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Guten Tag ...,
… dieses Jahr ist alles anders. Wir halten zusammen – und wahren Abstand. Die Osterfeiertage begehen wir alle anders als die Jahre zuvor. Die Corona-Pandemie fordert uns alle heraus – und deshalb erhalten Sie heutigen Karfreitag aus aktuellem Anlass unseren Sonder-Newsletter 14-2020 …
Gesundheit
Corona-Verordnung Baden-Württemberg:
Lockerung des Betretungsverbotes für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ab 10. April 2020
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Damit hatten wir nicht gerechnet als wir uns gestern in die Osterpause verabschiedet haben: Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Donnerstagabend (9. April 2020) erneut die Corona-Verordnung des Landes aktualisiert. Die Neufassung gilt ab dem heutigen Karfreitag (10. April 2020).
Die für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien wichtigste Neuerung ist die Änderung des § 6 Absatz 2 der Corona-VO (Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen).
Das Betretungsverbot in stationären Einrichtungen wird für Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist, dass dort von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werden kann. Die Einrichtungen entscheiden, ob diese Voraussetzung vorliegt und weisen am Eingang durch einen entsprechenden Aushang darauf hin (§ 6 Abs. 9 Corona-VO).
Sie können die Änderungen nachlesen unter » externer Link «/
Wir hoffen und wünschen, dass diese Neuerung gemeinsam mit den Verantwortlichen vor Ort rasch umgesetzt werden kann.
Gesundheit
Alltag von Menschen mit Behinderungen in Zeiten von Corona
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Wie erleben Menschen mit Behinderungen, die in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe leben, Zeiten wie diese? Was bedeutet Schulschließung und Wegfall von familienentlastenden Diensten für Familien mit behinderten Kindern, insbesondere für Alleinerziehende? Gestern Abend haben die "Tagesthemen" über den Alltag in Stuttgart berichtet. U.a. sprachen die "Tagesthemen" auch mit Anne Siepmann, die Elternbeiratsvorsitzende der Margarete-Steiff-Schule und Vorstandsmitglied des Körperbehinderten-Vereins Stuttgart ist. Sehen Sie selbst unter » externer Link «
Gesundheit
Baden-Württemberg startet Initiative zur Sicherung der WfbM-Löhne
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Ebenfalls gestern hat Landessozialminister Manne Lucha eine Initiative gestartet, damit ein Weg gefunden wird, den WfbM-Lohn weiterzuzahlen. Denn: Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten, sind besonders von der Corona-Krise betroffen, da die WfbM geschlossen sind. Was ist, wenn der WfbM-Lohn ganz wegfällt? Kurzarbeit geht nicht, Home-Office auch nicht. Mehr dazu unter » externer Link «/
Unser „Zitat der Woche“
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Nicht alles ist abgesagt.
Sonne ist nicht abgesagt.
Frühling ist nicht abgesagt.
Beziehungen sind nicht abgesagt.
Liebe ist nicht abgesagt.
(Vor-) Lesen ist nicht abgesagt.
Zuwendung ist nicht abgesagt.
Musik ist nicht abgesagt.
Phantasie ist nicht abgesagt.
Freundlichkeit ist nicht abgesagt.
Gespräche sind nicht abgesagt.
Entspannung ist nicht abgesagt.
Gymnastik ist nicht abgesagt.
Basteln mit den Kindern ist nicht abgesagt.
Hoffnung ist nicht abgesagt.
… leider wissen wir nicht, von wem die Worte stammen; gefunden haben wir sie auf der Internetseite des Deutschen Arbeitskreises für Familienhilfe e.V. …
In diesem Sinne: Frohe Ostern - und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern
Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider
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