Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 1/2022

Guten Tag ...,

… heute ist der „Welttag der Logik“, der auch von der UNESCO anerkannt ist. Logik bringt uns Menschen weiter. Im Mittelpunkt steht also Rationalität, Verständnis und Intelligenz. Dass wir uns also ausgerechnet heute mit der ersten Ausgabe unseres Newsletters zurückmelden, ist doch logisch, oder?

In unserer heutigen Ausgaben 1/2022 haben wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es noch immer nicht …


Gesundheit
Bundesverfassungsgericht: Gesetzgeber muss Menschen mit Behinderungen bei einer Triage während einer Pandemie schützen
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Gute Nachrichten gab es kurz nach Weihnachten vom Bundesverfassungsgericht: Der Gesetzgeber – also der Bundestag – hat bislang unterlassen, „Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehenden intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt wird.“ Es liegt also ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen. Erleichtert haben wir – und viele weitere Selbsthilfeverbände – die Entscheidung des Gerichts vernommen. Wir fordern, dass nun der Bundestag wirklich „unverzüglich“ – also sofort – die Lücke schließt. Die Pressemitteilung des Gerichts finden Sie unter » externer Link «
Unsere Meldung, die auch Thema in den SWR Landesnachrichten war, finden Sie unter » interner Link «


Gesundheit
Bundesgesundheitsministerium: was man zur Covid-19-Impfung wissen muss ….
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Gestern hat die Ständige Impfkommission (StiKo) auch eine Auffrischungsimpfung (Booster) für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahre empfohlen. Zudem gibt es eine Empfehlung zur Impfung von Kindern ab 5 Jahren. Viele Fragen – und einige Antworten – gibt es zudem zur sog. „Einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, die ab 16. März 2022 gilt. Mehr dazu unter » externer Link «
Unser Angebot an Sie: Sie haben weitere Fragen? Schreiben Sie uns eine Mail an info@lv-koerperbehinderte-bw.de . Wir werden diese bündeln, um im Dialog mit den Zuständigen in den Ministerien zeitnah Antworten zu finden.


Gesundheit / Verbraucherschutz
Neu seit 2022: Unabhängige Ombudsperson beim Medizinischen Dienst
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Der Jahreswechsel bringt auch Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Bei den Medizinischen Diensten (MD) – früher MDK – gibt es nun unabhängige Ombudspersonen. An diese können sich Versicherte wenden beispielsweise bei Beschwerden über den MD wenden. Wenn Ihre Kranken- oder Pflegekasse eine beantragte Leistung (z.B. Hilfsmittel, Pflegestufe) ablehnt, müssen Sie dennoch Widerspruch einlegen, da hier die Ombudsperson nicht den Rechtsweg ersetzen kann (und darf). Peter Niedergesäss ist die unabhängige Ombudsperson beim MD Baden-Württemberg. Ihre Anliegen nimmt Herr Niedergesäss vertraulich entgegen – und es kostet Sie nichts. Die Kontaktdaten sowie weitere Infos zu den Aufgaben der Ombudsperson finden Sie unter » externer Link «/


Teilhabe / Barrierefreiheit
Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit BW: Mitarbeiter (m/w/d) gesucht
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Vor der Landtagswahl 2016 gaben die Selbsthilfeverbände gemeinsam den Impuls, ein Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit zu schaffen. Jetzt geht es in die konkrete Umsetzung. Gewissermaßen unter dem Dach des Sozialministeriums wird eine entsprechende Behörde geschaffen. Das Landeskompetenzzentrum soll insbesondere in den Bereichen Bauen, Nahverkehr, Informationstechnik, Information und Kommunikation beraten. Um ins Tun zu kommen, sucht das Sozialministerium jetzt geeignete Mitarbeiter (m/w/d) - zB Architekt, Bauingenieur, Jurist, Webentwickler. Die Stellen sind bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Stellenausschreibungen finden Sie unter » externer Link «/


Teilhabe / Arbeit
Bundesverwaltungsgericht: Kostenübernahme für Arbeitsassistenz über die Regelaltersgrenze hinaus
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Ein schwerbehinderter Mensch kann im Rahmen der Zuständigkeit des Integrationsamts für begleitende Hilfen im Arbeitsleben die Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch nach Erreichen des Regelrentenalters beanspruchen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht vorgestern entschieden. Geklagt hatte ein blinder Mensch, der auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin erwerbstätig war und dafür eine Arbeitsassistenz benötigte. Mehr dazu unter » externer Link «


Veranstaltungstermin
Elternakademie online: „Versicherungsschutz für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige“ am 19. Februar 2022
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Risiko gehört zum Alltag. Aber was passiert, wenn …? Zahlt die Versicherung? Unser Bundesverband bvkm hat gemeinsam mit dem unabhängigen UNION Versicherungsdienst ein Merkblatt erstellt. Der Körperbehinderten-Verein Stuttgart bietet im Rahmen der „Elternakademie online“ eine Infoveranstaltung dazu an am 19. Februar 2022. LVKM-Geschäftsführerin Jutta Pagel-Steidl wird das Merkblatt vorstellen und Fragen dazu beantworten. Mehr dazu – auch zur Anmeldung – finden Sie unter » externer Link «


In eigener Sache ...
Infomagazin rolli-aktiv Ausgabe 47 ist online
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Regelmäßige Leser unseres wöchentlichen Newsletters verfolgen unsere Verbandsarbeit genau. In unserem aktuellen Infomagazin rolli-aktiv Ausgabe 47 berichten wir kompakt über unsere Arbeit. Angehängt ist auch ein extra INFO „Toilette für alle“ in Baden-Württemberg mit Infos zu den Standorten, die wir in 2021 eröffnen konnten. Sie finden beide Infos zum Nachlesen unter » interner Link «



Unser „Zitat der Woche“
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„Aus der Ferne dieser Wunsch: glückliche Sterne und guten Punsch.“ (Theodor Fontane, deutscher Schriftsteller, 1819 - 1898)

Wir wünschen Ihnen für das Neue Jahr 2022 nur das Allerbeste, vor allem Gesundheit!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Links und Hinweise

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LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
Serviceportal für Baden-Württemberg
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
Ferienhäuser des Landesverbandes
Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen | Externer Link zur Seite:  »Online Beratung«  (Seite öffnet im neuen Fenster)
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Ziel: Barrierefreiheit!
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg