Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 21/2021

Guten Tag ...,

… heute ist der „Internationale Tag des Spiels“, der auch von der UNESCO als solcher anerkannt ist. Ziel ist es, die Bedeutung des Spiels für Kinder ins Bewusstsein zu rücken und spielenden Kindern mehr Akzeptanz zu verschaffen. Das diesjährige Motto lautet „Lasst (uns) was bewegen!“

In unserer heutigen Ausgabe 21/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es leider nicht:


Teilhabe
heute TOP 1 des Bundesrates: Teilhabestärkungsgesetz
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Heute berät der Bundesrat das Teilhabestärkungsgesetz als Tagesordnungspunkt 1 berät. Damit ist klar, dass dies unsere heutige TOP-1-Meldung ist … Es ist zu erwarten, dass die Länderkammer dem vom Bundestag am 22. April 2021 beschlossenen Gesetz zustimmt. Darin geregelt wird u.a. der Vorrang der Assistenzhunde, die neuen Zugangskriterien für die Eingliederungshilfe. Außerdem erfolgt die – aus unserer Sicht dringend erforderliche - gesetzliche Klarstellung, dass Eltern volljähriger behinderter Kinder, die noch die Schule (SBBZ) besuchen und im Internat wohnen, sich nicht an den Kosten der Unterbringung beteiligen müssen – auch nicht in Höhe der sog. „häuslichen Ersparnis“. Wir haben darüber Anfang Februar ausführlich berichtet und beantworten dazu gerne Ihre Fragen. Mehr zum Teilhabestärkungsgesetz finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Corona: Impfen von Kindern – Beschluss des gestrigen Bund-Länder-Treffens
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Der neuerliche „Impfgipfel“ – das Treffen der Bundesregierung mit den Bundesländern – war gestern die TOP-Meldung der Nachrichten. Dabei ging es u.a. um die Impfung von Kindern gegen das Coronavirus. Die Zulassung eines Impfstoffes für Kinder ab 12 Jahre in Europa wird heute erwartet. Doch die Meinungen dazu gehen weit auseinander und eine abschließende Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) steht noch aus. Entscheidend sei, dass die Impfung den Kindern selbst einen echten Nutzen bringt. Ungeachtet dessen wurde beschlossen, dass Kindern ab 7. Juni 2021 auch ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Eine Pflicht zum Impfen gibt es nicht – und es gibt auch keinen zusätzlichen Impfstoff für Kinder und Jugendliche. Den gestrigen Beschluss finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Impfkampagne: Wurden Menschen mit Behinderungen ausreichend berücksichtigt?
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Zunächst ist es ein toller Erfolg, dass so rasch ein Impfstoff gegen Corona entwickelt werden konnte. Aber nicht nur Menschen mit Behinderungen und deren Familien haben erlebt, dass der Weg zur Impfung ganz schön ruckelig war. Unsicherheiten, welche Behinderung als vorrangige Impfberechtigung gilt und welche enge Kontaktpersonen impfberechtigt sind bis hin zum Ergattern eines Impftermins. Entspannung bringen mittlerweile die mobilen Impfteams (MIT), die jetzt in Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterwegs sind. Die Nachrichtenagentur dpa hatte u.a. auch uns nach unseren Erfahrungen zur Impfkampagne gefragt. Ergänzend zu unseren Erfahrungen des ersten Quartals haben wir gefordert, dass bei Zulassung eines Impfstoffes für Kinder ab 12 Jahren, Kinder mit Vorerkrankungen und Behinderungen vorrangig vor gesunden Kindern eine Impfberechtigung erhalten sollen. Die Impfung sollte bei den Kinder- und Jugendärzten sowie durch MIT an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) erfolgen können. Den Bericht der dpa können Sie nachlesen unter » externer Link «

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten. Was ist Ihre Meinung? Schreiben Sie uns an info@lv-koerperbehinderte-bw.de


Gesundheit
Coronaregeln: was gilt wo und ab wann?
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Inzwischen sinken die Coronazahlen im Land und weitere Lockerungen beginnen. Wir wollen Sie in diesem Newsletter nicht nerven mit den vielen Änderungen sondern Sie vielmehr über die Punkte informieren, die Ihnen besonders wichtig sind. Deshalb bitten wir Sie, uns Ihre Fragen zu schreiben an info@lv-koerperbehinderte-bw.de
Wir werden nächsten Freitag an dieser Stelle diese beantworten, versprochen!


Lesetipp
Kinderbuch „Lilly gehört dazu!“ von Irmgard Partmann (Coppenrath Verlag)
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Lilly kann zwar nicht gut laufen, nicht auf Bäume klettern – aber sie kann toll schaukeln, mit den Fingern malen und lacht ganz viel. Lilly hat eine Behinderung und ist eine ganz tolle Schwester. Liebevoll beschreibt die Autorin aus der Sicht der Geschwisterkinder, dass eine Behinderung nix besonderes ist. Ein tolles Plädoyer für gelebte Inklusion im Alltag – nicht nur für Kinder. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Spiele, damit Du ernst sein kannst. Das Spiel ist ein Ausruhen – und die Menschen bedürfen – da sie nicht immer tätig sein können, des Ausruhens.“ (Anacharsis)

Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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