Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 45/2021

Guten Tag ...,


… die Schafgarbe ist die „Staude des Jahres 2021“. Die robuste Pflanze kommt mit Hitze und Trockenheit aus. Die Schafgarbe ist eine Heilpfanze, die als Tee bei Magen-Darm-Problemen wie Völlegefühl und Übelkeit eingesetzt werden kann. Und Gesundheit ist in Zeiten wie diesen ja immer wichtig ...

In unserer heutigen Ausgabe 45/2021 haben wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es nicht …


Teilhabe
Neue „Toilette für alle“ im Münsterforum Freiburg eröffnet
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Es geht weiter voran mit „Toiletten für alle“ in Baden-Württemberg. Vergangene Woche konnten wir in kleinem Kreise die „Toilette für alle“ im Münsterforum Freiburg, nur wenige Schritte vom Münster entfernt. Im Münsterforum ist nicht nur ein Ort der Begegnung sondern hat auch ein inklusives Café. Mehr dazu unter » externer Link «


Teilhabe
Neue „Toilette für alle“ im Europa-Park Stadion Freiburg eröffnet
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In Freiburg geht es in „Schlag auf Schlag“ und daher konnten wir vergangene Woche auch im Europa-Park Stadion des SC Freiburg eine „Toilette für alle“ eröffnen. Das neue Stadion ist komplett barrierefrei und bietet 144 Plätze für Fans im Rollstuhl. Ein „Quantensprung“ im Vergleich zum alten Dreisamstadion. Mehr dazu unter » externer Link «

Baden TV Süd hat die Eröffnungen der „Toiletten für alle“ in Freiburg begleitet. Mehr dazu unter » externer Link «/


Gesundheit
Ab 1. Dezember 2021 ist ein Corona-Impfnachweis nur noch mit QR-Code möglich
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Mit der neuen Corona-Verordnung Baden-Württemberg hat das Land festgelegt, dass künftig ein Corona-Impfnachweis nur noch mit QR-Code möglich ist. Das Vorzeigen des gelben Impfausweises reicht nicht aus. Es geht um die Fälschungssicherheit. Der QR-Code kann digital im Smartphone oder z.B. auch ausgedruckt auf Papier vorgezeigt werden. Die neue Regelung gilt ab 1. Dezember 2021. Mehr dazu unter » externer Link «/


Gesundheit
Neue Corona-Verordnung Baden-Württemberg im Überblick
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Aufgrund der dramatisch steigenden Infektionszahlen wurde die Regelungen zum Schutz vor Corona-Erkrankungen erneut verschärft. Grundlage sind das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes und die angepasste Corona-Verordnung des Landes. Vielfach gelten nun 2-G-Regeln. In den Fällen, in denen der Zugang unter „2 G +“ möglicht ist, bedarf es eines nachgewiesenen negativen Antigenschnell- oder PCR-Test. Für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen gibt es vielfach Teilnahme- und Zutrittsverbote sowie Kontakteinschränkunge. Die Regeln im Überblick finden Sie unter » externer Link «
Alle Corona-Verordnungen finden Sie zum Nachlesen unter » externer Link «/


Gut zu wissen
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Erklär-Video in Leichter Sprache
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Gestern war der „Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen“.Studien belegen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderung vielfach häufiger von Gewalt betroffen sind. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat daher ein Erklär-Vidoe in Leichter Sprache veröffentlicht, um umfassend über die Hilfeangebote zu informieren. Mehr dazu unter » externer Link «/

Wir sind uns mit der Landesbehindertenbeauftragten einig, dass es viel mehr barrierefreie Schutzangebote für Mädchen und Frauen mit Behinderung braucht. In einer Pressemitteilung hat die Landesbehindertenbeauftragte Simone Fischer anlässlich eines Besuchs in Freiburg aufmerksam gemacht. Mehr dazu unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit.“ (Mark Twain, US-amerikanischer Schriftsteller, 1835 - 1910).


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung