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LVKM-Newsletter 10/2013

Guten Tag ...,

…die ganze Welt begrüßte mit den Worten „habemus papam“ am Mittwochabend gespannt den neuen Papst Franziskus I. Diese – für die katholische Kirche so wichtige Entscheidung – wurde in sehr kurzer Zeit getroffen. Ach wie wäre das schön, wenn auch Menschen mit Behinderung nach kurzer Zeit Entscheidungen über notwendige Hilfen erhalten könnten …
Während noch weltweit die Papstwahl im Mittelpunkt steht, nehmen wir wie gewohnt in unserem heutigen newsletter 10/2013 das Leben mit Behinderung in den Blick:


Frauen mit und ohne Behinderung
08000 116 016 - Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
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365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar: bereits am 6. März 2013 ging das bundesweite Hilfstelefon „Gewalt gegen Frauen“ an den Start. Unter der einheitlichen und kostenlosen Rufnummer 08000 116 016 finden Frauen und Mädchen Rat und Hilfe. Mehr Infos – z.B. auch darüber, wie schwerhörige Mädchen und Frauen Hilfe erhalten, finden Sie unter » externer Link «/


Gemeinsamer Unterricht
aus der „Schwäbischen Zeitung“: Gymnasien wollen keine „radikale Inklusion“
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Vergangene Woche trafen sich die Schulleiter der Gymnasien in Karlsruhe zur "Bundesdirektorenkonferenz Gymnasien". Dabei standen auch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Auswirkungen auf das Gymnasium auf der Agenda. Sie diskutieren über die Umsetzung des gemeinsamen Unterrichts an Gymnasien, über Auftrag, Möglichkeiten und Grenzen. Sie finden den Beschuss zum Nachlesen unter » externer Link «


Ratgeber
„18 werden mit Behinderung – was ändert sich bei Volljährigkeit?
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Mit 18 wird man volljährig und hat grundsätzlich die Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Unser Bundesverband hat seinen Ratgeber „18 werden mit Behinderung …“ auf den neuesten Rechtsstand gebracht. Er gibt Menschen mit Behinderung und ihren Eltern einen Überblick darüber, was sich für sie mit Erreichen der Volljährigkeit ändert. Berücksichtigt sind die Leistungsverbesserungen, die sich durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) zum 1. Januar 2013 ergeben haben sowie die Regelsatzerhöhung, die sich auf Leistungen der Sozialhilfe auswirkt. Den Ratgeber zum download finden Sie unter » externer Link «


Merkblatt in leichter Sprache
Der neue Rundfunkbeitrag für Menschen mit Behinderungen
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Seit 1. Januar 2013 müssen grundsätzlich auch Menschen mit Behinderung einen Rundfunkbeitrag zahlen. Es gibt aber auch Ermäßigungen und Befreiungen. Ganz neu ist, dass Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim für behinderte Menschen oder in einem Pflegeheim leben, sich vom Rundfunkbeitrag ganz abmelden können. Darüber haben wir bereits ausführlich informiert. ARD, ZDF und Deutschlandradio haben auf unsere Bitte das Merkblatt in Leichter Sprache ergänzt. Sie finden dies auch auf unserer Internetseite unter » interner Link «
Alle Infos rund um den neuen Rundfunkbeitrag finden Sie unter » externer Link «/


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
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