Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 8/2020

Guten Tag ...,

… „Selten sind Viele“ lautet das Motto des diesjährigen „Tags der seltenen Erkrankungen“, der am morgigen 29. Februar weltweit begangen wird. Es handelt sich immerhin um 300 Millionen Menschen weltweit – „Selten sind Viele“.
In unserer heutigen Ausgabe 8/2020 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung für Sie ausgesucht:


Teilhabe
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB): Emily Ernst berät in Süßen
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Unser Landesverband ist Träger von insgesamt acht EUTB-Stellen in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Mössingen, Reutlingen, Stuttgart, Süßen und Weingarten. Nach einem personellen Wechsel ist Emily Ernst seit September als hauptamtliche Beraterin in der EUTB Süßen dabei. Die Heilerziehungspflegerin ist Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Mehr dazu unter » interner Link «


Gesundheit
Ohne „wenn und aber“: Anspruch auf geeignete Versorgung mit Inkontinenzartikel
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Unser „Ärger der Woche“ erreichte uns am Faschingsdienstag, während viele Menschen fröhlich feierten. In der Beratung kamen mehrere verzweifelte Anfragen von Eltern behinderter Angehöriger, die inkontinent sind und Windeln brauchen. In einem Fall wollte die Krankenkasse dem schwerstbehinderten Kind nur eine Windel am Tag als notwendigen Bedarf zugestehen. In einem anderen Fall hatte die Familie bei der Krankenkasse schriftlich einen Antrag auf ausreichende Windelversorgung gestellt, da der von der Kasse beauftragte Lieferant nicht die erforderliche Menge und Qualität liefert bzw. dafür einen „Komfortzuschlag“ fordert. Die Krankenkasse hat darauf bei der Familie angerufen und erklärt, man möge sich mit dem Lieferanten einigen. Auf die Bitte der Familie, man möge doch schriftlich auf den Antrag antworten, erklärte die Sachbearbeiterin am Telefon, dass dies nicht möglich sei, denn dafür gebe es bei der Krankenkasse kein Formular …
Seit über 10 Jahren gibt es diesen Ärger mit der Windelversorgung: Versicherte müssen nur max. 10 Euro im Monat zuzahlen und haben Anspruch auf Windeln (oder andere Inkontinenzartikel) in der medizinisch erforderlichen Qualität und Menge – ohne „wenn und aber“. Die Krankenkasse muss die Versorgung sicherstellen. Unser Bundesverband (bvkm) hat dazu umfangreiche Argumentationshilfen erarbeitet. Sie finden diese unter » externer Link «/


Gesundheit
Landesgesundheitsamt bündelt Informationen zum Coronavirus
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Inzwischen steht fest, dass auch in Baden-Württemberg Menschen an dem neuen Coronavirus erkrankt sind. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, ist es wichtig, Fälle früh zu erkennen, sie zu isolieren und Hygienemaßnahmen konsequent einzuhalten (insbesondere Husten- und Niesenetikette, Händehygiene). Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat eine Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet sowie sämtliche Informationen gebündelt. Sie finden diese unter » externer Link «


Recht
Bundesverfassungsgericht: Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig
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Mit gemischten Gefühlen haben wir diese Woche die Urteilsverkündigung des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe verfolgt – und im Anschluss auch intensiv diskutiert. Die Karlsruher Richter sind zum Ergebnis gekommen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Der Einzelne darf dabei die freiwillige Hilfe eines Dritten in Anspruch nehmen. Mehr dazu unter » externer Link «
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nimmt uns nicht die Sorge, dass es nicht zu einer Schieflage kommen kann und beispielsweise Menschen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen zu einer solchen Entscheidung gedrängt werden könnten. Hier müssen wir alle wachsam sein.


Teilhabe
Deine Daten. Deine Rechte. Datenschutz für alle einfach erklärt.
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Seit Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grund-Verordnung. Uns ist der Schutz personenbezogener Daten sehr wichtig, aber – Hand auf’s Herz – manchmal stöhnen wir dann doch über die eine oder andere bürokratische Hürde. Die Digitale Gesellschaft erklärt Verbrauchern leicht verständlich und auch spielerisch, was Datenschutz für uns alle bedeutet und wie wichtig er im Alltag für alle ist. Dazu gibt es Erklärfilme, Spiele und Musterschreiben. Unterstützt wird das Projekt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Unser Link zum Datenschutz in Leichter Sprache » externer Link «/


Unser „Zitat der Woche“
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„Den Kopf halte kühl, die Füße warm, das macht den besten Doktor arm.“ (Sprichwort)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Irene Betz, Achim Hoffer, Petra Nicklas, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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»Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!« - Toiletten für alle » Baden-Württemberg
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