Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 23/2015

Guten Tag ...,

…wussten Sie, dass das Wort „Wolke“ vom westgermanischen „wulkana“ kommt, das auf die indogermanische Wurzel „welg“ für „feucht“ zurückgehen soll? Mit Blick auf unser Einweihungsfest morgen und viele andere Vereinsfeste wünschen wir uns daher ein wolkenloses Wochenende …
In unserem Newsletter 23/2015 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung:


Bildung
Öffentliche Anhörung zum Schulgesetz im Landtag am 1. Juli 2015, 14 – 16.15 Uhr
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Am 18. Juni 2015 hat die Landesregierung den Schulgesetzentwurf, der die Abschaffung der Sonderschulpflicht beinhaltet, in den Landtag eingebracht. Die Zeit drängt, denn zum Schuljahresbeginn 2015 / 2016 soll das Gesetz gelten. Viel Zeit bleibt den Abgeordneten daher nicht mehr zur Beratung. Deshalb wurde sehr kurzfristig der Termin für eine öffentliche Anhörung im Bildungsausschuss des Landtags festgelegt. Diese findet im Plenarsaal (Kunstgebäude, Schlossplatz) statt. Als Referenten eingeladen sind 15 Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, der Gewerkschaften, der Eltern- und Schulträgerverbände. Auch unser Landesverband wird gehört werden. Die Anhörung wird per Livestream auf der Internetseite des Landtags übertragen. Das Video wird anschließend in die Mediathek eingestellt, so dass alle am Thema Interessierte an der Anhörung „live“ teilnehmen können – auch wenn sie es zeitlich nicht schaffen, in Stuttgart dabei zu sein.
Mehr Infos (Tagesordnung Bildungsausschuss, Ablaufplan der Anhörung und Link zum Schulgesetzentwurf) finden Sie unter » externer Link «


Mobilität
Anhörung zum Landes-Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (L-GVFG)
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Die Landesregierung will das L-GVFG ändern. In dem Gesetz wird geregelt, ob und unter welchen Voraussetzungen sich das Land bei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden finanziell beteiligt. Ziel des aktuellen Gesetzentwurfes ist die Verbesserung im Blick auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit. Unser Landesverband begrüßt in seiner Stellungnahme das Ziel und fordert, weiterhin als „Experte in eigener Sache“ bei Planungen konkreter Maßnahmen beteiligt werden zu können. Das Gesetz sieht dies nicht vor, wenn kommunale Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte vorhanden sind. Die Stellungnahme des Landesverbandes finden Sie unter » interner Link «


Gesundheit
Bundessozialgericht (BSG): Anspruch auf häusliche Krankenpflege in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
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Schon lange wird darüber gestritten, ob eine Einrichtung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII unter den Begriff „sonstige geeignete Orte“ im Sinne des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V fällt. Dahinter verbirgt sich die Frage, kann in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe sog. häusliche Krankenpflege, die von den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren, erbracht werden. In zwei Grundsatzurteilen hat das BSG dies am 25. Februar 2015 bejaht (Az: B 3 KR 10/14 R und B 3 KR 11/14 R). Das BSG stellte klar, dass Einrichtungen der Eingliederungshilfe sind nach den gesetzlichen Bestimmungen nur soweit verpflichtet, medizinische Behandlungspflege zu erbringen, wie sie dazu aufgrund der von ihnen vorzuhaltenden sachlichen und personellen Ausstattung in der Lage sind. Die medizinische Behandlungspflege sei vorrangig Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Einfachste Maßnahmen der Krankenpflege – z.B. Bereitstellen von Medikamenten, die Hilfe bei deren Einnahme oder Blutdruckmessungen – sind typischerweise von den Einrichtungen zu erbringen. Der Wechsel von Wundverbänden und die Verabreichung von Injektionen zählen nicht zu den Aufgaben der Einrichtung, wenn sie ausschließlich mit Fachpersonal aus den Bereichen Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Pädagogik arbeite. Das Urteil finden Sie unter » externer Link «


Gesundheit
NDR-Sendung Panorama 3: „Krankenkassen sparen bei behinderten Kindern“
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Am 16. Juni 2015 berichtete der Norddeutsche Rundfunk (NDR) in seiner Sendung „Panorama 3“ über die Situation von Familien mit schwerstbehinderten Kindern, die im Alltag Unterstützung durch Krankenschwestern brauchen. Einzelne Krankenkassen wollen sparen und die Kosten hierfür nicht übernehmen. Ein Thema, das auch Mitgliedsfamilien unseres Landesverbandes bewegt und betrifft. Das Video zur Sendung finden Sie unter » externer Link «


Feste feiern
Samstag, 27. Juni 2015: Barrierefrei, bunt, inklusiv – Einweihungsfeier im Krokodil!
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Morgen ist es soweit und der Körperbehinderten-Verein Stuttgart und unser Landesverband feiern erstmals gemeinsam – und laden alle Wegbegleiter mit und ohne Behinderung dazu herzlich ein! Feiern Sie mit uns am Samstag, 27. Juni 2015. Los geht es um 14.30 Uhr mit ein paar Grußworten. Wir bieten neben guter Laune auch wieder unsere sagenhaften Inklusionskekse an! Mehr dazu unter » externer Link «


Natur pur
Sonntag, 28. Juni 2015: Veranstaltungsreihe „Ebnisee für alle“ startet
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Am Sonntag lädt der Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald zur ersten inklusiven Veranstaltung 2015 in der Reihe „Ebnisee für alle“ ein. Rund um den Ebnisee, die „Perle des Naturparks“, gibt es viele inklusive Mitmachaktionen. Der Ebnisee verfügt über eine barrierefreie Infrastruktur und ist immer einen Besuch wert. Den Flyer zu „Ebnisee für alle“ finden Sie unter » externer Link «


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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Ziel: Barrierefreiheit!
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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