Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 38/2020

Guten Tag ...,

… wussten Sie schon, welches Wort die meisten Konsonanten in Folge hat? Die Antwort lautet: „Angstschweiß“. In Zeiten der 3. Pandemiestufe Corona und den steil steigenden Infektionszahlen kann man schon Angst kriegen …

In unserer heutigen Ausgabe 39/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht – und ohne Corona geht es noch nicht ...


Gesundheit
Übersicht über die in Baden-Württemberg geltenden Maßnahmen in der 3. Pandemiestufe
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Seit Montag dieser Woche gelten landesweit die Maßnahmen in der 3. Pandemiestufe. Diese dienen dazu, die rasch ansteigende Infektionszahlen Corona wieder einzudämmen. Wir alle sind dabei aufgerufen, unsere sozialen Kontakte zu begrenzen (auch wenn es schwer fällt). Doch damit wir uns und andere. Städte und Gemeinden können weitere Maßnahmen (z.B. nächtliche Ausgangssperre) ergreifen soweit es aufgrund der regionalen Situation erforderlich ist. Mehr dazu unter » externer Link «


Gesundheit
Gut zu wissen: Infos zur Maskenpflicht in Baden-Württemberg
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Wer hätte noch Anfang des Jahres gedacht, dass ein Stückchen Stoff Anlass für unendliche Diskussion gibt? Wir nicht. Viele unserer Mitgliedsfamilien bewegt das Thema, da es doch viele Menschen mit schweren Behinderungen gibt, die auch eine sog. Alltagsmaske nicht tragen können. Sie fühlen sich immer mehr ausgegrenzt, da sie sofort mit den sog. Maskengegner zu Unrecht gleichgesetzt werden.
Hartnäckig hält sich die Information, dass eine Befreiung ausschließlich mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen ist. Dies ist ein Falschinformation und nicht in der Corona-Verordnung des Landes enthalten. § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der aktuellen Corona-Verordnung lautet wörtlich: „Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht nicht für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus gesundheitlichen oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat“. Entscheidend ist, dass die Kontrolleure die genannten Gründe nachvollziehen können und dies entsprechend vermerken können. Lesen Sie die seit 19. Oktober 2020 geltende Corona-Verordnung nach unter » externer Link «
Wir sind im engem Austausch mit dem Sozialministerium und der Antidiskriminierungsstelle des Landes. Geben Sie uns Bescheid, wo die Umsetzung der Befreiung von der Maskenpflicht klappt und wo es nicht klappt. Von Ihren Erfahrungen können wir alle lernen und gemeinsam versuchen, Gesundheitsschutz und Teilhabe miteinander zu verbinden. Schreiben Sie uns an info@lv-koerperbehinderte-bw.de


Gesundheit
Kultusministerium lockert an Schulen die Vorgaben zur Maskenpflicht im Freien
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Die Entwicklungen sind dynamisch. Nach knapp einer Woche lockert das Kultusministerium an Schulen die Vorgaben zur Maskenpflicht. Im Freien muss eine Maske nicht getragen werden, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Auch bei Prüfungen kann die Maske – bei Einhaltung des Mindestabstandes – abgenommen werden. Klar gestellt wurde auch, dass Schulräume für außerschulische Zwecke genutzt werden können, wenn eine klare Trennung (und Reinigung !) zwischen Unterricht außerschulische Nutzung möglich ist. Diese Anpassung war erforderlich, da sonst beispielsweise auch Volkshochschulkurse an Schulen nicht mehr hätten stattfinden können. Mehr dazu unter » externer Link «


Wohnen
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz(WEMoG) erleichtert barrierefreie bauliche Veränderungen
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Ganz oft erreichen uns Anfragen von Menschen mit Behinderungen, die in Mehrfamilienhäusern leben und die dringend auf eine barrierefreie Anpassung des Wohngebäudes angewiesen sind, um künftig noch ihre Wohnung nutzen zu können. Bislang bedurfte es dazu immer die Zustimmung aller Wohnungseigentümer – und die war teilweise sehr schwer zu erhalten. Mit der neuen Reform erhofft sich die Politik deutliche Verbesserungen. Gestern wurde das WEBoG im Bundesgesetzblatt verkündet, so dass es ab 1. Dezember 2020 gilt. Von besonderer Bedeutung ist für uns die Neuregelung der §§ 20, 21 Wohnungseigentumsgesetz. Wohnungseigentümer können künftig von der Gemeinschaft „angemessene bauliche Veränderungen“ verlangen, die dem „Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen.“ Allerdings muss der Wohnungseigentümer dann auch die Kosten für die Baumaßnahme übernehmen. Nun muss die Entwicklung zeigen, ob und wie die neuen Regelungen wirken. Mehr dazu unter » externer Link «


Buchtipp
Amili Targownik: „Hat keine Flügel, kann aber fliegen“ – Meine Geschichte
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Amili Targownik ist 1995 in Tel Aviv geboren, hat ihre Kindheit in Deutschland verbracht und wechselte dann in der 10. Klasse an eine Schule in den USA. Dort begann sie, ihre Lebensgeschichte aufzuschreiben: „Als Kind glaubte ich, dass alle Menschen behindert geboren werden. Dass ich zu meinem 18. Geburtstag die Lizenz zum Gehen bekommen und normal erwachsen werden würde.“ Amili kam mit zerebraler Kinderlähmung zur Welt und sitzt seit ihrer Geburt im Rollstuhl. Als ihre kleine Schwester zu laufen beginnt, hört sie auf zu sprechen. Eineinhalb Jahre lang schweigt sie. Erfindet sich ihre eigene Welt, fiktive Freunde, flüchtet sich ins Träumen. In der deutschen Schule traut man ihr nichts zu. Doch sie hat einen starken Willen. Von der Förderschule wechselt sie auf eine amerikanische Highschool. Und schließlich an die Uni. Ihre Botschaft lautet: Alles ist möglich, man darf nur nicht aufgeben.“ Erschienen ist das Buch im Mai 2020 im Penguin-Verlag. Mehr dazu unter » externer Link «

Fernsehtipp
Leeroys Momente: „Mama ohne Beine“ (SWR Heimat)
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Hülya wird mit Fehlbildungen an Händen und Beinen geboren. Ursache ist eine Dysmelie, ein Gendefekt, von dem 0,2 Prozent aller Menschen betroffen sind. Mit Hilfe ihrer Familie und Freunde erlebt Hülya ihre Kindheit dennoch unbeschwert. Denn alle akzeptieren das kleine Mädchen so, wie es ist. Mit 18 Jahren kommt der große Einschnitt: erst muss ein Bein, dann auch das andere amputiert werden. Doch Hülya lässt sich ihre Lebensfreude und ihren Optimismus auch jetzt nicht nehmen. Mehr noch: Sie zeigt ihr Handicap und findet es gut, wenn Menschen sie darauf ansprechen, denn sie ist überzeugt: Je offener alle damit umgehen, desto normaler wird das Leben auch für Menschen mit Behinderung. In der30-minütigen Sendung erzählt Hülya Leeroy aus ihrem Leben. Mehr dazu unter » externer Link «/


Unser „Tipp der Woche“
Am Sonntag erfolgt die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit
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Die Laubbäume färben sich bunt und verlieren ihre Blätter … ein untrügliches Zeichen, dass der Sommer sich verabschiedet. An diesem Wochenende wird die Uhr wieder von Sommer- auf Winterzeit umgestellt. Ganz konkret bedeutet dies, dass in der Nacht vom Samstag auf Sonntag die Uhr um 3.00 Uhr morgens um eine Stunde zurückgedreht wird auf 2.00 Uhr. Die Folge? Wir alle können am Sonntag eine Stunde länger schlafen ...


Unser „Zitat der Woche“
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„Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen.“ (Dietrich Bonhoeffer, deutscher Theologe, 1906 - 1945)


Bleiben Sie gesund!


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
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Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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