Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 26/2021

Guten Tag ...,

… erinnern Sie sich noch an die Liedzeile „guck, guck, i han a Ufo gsähe“ des Schwabenrockers Wolle Kriwanek? Dann ist heute eine gute Gelegenheit, das „Ufo-Lied“ nochmals anzuhören, denn heute ist „Welt-Ufo-Tag“ …

In unserer heutigen Ausgabe 26/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es leider nicht ...


Gesundheit
Auf einen Blick: die Lockerungen der seit Montag geltenden Corona-Verordnung BW
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Vergangenen Freitag konnten wir nur in unserem lvkm-Newsletter 25/2021 eine Änderung der Corona-Verordnung BW ankündigen. Heute präsentieren wir Ihnen die Übersicht der Lockerungen auf einen Blick: » externer Link «
Wer die gesamte Corona-Verordnung BW nachlesen mag, findet diese unter » externer Link «
Die Verordnung wurde auch in mehreren Sprachen übersetzt. Eine Erläuterung in Leichter Sprache ist in Arbeit, aber noch nicht verfügbar.


Gesundheit
Neue Lockerungen auch in der Corona-Verordnung Krankenhaus / Pflege / Eingliederungshilfe – gültig ab 1. Juli 2021
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Seit gestern gelten bei sinkenden Corona-Fallzahlen auch Lockerungen im Bereich Krankenhaus, Pflegeeinrichtungen, Eingliederungshilfe und Unterstützungs-Angebote. So entfällt bei einer Inzidenz unter 10 entfällt die Testpflicht. Die Maskenpflicht bleibt weiterhin – ebenso die Kontaktverfolgung. Mehr dazu unter » externer Link «
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur einen kurzen Hinweis auf die neue Verordnung geben. Wenn Sie konkrete Fragen haben, bitten wir Sie herzlichst, uns eine E-Mail zu schreiben an info@lv-koerperbehinderte-bw.de


Gesundheit
Mehr Kinderkrankengeld 2021 / Anspruch auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz bei Betreuung von Kindern verlängert bis 30. September
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Am 11. Juni 2021 hat der Bundestag das „Fortbestehen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ um weitere drei Monate – also bis Ende September 2021 – festgestellt. Daher haben berufstätige Eltern und Selbständige – neben der deutlich erhöhten Zahl der Kinderkrankentage – auch einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz, wenn sie ihre Kinder zuhause betreuen müssen. Für Kinder mit Behinderungen gilt die sonst übliche Altersgrenze von 12 Jahren nicht. Kinderkrankengeld gibt es zudem je Elternteil und Kind je 30 Tage. Mehr Infos (einschl. Formulare) finden Sie kompakt unter » externer Link «
Anträge auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sind seit Juni nur noch online möglich. Alle Infos zum Verfahren und vieles mehr finden Sie gebündelt unter » externer Link «


Gesundheit / Pflege
Mehr Unabhängigkeit ab 1. Juli 2021: aus dem MDK wird der Medizinische Dienst
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Durch das MDK-Reformgesetz wurde zum 1. Juli 2021 aus dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) der Medizinische Dienst (MD). Diese Änderung ist mehr als nur eine Namensänderung. Der MD ist ein unabhängiger Beratungs- und Gutachterdienst der Kranken- und Pflegekassen. Die Reform stärkt diese Unabhängigkeit. Dies zeigt sich u.a. in der Zusammensetzung des neuen Verwaltungsrates. Hauptamtliche Vertreter der Krankenkassen können keine Mitglieder des Verwaltungsrates des MD mehr sein. Der Verwaltungsrat setzt sich neu zusammen aus 16 Kassenvertretern sowie 5 Vertretern der Patienten, Verbraucher, Betroffenen sowie 2 Vertretern der Berufsverbände. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ändern sich auch Internet- und E-Mail-Adressen. Mehr dazu unter » externer Link «/



Teilhabe
Herzlich willkommen: seit 1. Juli 2021 ist Assistenzhunden der Zutritt überall möglich
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Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Deutsche Bundestag eine weitere Regelungslücke geschlossen. Seit gestern (1. Juli 2021) ist Assistenzhunden von Menschen mit Behinderungen der Zutritt zu öffentlichen Anlagen und Einrichtungen erlaubt – auch wenn sonst Hunde dort verboten sind. Möglich machen dies die neuen Bestimmungen des § 12 e ff. Behindertengleichstellungsgesetz. Diese und alle weitere Neuerungen finden Sie unter » externer Link «


Veranstaltungstipp
Verein „Musik schenkt Lächeln“ bietet privates Kinderliederkonzert an
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Ziel des Vereins „Musik schenkt Lächeln“ ist es, Kindern mit schweren Behinderungen oder Krankheiten mit einem musikalischen Besuch ein Lächeln zu schenken. In den vergangenen Jahren besuchten die Musiker des Vereins vor allem Einrichtungen wie Kinderhospize, Kinderkliniken, usw. Aufgrund der Coronakrise gibt es ein ganz besonderes Projekt für Familien mit kranken und mehrfach behindern Kindern: „Lächeln auf Bestellung“. Familien in Baiersbronn, Horb, Freiburg, Freudenstadt, Karlsruhe, Ludwigsburg, Stuttgart und Sulz am Neckar können sich (kostenlos) ein musikalisches Lächeln nach Hause bestellen. Mehr Infos sowie den „Bestellzettel“ finden Sie unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Wenn alles gegen dich zu laufen scheint, erinnere dich daran, dass ein Flugzeug gegen den Wind abhebt, nicht mit ihm.“(Henry Ford, US-amerikanischer Autopionier, 1863 - 1947).

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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