Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 10/2024

Guten Tag ...,

… am Iden des März fällt die Wahl schwer, welchen der mehr oder wenigen kuriosen Feiertage wir auswählen sollten. Ist es der Weltverbrauchertag oder doch der bundesweite Tag der Rückengesundheit oder der der Druckkunst? Egal, unsere Wahl fällt auf den „Sprachlos-Tag“ in den USA. Ist das „Klappe halten“ sinnvoll? Oder schweigen wir aus Protest, Wut, Schock oder stiller Zustimmung? Eins steht fest: auch Lautsprache können wir Menschen uns untereinander verständigen – und das ist gut so …

In unserer heutigen Ausgabe 10/2024 haben wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht ...


Antidiskriminierung
LVKM Stellungnahme zum Entwurf eines Landesgleichbehandlungsgesetzes
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Seit vielen Jahren engagieren wir uns gemeinsam mit vielen anderen Organisationen für ein Landesantidiskriminierungsgesetz mit dem Ziel, die bestehende Schutzlücke zwischen den Regelungen des Bundes und des Landes zu schließen. In den Koalitionsvertrag hat es das Vorhaben 2021 geschafft. Im Januar 2024 hat die Landesregierung den Entwurf eines Landesgleichbehandlungsgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, das Vertrauen in das Handeln der Behörden zu stärken. Bis heute Abend 17 Uhr sind auch noch Kommentierungen möglich. Den Gesetzentwurf finden Sie unter
» externer Link «
Unsere Stellungnahme finden Sie unter » interner Link «


Teilhabe / Wohnen
Fachstelle ambulant unterstützte Wohnformen (FAWO): Doku der Tagung „Vielfalt ist normal“
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Am 5. März 2024 lud die FAWO zu einer landesweiten Tagung „Vielfalt ist normal! - Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen im Quartier“ ein. Die Dokumentation der Tagung in Text und Videos finden Sie unter » externer Link «//


Teilhabe / Bildung
VBE-Umfrage zeigt Missstände an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) auf
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Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat am 8. März 2024 die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage vorgestellt. „Fehlendes Fachpersonal in Lehre und Pflege, hohe Krankenstände infolge permanenter Überlastung, zu viel Bürokratie und eine missglückte Umsetzung der Inklusion gefährden die Beschulung von körperlich und geistig beeinträchtigten Kindern. Ein hart errungenes Bildungsrecht steht auf dem Spiel. Die Ernüchterung in der Sonderpädagogik ist entsprechend groß“, fasst der VBE-Landesvorsitzende Gerhard Brand die Ergebnisse einer Umfrage unter Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen zusammen. Mehr dazu unter » externer Link «/


Teilhabe / Gesundheit
Menschen mit schwerer Inkontinenz haben Anspruch auf eine entsprechende Versorgung mit Windeln – zuzahlungsfrei!
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Es ist ein Thema, das uns seit über 15 Jahren täglich begleitet. Menschen mit schweren Behinderungen, die inkontinent sind und daher Windeln (aufsaugende Inkontinenzartikel) brauchen, erhalten aktuell wieder viele Kündigungen der Lieferanten. Die Begründung: die Krankenkassen würden zu geringe Pauschalbeträge bezahlen, weshalb die Versorgung mit Windeln nicht mehr zuzahlungsfrei möglich sei. Die betroffenen Menschen bzw. deren gesetzliche Vertreter werden aufgefordert, zu unterschreiben, dass sie mit einer Komfortversorgung einverstanden seien – gegen Aufpreis, versteht sich. Unsere Botschaft ist klar: wehren Sie sich! Sie haben Anspruch nach § 33 SGB V auf eine angemessene und geeignete Versorgung mit Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine Behinderung auszugleichen. Beschreiben Sie genau, warum Sie wieviele und welche Windeln Sie benötigen. Unser Bundesverband hat bereits vor vielen Jahren Argumentationshilfen bereitgestellt unter » externer Link «/
Wir helfen im Einzelfall ebenfalls gerne weiter!


Filmtipp
SWR Heimat: Vater pflegt Tochter. Kai gibt für die schwer behinderte Ariéla seinen Job auf
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In der Onlinereihe „SWR Heimat“ wurde am Montag die Lebensgeschichte von Kai vorgestellt, der seinen Job aufgab, um seine schwerbehinderte Tochter zu pflegen. Sie braucht rund um die Uhr Betreuung. Mehr dazu unter
» externer Link «
Das ist kein Einzelfall. Viele Mitgliedsfamilien in unsrem Landesverband sind in einer ähnlichen Situation. Meist sind es jedoch die Mütter, die ihre eigene Berufstätigkeit zurückstellen, um 24/7 die Betreuung der behinderten Kinder zu übernehmen. Entlastungsangebote gibt es kaum, obwohl sie so dringend benötigt würden.


Unser „Zitat der Woche“
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„Leuchttürme rennen auch nicht überall auf der Insel herum und suchen nach Booten, die sie retten können. Sie stehen nur da und senden ihr Licht aus.“ (Anne Lamott, US-amerikanische Schriftstellerin, geb. 1954)


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
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Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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