
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
Ziel: Barrierefreiheit!
Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen | Externer Link zur Seite:  »Online Beratung«  (Seite öffnet im neuen Fenster)
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Ferienhäuser des Landesverbandes
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg