Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 3/2014

Guten Tag ...,

…oft belächelt, vielfach kopiert und doch eine Institution, bei der der Spaß aufhört: die schwäbische Kehrwoche feiert in diesen Tagen ihr 300jähriges Jubiläum. Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg stieß sich wahrscheinlich an den Putzgewohnheiten und erließ daher 1714 für Stuttgart eine „Gassensäuberungs-Ordnung“. Das Manifest gilt als eine der Grundlagen der schwäbischen Tradition. Der Rest ist Geschichte. Ddie Kehrwoche lebt weiter, denn: abschaffen gibt’s nicht.
In unserem heutigen Newsletter 3/2014 finden Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Alle Jahre wieder …
…Landesfamilienpass Baden-Württemberg bietet viele Vergünstigungen
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Mehr als 140 Einrichtungen im Land bieten Familien mit einem Landesfamilienpass kostenlosen oder vergünstigten Eintritt an. Anspruch auf einen Landesfamilienpass haben u.a. Familien mit einem schwer behinderten Kind. Den Landesfamilienpass und die dazugehörende Gutscheinkarte gibt es auf Antrag beim Rathaus des Wohnortes. Es lohnt sich!
Mehr dazu unter » externer Link «/


Alle Jahre wieder …
…BVKM aktualisiert das Steuermerkblatt 2013 / 2014
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Das Steuermerkblatt unseres Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) stellt die Steuervorteile dar, die Eltern behinderter Kinder aufgrund des Einkommensteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Anspruch nehmen können. Das aktualisierte Steuermerkblatt 2013 / 2014 finden Sie unter » externer Link «
Die älteren Ausgaben finden sich im Archiv unter www.bvkm.de


Alle Jahre wieder …
… gesetzliche Änderungen zum Jahresanfang 2014
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Bei der Fülle an Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel kann es einem ganz schön „schwummrig“ werden: die elektronische Gesundheitskarte mit Bild ist Pflicht, die Sätze für die Grundsicherung wurden erhöht (der monatliche Regelsatz liegt nun bei 391 Euro), Pflegeheime müssen besser über die ärztliche Versorgung informieren u.v.m. Eine gute Übersicht aller Neuregelungen finden Sie unter » externer Link «


Etwas später …
…. Inkrafttreten des neuen Heimrechts Baden-Württemberg verzögert sich
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Im Sommer 2013 wurden die Verbände – darunter auch unser Landesverband – offiziell zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum neuen Heimrecht (Wohn- , Teilhabe und Pflegegesetz) angehört. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen kostete Zeit. So konnte der ursprüngliche Zeitplan – Beratung des Gesetzentwurfs in der Landesregierung und Einbringen in den Landtag Ende Januar 2014 – nicht eingehalten werden. Eine für Februar 2014 geplante öffentliche Anhörung im Sozialausschuss muss jetzt auf einen späteren Termin verschoben werden. Ein neuer Termin steht noch nicht fest. Bis auf weiteres gilt daher das aktuelle Landesheimgesetz und alle Verordnungen weiter.


Unser TV-Tipp:
3sat am 29.01.2014 – 21.05 Uhr: „Das unglaubliche Schicksal der Sandra M.“
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Am kommenden Mittwoch läuft erstmals die Dokumentation von Alessandra Müller: „Das unglaubliche Schicksal der Sandra M“. Aus dem Inhalt: Mit einem erfolgreichen Zahnarzt als Gatten, zwei kleinen Kindern, genügend Geld und ohne Sorgen führte Sandra M. das perfekte Leben. Bis sie bei einem Abendessen mit Freunden vor zwölf Jahren für ein paar Minuten den Tisch verließ und nicht mehr zurückkehrte. Sie lag im Badezimmer im Koma. Diagnose: Riss eines Hirngefäßes, eine sogenannte Ruptur eines Aneurysmas. Sie überlebte die schwere Hirnverletzung, erwachte aus ihrem Koma - gelähmt und ohne Sprache. Sie musste alles neu erlernen, während ihr Mann versuchte, die Familie zusammenzuhalten. Ihr wurden zwei Jahre gegeben um Fortschritte zu machen. Aber die Fortschritte dauerten an, nahmen unerwartete Formen an. Sandra M. hat nach langen Jahren heute wieder einen Platz im Leben gefunden, in ihrer Familie und in der Gesellschaft.
In der Dokumentation erzählt die Protagonistin von dem, was sie erlebt hat.


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Schwabstraße 55
70197 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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