Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
Pressemitteilungen

Themen

Leben ohne Barrieren

Recht und Politik

Mitgliedsorganisationen

Landesverband

EUTB-Stellen

Publikationen

Zum Reinhören

Downloads

Termine

Links

Ferienhäuser

Newsletter

Kontakt & Impressum

Datenschutz

facebook

YouTube
LVKM-BW.Blog


coding + custom cms © 2002-2024
AD1 media · 1811757 | 30

Newsletter-Archiv
vorheriger | 16.02.2024 | nächster


LVKM-Newsletter 6/2024

Guten Tag ...,


… die Mehlbeere ist der „Baum des Jahres 2024“. Der auch bei uns heimische Laubbaum ist vielen eher unbekannt. Die Mehlbeere zählt zu den zukunftsfähigen Baumarten, da sie eine hohe Trockentoleranz auszeichnet. Für die Holzverwertkung ist die Mehlbeere unbedeutend – nicht jedoch für den Vogelschutz im Wald. In früheren Zeiten wurde der gemahlene Samen hin und wieder dem Mehl beigemischt, um es zu strecken oder Backwaren zu süßen. Und so kam der Baum zu seinem Namen.

In unserer heutigen Ausgabe 6/2024 haben wir Ihnen folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht ...


Barrierefreiheit / Wohnen
Bundesgerichtshof (BGH): Abbau von Barrieren im Mehrfamilienhaus hat Vorrang
-------------------------
Das oberste Zivilgericht, der BGH, spricht Klartext. Am vergangenen Freitag (leider zu spät für unseren Newsletter 5/24) gab es zwei Urteile, die weit über die beiden Einzelfälle hinaus wirken. Es ging um den Einbau eines Außenaufzuges im Hinterhof eines denkmalgeschützten Altbaus bzw. um einen nachträglichen Bau einer Rampe zu einem etwa 65 cm höher liegenden Terrasse. Diese baulichen Maßnahmen sollten dem Abbau von Barrieren dienen, die Wohnungseigentümer auf eigene Kosten umsetzen wollten. Die Miteigentümer lehnten dies ab. Der BGH stellt nun klar, dass das im Jahr 2020 reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) dem Abbau vorhandener Barrieren den Vorrang gibt, damit Menschen mit Behinderungen eine Wohnung entsprechend nutzen können. Aus unserer Sicht war diese Entscheidung überfällig und macht Mut. Die Pressemitteilung des BGH finden Sie unter » externer Link «
Die „Tagesschau“ fasst die Urteile zusammen unter » externer Link «


Teilhabe
Verein WOHN:SINN schreibt Preis für offenherzige Weitergabe aus
------------------------------------
Egal ob Frühförderung, Sprachkurs, Kinderhospiz oder innovative App - ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, die eine geniale Lösung für mehr Teilhabe entwickelt haben und sie anderen zur Verfügung stellen. Zusammen mit der Stiftung Bürgermut und Ashoka Deutschland will der Verein WOHN:SINN damit die Weitergabe sozialer Konzepte anregen. Der Preis ist dem verstorbenen Mitbegründer von WOHN:SINN, Rudi Sack, gewidmet. Viele Menschen in Baden-Württemberg kennen Rudi Sack als langjährigen Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2024 möglich. Weitere Infos unter » externer Link «/


Rechttipps
Urteile zur Hilfsmittelversorgung im Bereich gesetzliche Krankenversicherung
--------------------------------------
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) hat einige höchstrichterliche Urteile zur Hilfsmittelversorgung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung kompakt zusammengestellt. Beispielsweise kann im Einzelfall eine GPS-Uhr mit Alarmfunktion ein spezielles Hilfsmittel zum mittelbaren Ausgleich einer geistigen Behinderung sein. Mehr dazu unter » externer Link «


Stellenausschreibungen
LAG Selbsthilfe Baden-Württemberg sucht personelle Verstärkung (2 x 50 %)
-------------------------------------
Die LAG Selbsthilfe ist ein landesweiter Zusammenschluss von Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. Die LAG sucht personelle Verstärkung. Offene Stellen gibt es Koordinierungsstelle Patientenbeteiligung in Baden-Württemberg (Beschäftigungsumfang 50 Prozent) und Projektleitung „Weiterentwicklung von der Selbsthilfe zur Selbstvertretung“ (Beschäftigungsumfang 50 Prozent). Mehr Infos unter » externer Link «/


Teilhabe
Verein WOHN:SINN schreibt Preis für offenherzige Weitergabe aus
------------------------------------
Egal ob Frühförderung, Sprachkurs, Kinderhospiz oder innovative App - ab sofort können sich gemeinnützige Organisationen bewerben, die eine geniale Lösung für mehr Teilhabe entwickelt haben und sie anderen zur Verfügung stellen. Zusammen mit der Stiftung Bürgermut und Ashoka Deutschland will der Verein WOHN:SINN damit die Weitergabe sozialer Konzepte anregen. Der Preis ist dem verstorbenen Mitbegründer von WOHN:SINN, Rudi Sack, gewidmet. Viele Menschen in Baden-Württemberg kennen Rudi Sack als langjährigen Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2024 möglich. Weitere Infos unter » externer Link «/


Lesetipp
Nahaufnahme der BR Moderatorin Mirjam Kottmann: „Ich habe schwache Beine und nutze deshalb den Rollstuhl. Ja und?“
------------------------------------
Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände fordern seit Jahrzehnten, Behinderungen auch in den Medien sichtbar zu machen. Einfach so, denn Menschen mit Behinderungen sind Teil der Gesellschaft wie alle anderen auch. Im Bayrischen Rundfunk (BR) gibt es nun mit Mirjam Kottmann eine Nachrichtenmoderatorin, die einen Rollstuhl nutzt. Es gibt durchaus Journalistinnen und Journalisten im Rollstuhl. Wir wünschen uns jedenfalls mehr davon. Die Nahaufnahme zum Nachlesen finden Sie unter » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
---------------------------------------
„Der krumme Baum lebt sein Leben, der gerade Baum wird ein Brett.“ (chinesisches Sprichwort)


Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
......................................................................................................
Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
........................................
Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

......................................................................................................




zum Seitenanfang


Links und Hinweise

Spenden
»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation in Baden-Württemberg
Auf eigenen Füßen stehen – Koch- und Haushalttipps für Menschen mit Behinderung
Serviceportal für Baden-Württemberg
Ferienhäuser des Landesverbandes
Logo des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen | Externer Link zur Seite:  »Online Beratung«  (Seite öffnet im neuen Fenster)
Ziel: Barrierefreiheit!
Wandern mit dem Rollstuhl in Baden-Württemberg
Bundesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V.
LAG SELBSTHILFE Baden-Württemberg e.V.
GKV - Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Baden-Württemberg
LEUCHTLINIE - Beratung und Auskunft für Betroffene von rechter Gewalt