Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 18/2009

Guten Tag ...,



… die Pfingstferien gehen zu Ende, der Superwahltag am 7. Juni kommt. Heute bereits gibt es wieder unseren newsletter mit diesen Themen:


Nachgefragt
Welche Schule ist die richtige für behinderte Kinder?
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Am 13. Mai 2009 haben die Abgeordneten im Landtag von Baden-Württemberg über den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung debattiert. Schülerinnen und Schüler der Klasse 11 des Heinrich-Heine-Gymnasiums in Ostfildern hat die Debatte miterlebt. Anschließend haben wir nachgefragt: Welche Schule ist die richtige? Sollen Sonderschulen abgeschafft werden? Die Antworten der Schülerinnen und Schüler hören Sie in unserem Audiobeitrag unter » interner Link «.


„Wählen gehen!“
Wahlprüfsteine zu den Kommunalwahlen am 7. Juni 2009
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„Demokratie lebt vom Mitmachen!“ Erinnern möchten wir nochmals an unsere Wahlprüfsteine zur Kommunalwahl 2009. Nutzen Sie die Gelegenheit, noch mit den Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat und den Kreistag ins Gespräch zu kommen. Sie entscheiden künftig auch darüber, ob Plätze zur Kinderbetreuung auch für behinderte Kinder geschaffen werden, ob Barrierefreiheit zur Leitlinie wird und vor allem geht es darum, welche Hilfen für Menschen mit Behinderung (und in welchem Umfang) im Rahmen der Eingliederungshilfe bereit stehen. Es lohnt sich also, nachzufragen – und am Sonntag zur Wahl zu gehen!
Mehr Infos sowie die Wahlprüfsteine zum herunterladen finden Sie unter » interner Link «.


Neu ab 1. April 2009
KfW-Förderprogramm „Wohnraum modernisieren – STANDARD und ALTERSGERECHT UMBAUEN“
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Das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" unterstützt Bauherren durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. Barrierereduzierende Maßnahmen im Wohnungsbestand (ALTERSGERECHT UMBAUEN) werden durch Bundesmittel besonders gefördert. Die förderfähigen Maßnahmen orientieren sich am Entwurf der DIN 18040-2 (bislang DIN 18025). Der Zinssatz wird während der ersten Zinsbindungsfrist (5 oder 10 Jahre) verbilligt. Finanziert werden Maßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Förderanträge stellen können v. a. Privatpersonen, Wohnungsunternehmer, Genossenschaften. Der Umbau von Einrichtungen, die unter das Heimgesetz fallen, können nicht gefördert werden. Ausführliche Informationen finden Sie unter » externer Link «



Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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