Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 36/2021

Guten Tag ...,

… heißt es nun „der oder die Butter“? Darüber gibt es immer wieder heftige Debatten zwischen Schwaben und Nordlichtern. Egal. Heute ist der „Tag des Deutschen Butterbrotes“ und dazu wünschen wir Ihnen einen „guten Appetit“.


In unserer heutigen Ausgabe 36/2021 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht – und ganz ohne Corona geht es leider nicht .


Teilhabe
Jetzt auch in der Stuttgarter Innenstadt: neue „Toilette für alle“ im Eichareal eröffnet
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Gut Ding will bekanntlich Weile haben. Und daher hat sich die Fertigstellung der „Toilette für alle“ im Eichareal Stuttgart – in der Nähe von Rathaus und Marktplatz – verzögert. Vergangene Woche war es soweit – und unser Inklusionsbotschafter Pierre Mayer war begeistert. Jetzt ist endlich auch ein entspannter Besuch des Weindorfs oder anderer Feste auf dem Marktplatz möglich. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit
Beschlossen: Assistenz im Krankenhaus kommt – in einem Jahr
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Viele Jahre hat der bvkm und sämtliche Selbsthilfeverbände behinderter Menschen sich für die Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus eingesetzt. Vergangenen Freitag hat nun der Bundesrat dies beschlossen. Wenn ein Mensch mit Behinderung von einer Person aus seinem privaten Umfeld begleitet wird, zahlt dies die Gesetzliche Krankenversicherung. Begleiten Mitarbeiter einer Wohneinrichtung, müssen die Kosten von der Eingliederungshilfe übernommen werden. Voraussetzung ist immer, dass der behinderte Mensch Anspruch auf Eingliederungshilfe hat. Es gibt aber noch ein paar Haken: die Neuregelung tritt erst in einem Jahr in kraft. Und es soll noch in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden, ob weitere Personen anspruchsberechtigt sind. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit
Corona Auffrischungsimpfungen für über 60 jährige in Baden-Württemberg möglich
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Am Montag hat das Sozialministerium mitgeteilt, dass sich – nach sorgfältiger Nutzen-Risiko-Abwägung und ärztlicher Aufklärung - auch Menschen ab 60 Jahren ein drittes Mal gegen das Coronavirus impfen lassen können. Voraussetzung ist, dass die vollständige Impfung mindestens sechs Monate zurückliegt. Eine Auffrischungsimpfung wird öffentlich empfohlen für über 80-jährige Menschen sowie Menschen die in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder dort untergebracht sind. Für Mitarbeitende in diesen Bereichen wird eine Auffrischungsimpfung bislang nicht allgemein öffentlich empfohlen, ist aber nach ärztlicher Aufklärung und individuellem Wunsch möglich. Mehr dazu unter » externer Link «/


Teilhabe
Aktion gegen Ausgrenzung und Vielfalt: Wir für Menschlichkeit und Vielfalt
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„WIR für Menschlichkeit und Vielfalt: Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere Gesellschaft spaltet. Wir setzen uns ein für eine menschliche und lebenswerte Zukunft für uns alle!“ Über 750 Organisationen – darunter auch der bvkm und unser Landesverband – haben sich im Superwahljahr 2021 zu einer Aktion zusammengeschlossen, um gemeinsam ein Zeichen für Demokratie zu setzen. Mehr dazu unter » externer Link «/


Teilhabe
Jede Stimme zählt! Am Sonntag dürfen alle volljährigen Menschen wählen
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Am Sonntag ist Bundestagswahl. Und erstmals haben auch volljährige Menschen, für die eine vollständige gesetzliche Betreuung besteht, das Recht zu wählen. Möglich macht dies das sog. „inklusive Wahlrecht“, das von den Selbsthilfeverbänden behinderter Menschen erstritten wurde – und ein Menschenrecht ist, das auch in der UN-Behindertenrechtskonvention steht. Bundesweit sind daher nun rund 85.000 Menschen mit Behinderung erstmals wahlberechtigt. Warum das inklusive Wahlrecht so wichtig ist und was dahinter steckt, erklärt der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) kurz und knapp unter » externer Link «)

Jede Stimme zählt: egal, ob Erstwähler oder nicht: gehen Sie zur Wahl, denn Demokratie lebt vom Mitmachen!


Teilhabe
UK Theatergruppe des KBZO Weingarten mischt mit beim Schultheater der Länder
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Die UK Theatergruppe der Geschwister-Scholl-Schule des KBZO Weingarten macht mit Talkern Theater – und begeistert die Menschen. Mit „Der Roller im Roggen“ vertreten sie erneut beim Schultheaterfestival der Länder Baden-Württemberg. Mehr dazu unter » externer Link «
Der SWR hat am Montag in SWR aktuell BW darüber berichtet (ab Minute 9.28). Lassen Sie sich begeistern unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Es kann auch etwas Butter sein.“ (Ulrich Erckenbrecht, deutscher Schriftsteller, geb. 1947)

Bleiben Sie gesund – und gehen Sie am Sonntag zur Wahl!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg