Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Newsletter-Archiv
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LVKM-Newsletter 8/2017

Guten Tag ...,

… heute ist „Welttag des Hörens“. Hören ist für viele von uns ein Sinn, den wir ganz selbstverständlich im Alltag nutzen – und der weit mehr Beachtung verdient. Hören wir heute also ganz bewusst zu.
In unserem lvkm-newsletter 8/2017 haben wir für Sie folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung zusammengestellt:


In eigener Sache …
… ein paar Worte vorneweg …
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Wir hatten die letzten Wochen – von vielen unbemerkt – im Hintergrund einige EDV-technische Systemumstellungen im Hintergrund. Dieser (leider notwendige) Wechsel führte dazu, dass es bei einigen Lesern unseres Newsletters zu einem „Buchstabensalat“ kam. Wir sind auf der Suche nach den Ursachen. Bitte haben Sie mit uns Geduld und geben Sie uns eine Info, wenn bei Ihnen der Text nicht korrekt erscheint. In unserem Newsletter-Archiv finden Sie ggf. alle Newsletter korrekt dargestellt.


Familie
Mit dem Landesfamilienpass verbilligt Freizeiteinrichtungen besuchen
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Diese Woche begann der meteorologische Frühling. Für uns ein willkommener Anlass, auf den Landesfamilienpass Baden-Württemberg und das damit verbundene Gutscheinheft aufmerksam zu machen. Anspruch darauf haben auch Familien mit einem schwer behinderten Kind. Den Landesfamilienpass gibt es auf Antrag beim Rathaus des Wohnortes. Mehr Informationen unter » externer Link «/


Bildung
Musikschulen im Land bieten auch Kurse für Menschen mit Behinderungen an
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Jeder Mensch hat ein Recht auf musikalische Entwicklung und Förderung. Die Musikschulen im Land wollen ihren Beitrag für eine inklusive Gesellschaft leisten und halten Angebote für Menschen mit und ohne Behinderung bereit. Eine Arbeitsgruppe beim Musikschulverband begleitet diese Aktivitäten und hilft auch weiter, um die „Musikschule für alle“ flächendeckend umzusetzen. Mehr dazu unter » externer Link «


Geld-Tipp
Frist: Gesetzliche Betreuer können Aufwandspauschale bis 31. März beantragen
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Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer können für ihren Aufwand jährlich eine Aufwandspauschale von 399 Euro abrechnen. Sofern der zu betreuende Mensch kein eigenes Vermögen hat, wird die Aufwandspauschale vom Land ausbezahlt. Da es sich um eine Jahrespauschale handelt, kann diese immer nach einem Jahr der gesetzlichen Betreuung formlos beantragt werden – aber: der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten gelten gemacht wurde. Deshalb unser Tipp: beantragen Sie – auch als gesetzlicher Betreuer innerhalb der Familie – diese Aufwandspauschale am besten vor dem 31. März!
Eine gute Zusammenfassung dazu finden Sie unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Man hört nur die Fragen, auf welche man imstande ist, eine Antwort zu geben.“ (Friedrich Wilhelm Nietzsche, 1844 – 1900)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
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