Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 34/2016

Guten Tag ...,

… was ist ein „Morgenmuffel“? Laut „Duden“ ist es jemand, der morgens nach dem Aufstehen meist keine gute Laune hat, mürrisch und wortkarg ist. Und seit 2015 ist der heutige 7. Oktober kurzerhand zum „Tag des Morgenmuffels in Deutschland“ erklärt worden. Gut, das trifft auch auf uns zu – weshalb Sie unseren newsletter auch nie vor 9 Uhr erhalten. Doch im Laufe des Tages werden wir putzmunter, gesprächig und versuchen voller Elan, die Welt zu retten (wenigstens ein bisschen) …
In unserem Newsletter 34/2016 haben für Sie folgende Themen. rund um das Leben mit Behinderung zusammengestellt:


Gesundheit
Tagungsdokumentation „Alle inklusive?! – Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus“
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… endlich fertig! Exakt vor einem Jahr fand unsere Tagung „Alle inklusive?! – Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen im Krankenhaus“ im Tagungshaus der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Stuttgart statt. Die 100 Seiten starke Tagungsdokumentation steht nun als download zur Verfügung unter » interner Link «
Bestellungen für gedruckte Exemplare nehmen wir ab sofort ebenfalls entgegen (Kosten 8,00 Euro / Exemplar zzgl. Versandkosten). Tagungsteilnehmer erhalten die Printversion auf Wunsch kostenfrei zugesandt.


Kino-Tipp
24 Wochen – seit 22. September 2016 im Kino
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… und darum geht es in dem überaus berührenden Film von Anne Zohra Berrached, mit Julia Jentsch und Bjarne Mädel zu einem aktuellen Thema: „24 Wochen ist Julia Jentsch schwanger, als sie erfährt, dass das Kind in ihrem Leib vermutlich behindert geboren werden wird. Nun muss sie über dessen Zukunft entscheiden.“ Den Trailer und weitere Infos finden Sie unter » externer Link «


Persönliches Budget
Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte eines Menschen mit Behinderung
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Fragestellungen rund um Leistungen für Menschen mit Behinderungen finden eher selten den Weg zum Bundesverfassungsgericht. In einer aktuellen Entscheidung vom 12. September 2016 (1 BvR 1630/16) hat die 1. Kammer des Bundesverfassungsgerichts einem Menschen mit Behinderung den Rücken gestärkt. Das Gericht sah dessen Grundrecht auf einen wirksamen Rechtsschutz gefährdet. In der Sache ging es um die Höhe des Persönlichen Budgets. Das Sozialamt wollte die gestiegenen Kosten für die Assistenzkräfte, die im Rahmen des sog. Arbeitnehmermodells beschäftigt sind, nicht mehr übernehmen. Doch bis zur endgültigen Klärung der inhaltlichen Frage wäre dem Betroffenen das Geld ausgegangen und er wäre ohne notwendige Unterstützung dagestanden. Damit der Sachverhalt ohne Zeitdruck abschließend geklärt werden kann, gab das Bundesverfassungsgericht dem Mann Recht und verwies den Rechtsstreit zurück an die zuständigen Sozialgerichte. Das Urteil können Sie nachlesen unter » externer Link «
Wer lieber einer gute Zusammenfassung lesen mag, findet diese in einem Artikel in der „Ärzte Zeitung“ unter » externer Link «


Barrierefreiheit
Bundesverfassungsgericht sieht in fehlender Barrierefreiheit eines Rollstuhlparkplatzes ein Verstoß gegen das grundrechtliche Benachteiligungsverbot
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Auch diese Entscheidung betrifft eine Alltagsfrage und hat daher über den Einzelfall hinaus eine große Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde einer schwer behinderten Frau im Rollstuhl (u.a. Merkzeichen „aG“ und „H“ im Ausweis) stattgegeben. Darum ging es: die Frau parkte im Jahr 2009 auf einem ausgewiesenen Rollstuhlparkplatz. Der städtische Parkplatz war mit unregelmäßigem Kopfsteinpflaster gepflastert. Beim Versuch, vom Rollstuhl ins Auto umzusetzen, ist die Frau gestürzt und hat sich den rechten Unterschenkel gebrochen. Vor den Zivilgerichten machte die Frau, ihren Anspruch auf Schadensersatz geltend – und wurde abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat der anschließenden Verfassungsbeschwerde stattgegeben und dies damit begründet, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe. Die Verkehrssicherungspflicht der Stadt für den von ihr eingerichteten und entsprechend gekennzeichneten Rollstuhlparkplatz müsse daher im Lichte des Benachteiligungsverbotes betrachtet werden. In einfachen Worten zusammengefasst: „ein extra ausgewiesener Rollstuhlparkplatz muss ohne wenn und aber barrierefrei gestaltet sein.“ Den Beschluss vom 24. März 2016 (1 BvR 2012/13) finden Sie zum Nachlesen unter » externer Link «
Etwas einfacher zusammengefasst finden Sie die Infos dazu auch unter » externer Link «


Fernseh-Tipp
„Menschen – Das Magazin: Ein besseres Gesetz?“
Samstag, 8. Oktober 2016, um 17.45 Uhr im ZDF
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Am morgigen Samstag steht in der Sendung „Menschen – Das Magazin“ das geplante Bundesteilhabegesetz im Mittelpunkt. Zum Inhalt: „Das neue Bundesteilhabegesetz weckt Hoffnungen. Die Regierung lobt das Gesetz als eines der großen sozialpolitischen Reformen. Menschen mit Behinderungen, wie beispielsweise Matthias Grombach, wollen es trotzdem verhindern; sie fürchten noch mehr Armut, weniger Freiheit, vor allem kein selbstbestimmtes Leben mehr“
Mehr dazu unter » externer Link «
Nach der Ausstrahlung im ZDF finden Sie die 15-minütige Sendung auch in der ZDF-Mediathek.


Zu guter Letzt ….
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Nachdem inzwischen die kritische Uhrzeit von 9 Uhr längst überschritten ist, sind wir auch nicht mehr morgenmuffelig drauf und wünschen Ihnen – und uns – einen wunderbaren herbstlichen Freitag!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
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