Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 37/2015

Guten Tag ...,

… heute ist Weltspartag – und daher dreht sich ganz vieles um das liebe Geld. Die Idee des Weltspartages geht auf den 1. Internationalen Sparkassenkongress im Oktober 1924 zurück. Sparen, so lautete die Botschaft damals wie heute, lohnt sich immer. Deshalb gibt es zum Weltspartag kleine Geschenke als Anreiz zum Sparen.
In unserem Newsletter 37/2015 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Sparen
Online-Petition „Recht auf Sparen“ hat über 280.000 Unterschriften gesammelt
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Allein die Zahl ist beeindruckend: Über 280.000 Menschen haben die Online-Petition „Recht auf Sparen“ mit ihrer Unterschrift unterstützt. Darin forderte der Student Constantin Grosch die Abschaffung der Vermögensfreigrenze von 2.600 Euro für Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft brauchen. Bereits am 20. Oktober 2015 übergaben er und weitere Mitstreiter die Petition an Bundessozialministerin Nahles und Bundesbehindertenbeauftragte Bentele. Jetzt ist die Politik dran, im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes diese Verbesserung zu regeln. Mehr dazu unter » externer Link «


Kindergeld
Aktualisiert: BVKM- Ratgeber „Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung“
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Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat sein Merkblatt zum Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung aktualisiert. Es erläutert im ersten Teil ausführlich, unter welchen Voraussetzungen Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld für ihr behindertes Kind beziehen können. Im zweiten Teil werden die Steuervorteile dargestellt, die vom Bezug des Kindergeldes abhängig sind. Das Merkblatt hat den Rechtsstand von Oktober 2015. Zugrunde gelegt werden deshalb die für das Kindergeld in 2015 maßgeblichen Beträge. Zum 1. Januar 2016 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Grundfreibetrag erneut steigen. Den Ratgeber finden Sie unter » externer Link «


Inklusion
Landesinklusionstag mit rund 500 Teilnehmern mit und ohne Behinderung
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Soviel Rollstuhlfahrer sind nur sehr, sehr selten zu Gast im Haus der Wirtschaft in Stuttgart. Beim 1. Landesinklusionstag der Landesregierung kamen rund 500 Gäste nach Stuttgart, um sich ausführlich über den 230 Einzelmaßnahmen umfassenden Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu informieren. Die Pressemitteilung des Sozialministeriums finden Sie unter » externer Link «/
Die Impulsvorträge der Foren „Wohnen und Arbeiten“, „Barrierefreiheit“, „Sicherheit stärken – Recht barrierefrei machen“ und „Gesellschaftliche und politische Teilhabe“ finden Sie zum Nachlesen als download (pdf) unter » externer Link «


Inklusion
Studentischer Kurzfilmwettbewerb – Abstimmung läuft noch bis 9. November 2015
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Studierende der Unis Freiburg, Tübingen sowie der PH Karlsruhe haben an einem studentischen Filmwettbewerb zum Thema Inklusion im Rahmen der Kampagne "DU ICH WIR" teilgenommen. Die 10 Kurzfilme können bis zum 9. November 2015 von allen Interessierten auf youtube von allen angeschaut und bewertet werden. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit
Stellungnahme des Landesverbandes zum Landeskrebsregistergesetz
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Mit dem Gesetz zur Änderung des Landeskrebsregistergesetzes wird die Krebsregistrierung in Baden-Württemberg an die Vorgaben durch das Krebsfrüherkennungs- und –registergesetz (KFRG) des Bundes angepasst. So wird auch das Widerspruchsrecht der Patienten neu geregelt. Unser Landesverband hat die Möglichkeit zur Stellungnahme genutzt, um vor allem auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu verweisen. Dies gilt vor allem für die Art und Weise der Information der Patienten, deren Widerspruchs- und Beteiligungsmöglichkeiten. Sie finden den Gesetzentwurf unter » interner Link «



Mobilität
Heute entscheidet ein Gericht über die Mitnahme von E-Scootern in Bussen
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Mit Spannung erwartet wird heute die Entscheidung des Landgerichts Bochum über die Klage des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) über die Mitnahme von E-Scootern in Bussen. Seit Ende vergangenen Jahres wurde seitens des Verkehrsbetriebes BOGESTRA aufgrund eines umstrittenen Sicherheitsgutachtens ein Mitnahmestopp ausgesprochen, der Menschen mit Körperbehinderung, die auf das Hilfsmittel E-Scooter angewiesen sind, diskriminiert. Die mündliche Verhandlung beginnt um 12.30 Uhr. Die Entscheidung wird vermutlich weit über Bochum hinaus wirken. Mehr dazu unter » externer Link «/


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
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