Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 33/2009

Guten Tag ...,



… morgen erreicht die „Spur der Erinnerung“ die Stuttgarter Innenstadt, wo auf dem Karlsplatz in unmittelbarer Nähe zum Innenministerium ein großes Fest unter dem Motto „Wir leben gerne!“ gefeiert wird. Kommen Sie und feiern Sie mit – und besuchen Sie unseren Infostand in einem der eigens für diesen Tag aufgebauten Zelte!


Korrektur unseres Surf- und Ausflugtipps der letzten Wochen
Barrierefreies Bad Saulgau
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Unser newsletter hat aufmerksame Leserinnen und Leser, die sofort bemerkt haben, dass sich bei unserem Surf- und Ausflugstipp ein Fehlerteufelchen eingeschlichen hat. Wir danken für den Hinweis. Gemeint war natürlich Bad Saulgau. Die Kur- und Bäderstadt Bad Saulgau liegt im Zentrum Oberschwabens und ist die größte Stadt im Landkreis Sigmaringen. Ein Besuch in Bad Saulgau lohnt sich immer – auch für mobilitätseingeschränkte Gäste aus nah und fern. Michael van Beek hat nun einen Stadtführer ins Internet gestellt, der insbesondere Rollstuhlfahrern den Bummel durch Bad Saulgau erleichtert. Die Inhalte sind aus der Sicht eines Rollstuhlfahrers beschrieben – ganz im Sinne der Selbsthilfe. Mehr dazu unter www.barrierefreies-bad-saulgau.de.tl.


Urteil des Bundessozialgerichts (BSG)
Praxisgebühr ist rechtmäßig
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Mit Urteil vom 25. Juni 2009 (Az.: B 3 KR 3/08 R) hat das BSG die Rechtmäßigkeit der Praxisgebühr bestätigt. Die vierteljährlich anfallende Zuzahlung von 10 Euro für den Arztbesuch von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht verfassungswidrig.
Die Krankenkassen seien weder nach dem SGB V noch verfassungsrechtlich gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung dürfe vielmehr auch von finanziellen Erwägungen mitbestimmt sein. Dem Gesetzgeber sei es im Rahmen seines Gestaltungsspielraumes grundsätzlich erlaubt, die Versicherten über ihren Beitrag hinaus zur Entlastung der Krankenkassen und zur Stärkung des Kostenbewusstseins an bestimmten Krankenkassenleistungen in der Form von Zuzahlungen zu beteiligen. (Quelle: Rechtsdienst der Lebenshilfe 3/2009 vom September 2009).


Gesetzliche Betreuung
Bundesverband fordert Ausnahmeregelung in Bezug auf die Totensorge
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Für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer. Dieser vertritt den behinderten Menschen in den Aufgabenkreisen, für die er bestellt ist – allerdings nur zu Lebzeiten des behinderten Menschen. Mit dem Tod endet automatisch auch die gesetzliche Betreuung.
Nicht immer ist diese Rechtsfolge sinnvoll. Dies ist jedenfalls die Ansicht eines ehrenamtlichen Betreuers, der sich mit seinem Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wandte. Er ist der Ansicht, dass die Betreuung nicht mit dem Tod des Betreuten, sondern mit dessen Bestattung enden sollte und regt eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs an. Unser Bundesverband unterstützt dieses Anliegen und fordert eine Ausnahmeregelung. Mehr dazu finden Sie ab 17. Oktober 2009 unter www.lv-koerperbehinderte-bw.de



Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin

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Landesverband für Körper-
und Mehrfachbehinderte
Baden-Württemberg e.V.
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Haußmannstrasse 6
70188 Stuttgart
Telefon: (0711) 21 55 - 220
Telefax: (0711) 21 55 - 222
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de

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Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
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GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
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