Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 17/2020

Guten Tag ...,

… der 1. Mai – Tag der Arbeit – ist ein bundesweiter Feiertag. Aber heute ist auch der „Internationaler Tag des Sonnenblumen-Guerilla-Gärtnerns“ - ganz im Zeichen der heimlichen Aussaat von Pflanzen als subtiles Mittel politischen Protests im öffentlichen Raums (was eigentlich verboten ist) – und daher säen wir mit unserem heutigen Newsletter Sonnenblumen aus (was erlaubt ist) …

In verrückten Zeiten wie diesen machen wir auch an einem Feiertag keine Pause. In unserer heutigen Ausgabe 17/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht … wobei der Schwerpunkt auf Corona liegt …


Gesundheit
Corona-Krise: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) öffnen ab 4. Mai 2020
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Ab Montag dürfen WfbM wieder schrittweise öffnen. Schrittweise heißt, dass ein Viertel der WfbM-Beschäftigten wieder an ihre Arbeitsplatze zurückkehren dürfen. Dies gilt analog auch für die Förder- und Betreuungsgruppen (FUB). Die Rückkehr ist freiwillig. Und die Einrichtungen müssen Konzepte vorlegen, die den Gesundheitsschutz (Hygiene-, Abstandsregeln) erfüllt – auch für die Beförderung von zuhause in die Werkstatt. Die Einrichtungen arbeiten seit Tagen intensiv an solchen Konzepten, die auch die Basis waren für die Entscheidung der Landesregierung zur Wiedereröffnung. Eine Übersicht der neuen Regelungen finden Sie unter » externer Link «/
Die Corona-Verordnung WfbM vom 29. April 2020, die ab 4. Mai 2020 gilt, finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Corona-Krise: Schulen – auch SBBZ – öffnen schrittweise ab 4. Mai 2020
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Ab Montag dürfen Schulen wieder Präsenzunterricht anbieten. Dies gilt auch für SBBZ – für die Schulabgänger der Jahre 2020 und 2021. Im Bildungsgang GENT betrifft dies die Schüler, die die Berufsschulstufe verlassen, also die Klassen 11 und 12. Mehr dazu unter » externer Link «

Zu einem späteren Zeitpunkt (noch offen) sollen dann die Abschlussklassen der Grundstufen folgen. Schulkindergärten bleiben aufgrund des hohen Infektionsrisikos zu. Hausunterricht (auch bei SBBZ) bleibt weiterhin untersagt. Fernlernunterricht soll bei allen Schülern den Präsenzunterricht ersetzen. Es gibt auch eine erweiterte Form der Notbetreuung. Daraus weist der Amtschef des Kultusministeriums einem Schreiben an die Staatlichen Schulämter ausdrücklich hin. Nachzulesen unter » externer Link «
Für die Notbetreuung behinderter Kinder gelten bereits von Anfang an erweiterte Möglichkeiten. Nach Rückmeldungen von vielen Familien wurden diese vor Ort nicht immer in der vorgesehenen Weise umgesetzt sondern deutlich restriktiver. Wenn die häusliche Betreuung der Schüler des SBBZ oder des Schulkindergartens nicht sichergestellt ist, besteht von Anfang an ein Anspruch auf Notbetreuung. Im Unterschied zu den nicht behinderten Kindern muss die Voraussetzung „Eltern arbeiten in systemrelevanten Bereichen“ erfüllt sein. Wir verweisen auf das Schreiben des Amtschefs vom 15. März 2020, siehe unter » externer Link «

Für die kommende Woche sollen gemeinsame Hinweise des Kultus- und des Verkehrsministeriums zur Schülerbeförderung veröffentlicht werden. Wir werden auch darüber im Newsletter berichten.

Unser Tipp: lesen Sie die Fragen und Antworten des Kultusministeriums – auch zu den SBBZ - , die laufend ergänzt werden unter » externer Link «


Gesundheit
Anspruch berufstätiger Eltern auf Entschädigung bei Schließung von Kita / Schulen
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Mit Wirkung vom 28. März 2020 wurde im Infektionsschutzgesetz (IfSG)neu der § 56 Absatz 1 a eingefügt. Nun haben berufstätige Eltern einen Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalles, wenn aufgrund behördlicher Anordnung Kita und Schulen geschlossen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für Schulkindergarten und SBBZ. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Eine Entschädigung wird max. für 6 Wochen gezahlt – und auch nur für die Zeiten außerhalb der Ferien. Bei behinderten Kindern, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt die Altersgrenze von 12 Jahren nicht. Wir informieren Sie erst heute über diese Entschädigungsregelung, da erst jetzt das Antragsverfahren geklärt wurde. Sie finden alle notwendigen Informationen gebündelt unter » externer Link «


Gesundheit
Corona-Krise: Maskenpflicht und Bußgeld
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Seit Montag, 27. April 2020, gilt in Baden-Württemberg eine „Maskenpflicht“ (Tragen einer Alltagsmaske oder einer Mund-Nase-Bedeckung) in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen. Ausnahmen aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen sieht die Corona-Verordnung ausdrücklich vor. Allerdings braucht es dazu eines Nachweises. Das kann der Schwerbehindertenausweis sein. Wir haben diese Woche Rückmeldungen erhalten, dass Ärzte eine Gebühr von 10 Euro für das Ausstellen eines ärztlichen Attestes für die Ausnahmen verlangt haben. Wir haben aber auch Rückmeldungen, dass kein Geld für ein solches Attest gefordert wurde. Unser Tipp: laden Sie die Grafik „Maskenpflicht auf einen Blick“ auf Ihr Handy und nehmen den Schwerbehindertenausweis mit. Und geben Sie uns Rückmeldungen aus der Praxis, denn nur dann können auch notwendige Anpassungen der Regelungen erreicht werden. Die Grafik und sämtliche Fragen und Antworten finden Sie unter » externer Link «/

Am kommenden Montag, 4. Mai 2020, werden Verstöße gegen die Maskenpflicht mit einem Bußgeld in Höhe von 15 bis 30 Euro belegt. Den kompletten Bußgeldkatalog finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
Corona-Krise: Land kündigt weitere Lockerungen ab 6. Mai 2020 an
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Nach der gestrigen Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten kündigte die Landesregierung Baden-Württemberg neue Lockerungen ab 6. Mai 2002 an. Diese sollen am Samstag, 2. Mai 2020, in einer neue Corona-Verordnung aufgenommen werden. Unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen dürfen dann wieder Spielplätze, Zoos und Tierparks sowie Museen, Ausstellungen und Galerien geöffnet werden. Lesen Sie die Meldung vom 30. April 2020 unter » externer Link «/


Gesundheit
Online-Umfrage: COVID-19 Monitoring der Rechte von Menschen mit Behinderungen
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Wir erleben alle derzeit verrückte Zeiten der Corona-Pandemie. Ein Verbund internationaler Menschenrechtsorganisationen wollen global ein besseres Verständnis für die Herausforderungen bekommen und nehmen die Situation der Menschen mit Behinderungen in den Blick. Die Sorge, die dahinter steckt, ist, dass die Rechte der Menschen mit Behinderungen in der aktuellen Situation völlig in den Hintergrund treten. Die Umfrage und weitere Informationen dazu finden Sie unter » externer Link «


In eigener Sache …
… Landesverband Blog „Inklusiv im Krokodil“: » externer Link «/
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Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldungen und Kommentare, die uns per E-Mail erreicht haben! Sie motivieren uns, weitere Seiteneinblicke auf unsere Arbeit zu geben. Im aktuellen Beitrag geht es um das Abstand halten. Und alle alten Beiträge aus dem Monat April finden Sie bequem im Archiv. Neugierig geworden? Dann klicken Sie rein unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Sonnenblumen erwarten die Sonne am Morgen und bleiben ihr zugewandt bis sie untergeht.“ (Sebastian Kneipp, „Kräuterpfarrer“ aus dem Allgäu, 1821 - 1897)


Mit freundlichen Grüßen - und bleiben Sie gesund!

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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