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Guten Tag ...,
… rechtzeitig zum Wochenende haben wir Ihnen erneut einige aktuelle Informationen für Sie bereit:
Urteil
Bundesverfassungsgericht bestätigt Anspruch auf Versorgung mit einem Spezialrollstuhl im Haushalt (BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009, Az.: 1 BvR 120/09)
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Erfreulich deutlich hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Gerichte bei ihren Entscheidungen immer auch das Gebot des wirksamen Rechtschutzes beachten müssen. Menschen mit lebensbedrohlichen oder fortschreitenden Erkrankungen ohne Heilungsaussicht können nicht auf ein jahrelanges Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen zugemutet werden.
Eine an ALS (mit nahezu vollständiger Lähmung der Muskulatur) erkrankte Frau, die in Pflegestufe III eingestuft und in Gänze auf einen Rollstuhl angewiesen ist, lebt mit ihrem Ehemann im eigenen Haushalt. Sie beantragte bei der Krankenkasse die Versorgung mit einem speziell für sie hergerichteten Elektrorollstuhl einschl. elektronischer Mundsteuerung. Die von der Krankenkasse veranlasste medizinisch-psychologische Begutachtung ergab, dass die Betroffene nicht in der Lage sei, einen Elektrorollstuhl im Straßenverkehr sicher zu steuern. Die Betroffene legte Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung beim Bundesverfassungsgericht ein – und hatte Erfolg. Ausführliche Informationen finden Sie unter » externer Link «.
Neuwahl
Vorstand des Paritätischer Baden-Württemberg neu gewählt
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Am gestrigen Freitag, 10. Juli 2009, hat die Mitgliederversammlung des Paritätischen Baden-Württemberg in Heidelberg den Vorstand für die nächsten vier Jahre neu gewählt. 98,5 % der stimmberechtigten Mitglieder schenkten dem Tübinger Gerd Weimer das Vertrauen und wählten ihn erneut zum Landesvorsitzenden. Zu weiteren Vorstandsmitgliedern wurden gewählt: Hans Günter Artschwager (Jugendhilfe), Prof. Dr. Monika Barz (Ausbildung soziale Fachkräfte), Birgitt Bender (Gesundheitspolitik), Tobias David (Behindertenhilfe), Thomas Gengenbach (Altenhilfe), Thomas Kirst (Altenhilfe), Uwe Kowalzik (Altenhilfe), Prof. Christel Michel (Familien-, Kinder-, Jugendhilferecht), Walter Schmid (Kindertagesstätten / Schulen), Daniela Steinhoff (Arbeit, Qualifizierung).
Teilhabe
Integrationsfirma Textdat-Service gGmbH, Weinheim an der Bergstraße
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Die Weinheimer Textdat-Service gGmbH war eine der ersten Selbsthilfefirmen im Land, die Arbeitsplätze für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung geschaffen haben. Eltern körperbehinderter Menschen hatten den Impuls zur Gründung der Selbsthilfefirma gegeben, da ihre schulentlassenen behinderten Kinder keinen Fuß auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fassen konnten. Die Idee ist heute so aktuell wie damals. Die Texdat-Service gGbmH ist eine kleine Druckerei, die von der Beratung und Layout, über Offset- und Digitaldruck bis zur Weiterarbeitung und Versand einen umfassenden Komplettservice anbietet. Mehr zum Dienstleistungsangebot der Texdat finden Sie unter www.texdat.de.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
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www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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