Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 8/2011

Guten Tag ...,

… „frag doch mal die Maus“! Seit 40 Jahren, genauer gesagt seit 7.März 1971, erklärt die Maus ihren großen und kleinen TV-Zuschauern die Welt. Der Landtag von Baden-Württemberg kam am 2. März zur letzten Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode zusammen. Am 1. März begann der meteorologische Frühling und wir alle sind mitten in der "fünften Jahreszeit". Unser newsletter 8/2011 hat für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Steuerrecht I
Einkommensteuererklärung leicht gemacht für Familien mit behinderten Kindern
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Das Steuermerkblatt 2010/2011 des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen berücksichtigt unter anderem die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Umbaukosten, die aufgrund einer Behinderung erforderlich sind.
In bewährter Weise wird anhand vieler konkreter Beispiele erläutert, wie Eltern überprüfen können, ob ihnen im Jahr 2011 ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung zusteht. Eingegangen wird dabei ausführlich auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22. November 2010. Dieses enthält detaillierte Hinweise zur Frage, welcher behinderungsbedingte Mehrbedarf beim Kindergeld zu berücksichtigen ist. Sie finden das Merkblatt unter » interner Link «


Steuerrecht II
Steuerliche Berücksichtigung behinderter Kinder im Einkommensteuerrecht
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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 22. November 2010 (BMF-Schreiben, Az: IV C 4 – S 2282/07/0006-01 – (2010/0912635) die steuerliche Berücksichtigung behinderter Kinder beschreiben. Es geht dabei um die Anwendung des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 Einkommensteuergesetz (EstG). Sie finden das Schreiben unter » externer Link «


Rechtstipp
Elternratgeber in türkischer und deutscher Sprache
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Der Ratgeber des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen "Mein Kind ist behindert - diese Hilfen gibt es" liegt auch in deutsch-türkischer Übersetzung vor. So können türkischsprachige Eltern behinderter Kinder nicht nur erfahren, welche Unterstützungsleistungen sie wie bekommen, sondern die Broschüre direkt beim Amt o. ä. als Übersetzungshilfe einsetzen. Sie finden den Rechtsratgeber unter » externer Link «


Apothekennotdienst
Immer da, wenn man sie braucht: die Apotheken
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Wir kennen es alle: über Nacht oder am Wochenende wird man krank und braucht dringend Medikamente. Für viele Menschen ist die Apotheke eine wichtige Anlaufstelle. Haben Sie gewusst, dass die Apotheken mehr als sieben Millionen Arzneimittel jährlich an Patienten abgeben? Deshalb ist es wichtig, dass sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum die nächste dienstbereite Apotheke leicht erreichbar ist. Die Landesapothekenkammer Baden-Württemberg bietet im Internet umfangreiche und tagesaktuelle Informationen für den Apothekennotdienst an. In wenigen Schritten werden Ihnen die diensthabenden Apotheken in Ihrer Nähe angezeigt. Einfach Postleitzahl oder Ort eingeben, den Suchknopf drücken – fertig. Sie finden die diensthabende Apotheke unter www.apothekennotdienst-bw.de bzw. unter » externer Link «/

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen
mit Körper- und Mehrfachbehinderung
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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