Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 16/2020

Guten Tag ...,

… „wir halten zusammen. Auch mit Abstand.“ Mit diesen Worten leitet die Landesregierung Baden-Württemberg durch die Coronakrise. Wir erinenrn heute an einen Gegenstand, der auch „zusammenhält“. Heute vor exakt 80 Jahren wurde der Markenname „Tesa“ eingetragen. Die Idee dazu hatte die Sekretärin Elsa Tesmer, die aus ihrem Namen die Bezeichnung „Tesa“ schuf … starke Frauen mit Ideen gibt es auch heute noch …

In unserer heutigen Ausgabe 16/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht … wobei der Schwerpunkt aus aktuellem Anlass erneut auf Corona liegt


Gesundheit
Ab Montag gilt die sog. Maskenpflicht – mit Ausnahmen für Menschen mit Behinderungen
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Seit Wochen wird intensiv über die Wirksamkeit von Mund-Nase-Schutz – sog. „Alltagsmasken“ - diskutiert. Gestern hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Corona-Verordnung zum 6. Mal aktualisiert. Ab Montag, 27. April 2020, gilt eine sog. Maskenpflicht in Bussen und Bahnen (und an deren Haltestellen) sowie in Verkaufsräumen der Ladengeschäfte sowie in Einkaufszentren. Wir sind froh und erleichtert, dass die Landesregierung unsere Anregungen, Ausnahmen von der Maskenpflicht zu regeln, aufgegriffen hat.

Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn das Tragen einer „Alltagsmaske“ aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht zumutbar ist oder wenn das Tragen einer Maske bedingt durch eine Behinderung nicht möglich ist. Dazu zählen beispielsweise Menschen, die an Asthma erkrankt sind oder Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keine Masken auf- oder absetzen können.Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutlicheAussprache in der Kommunikation angewiesen sind sowie deren Begleitpersonen müssen keine Maske tragen. Die Ausnahme gilt auch für sehbehinderte Menschen, die z.B. wegen Einschränkungen im Gesichtsfeld keine Maske tragen können oder für andere Einschränkungen. Ggf. ist bei einer Kontrolle der Nachweis, z.B. mit dem Schwerbehindertenausweis, erforderlich.

Die Pflicht entfällt auch für Kinder unter 6 Jahren.(§ 3 Corona-VO). Die Verordnung finden Sie unter » externer Link «

Wie lange die Maskenpflicht gilt, ist offen. Viele Fragen und Antworten zur Maskenpflicht finden Sie unter » externer Link «/

Es gibt noch viele offenen Fragen zu Corona rund um Schulkindergarten, SBBZ, WfbM usw.: wir sammeln Fragen und geben diese auch an die zuständigen Landesministerien weiter. Sobald Antworten vorliegen, werden wir sie im Newsletter aufnehmen. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns an info@lv-koerperbehinderte-bw.de

Gesundheit
Mitmachaktion des Landesverbandes „Wir schreiben Zeitgeschichte. Unser Corona-Alltag.“
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Die Welt steht Kopf in diesen Tagen. Kitas, Schulkindergärten, Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind seit Wochen zu. Es gibt keine Grup­penangebote der Familienentlastenden Dienste (FED). Wir alle sind zuhause oder in der Wohngruppe, halten Ab­stand. Wir sind kreativ und überlegen, wie wir unseren Alltag zuhause oder in der Wohngruppe gestalten können. Wir kommen aber auch an unsere Grenzen, weil wir uns alleine fühlen. So entstand die Idee unserer Mitmachaktion „Wir schreiben Zeitgeschichte. Unser Corona-Alltag.“ Wir sammeln Ihre Geschichten, Gedanken, Lieder, Fotos, Freizeittipps gegen den Lagerkoller und veröffentlichen diese als Beitrag zur Zeitgeschichte. Denn irgendwann blicken wir zurück und fragen uns, wie es war, damals während der Corona-Krise. Unsere Ausschreibung finden Sie unter » interner Link «


In eigener Sache ...
Seit einer Woche online: LVKM-BW.Blog „Inklusiv im Krokodil“
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Herzlichen Dank für die vielen ermutigenden Rückmeldungen, die wir seit dem Start unseres Blogs erhalten haben! Sie können den Blog auch über einen RSS-Feed abonnieren. Wie das geht, haben wir inzwischen auf einer extra Seite beschrieben. Und in unserem aktuellen Blog-Beitrag geben wir Einblicke in den Familienalltag in der Corona-Krise: Familien allein zuhause. Mehr dazu unter » externer Link «/


In eigener Sache ...
Corona und „Helden des Alltags“ … wir sind dabei!
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Menschen mit Behinderungen und deren Familien im Alltag zu begleiten, zu unterstützen, zuhören, gemeinsam Lösungen finden. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit nicht nur in der Corona-Krise. Und plötzlich wird man dadurch zur „Heldin des Alltags“ in den „Stuttgarter Nachrichten“. Und aufgrund der vielfachen Reaktionen auf den Bericht erwähnen wir ihn nun auch in unserem Newsletter …
» externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Jedes Problem, das man bewältigt, bringt einen in der Zukunft weiter. Und gibt auch neue Kraft.“ (Steffi Graf, deutsche Tennisspielerin, geb. 1969)


In diesem Sinne: bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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