Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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LVKM-Newsletter 36/2018

Guten Tag ...,

… das Glück ist im Norden zuhause. So sieht es der neue Glücksatlas, den die Deutsche Post letzte Woche vorgestellt hat. Baden sackt vom dritten auf den sechsten Platz ab und Württemberg liegt erneut auf Rang 11 (von insgesamt 19 Regionen). Nun, vielleicht macht Sie das sonnige Oktoberwetter heute glücklich, egal, wo Sie wohnen ...

In unserem heutigen Newsletter 36/2018 haben wir folgende Themen rund um das Leben mit Behinderung ausgesucht:


Für Teilhabe
Über 60 Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Baden-Württemberg
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An die Abkürzung „EUTB“ werden wir uns noch gewöhnen. „EUTB“ steht für „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“ und ist ein Kernstück des (neuen) Bundesteilhabegesetzes. Es ein neues Beratungsangebot, das Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige in allen Fragen zu Rehabilitations- und Teilhabeleistungen unterstützt. Die Beratung ist kostenlos und der Zugang unkompliziert. Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg ein flächendeckendes Netz von über 60 solcher Beratungsstellen. Darauf hat Sozialminister Manne Lucha MdL vor kurzem verwiesen. Mehr dazu unter » externer Link «/


Für Wohnen
Weg frei für den Bau eines Wohnheimes für Menschen mit schweren Behinderungen
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Seit vielen Jahren suchen Familien mit Kindern mit schweren Behinderungen im Enzkreis nach einem Ort, an dem die erwachsen gewordenen Kinder ein neues Zuhause finden – und zwar wohnortnah, d.h. in der kurzer Entfernung zu den Eltern. In Illingen wurde die Caritas, die das Wohnheim bauen und betreiben will, fündig. Gemeinsam mit den Familien wurde beraten und geplant. Die Gemeinde war bereit, ein passendes Grundstück für diesen Zweck zur Verfügung zu stellen. Eine Bürgerinitiative beantragte einen Bürgerentscheid, in dem es um die Frage ging, ob eine Änderung des gültigen Bebauungsplanes vorgenommen werden sollte. Am vergangenen Sonntag stimmten die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab – und stimmten für den Erhalt des Bebauungsplanes und damit auch für das Caritas-Wohnprojekt. Mehr dazu unter » externer Link «


Für Arbeiten
BMAS: Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung – neue Chancen nutzen
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Bundessozialminister Heil wirbt für die Teilnahme an den Wahlen zur Schwerbehindertenvertretung in Betrieben, die in den kommenden beiden Monaten bundesweit stattfinden. Mehr dazu unter » externer Link «


Gegen Benachteiligung
Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS) startet
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„Engagement gegen Diskriminierung bedeutet zugleich Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn nur in einem Land, in dem alle Menschen über gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten verfügen, besteht Vertrauen in die Demokratie“, schreibt Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha MdL in der Einladung zur Auftaktveranstaltung. Am 5. November 2018 startet die Antidiskriminierungsstelle des Landes offiziell in Stuttgart mit einer Fachveranstaltung im Haus der Wirtschaft. Die LADS wird künftig mit ihrem Informations- und Beratungsangebot allen Menschen offenstehen, die von Diskriminierung betroffen sind (z.B. wegen ihrer Behinderung, Geschlecht, Hautfarbe, Religion). Ab sofort sind Anmeldungen zum Auftakt / Fachtag möglich. Mehr dazu unter » externer Link «/


Für Datenschutz
EU-Datenschutzgrundverordnung gilt nicht für Klingelschilder an Wohnungen
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Müssen die Namen an den Klingelschilder der Wohnungen entfernt werden, weil das dem Datenschutzrecht widerspricht? Ein Fall aus Wien hat auch deutschlandweit die Gemüter erhitzt. Heißt es künftig „Wohnung 4711 statt Familie Mustermann/Musterfrau“? Die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt jetzt klar: „Die Aufforderung zur Entfernung sämtlicher Klingelschilder ist unnötig.“ „Über die Frage, ob auf Klingelschildern der (richtige) Namen, ein Pseudonym oder gar nichts steht, hat (mangels Gesetz) schon immer der Mieter selbst entschieden – und nicht Verwalter oder Vermieter. Kein Problem der DSGVO“, twitterte der baden-württembergische Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink. Mehr dazu unter » externer Link «


Unser „Zitat der Woche“
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„Solange Du nach dem Glück jagst, bist Du nicht reif für das Glücklichsein.“ (Hermann Hesse, deutscher Schriftsteller, 1877 - 1962)


Mit freundlichen Grüßen

Jutta Pagel-Steidl, Geschäftsführerin
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Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg e.V.
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Am Mühlkanal 25
70190 Stuttgart
Telefon: (0711) 505 3989 - 0
Telefax: (0711) 505 3989 - 99
info@lv-koerperbehinderte-bw.de
www.lv-koerperbehinderte-bw.de
www.facebook.com/lvkmbw
www.facebook.com/rolliwandern

Rechtsform: eingetragener Verein (e. V.) Amtsgericht Stuttgart, Vereinsregister VR 2062
Vertretungsberechtigung gemäß § 26 BGB:
Erster Vorsitzender Thomas Seyfarth - Zweite Vorsitzende: Jutta Hertneck
Weitere Vorstandsmitglieder:
Achim Hoffer, Christine Kühnau, Marion Reick-Westphal, Rolf Schneider

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